Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Lohnausgleich bei fehlendem Kita-Platz: Was Unternehmen wissen sollten

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Amtspflichtverletzung und Haftung der Kommune

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 3 O 148/25) klargestellt, dass eine verspätete Zuweisung eines Kita-Platzes durch die Kommune eine Verletzung der Amtspflichten darstellt, wenn Eltern ihr Kind rechtzeitig angemeldet haben. Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Träger öffentlicher Verwaltung seine aus dem Gesetz über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege resultierende Pflicht zur rechtzeitigen Bereitstellung eines Betreuungsplatzes missachtet und dadurch einem Dritten einen nachweisbaren finanziellen Schaden zufügt. Der Schaden entsteht hier typischerweise, weil Eltern ihre Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen oder fortsetzen können und daher Lohnausfall erleiden. Das Gericht begrenzt diesen Anspruch jedoch in zeitlicher Hinsicht deutlich. Maßgeblich sei der Zeitraum, in dem die Kommune die Bereitstellung des Betreuungsplatzes schuldhaft verzögere. Ab dem Tag, an dem der Platz bereitsteht, entfällt der Anspruch, unabhängig davon, ob das Kind schon vollständig eingewöhnt ist.

Begrenzung des Schadensersatzes und rechtliche Einordnung

Das Gericht stellte besonders heraus, dass der gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung nicht die Eingewöhnungszeit umfasst. Die Gemeinde erfüllt ihre Verpflichtung bereits durch das Bereitstellen eines geeigneten Platzes. Etwaige Aufwendungen oder Verdienstausfälle, die Eltern während der Eingewöhnungszeit tragen, fallen nach Auffassung der Richter in deren persönliche Verantwortung und sind nicht ersatzfähig. Aus sozialrechtlicher Sicht folgt diese Begrenzung aus der Regelung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, wonach der Rechtsanspruch auf Betreuung die Verfügbarkeit eines Platzes, nicht aber dessen tatsächliche Nutzung betrifft. Damit konkretisiert das Gericht seine Auslegung im Sinne einer funktionalen Pflichterfüllung: Der Betreuungsplatz muss angeboten, nicht aber zwingend angenommen sein. Das Urteil verdeutlicht zugleich den engen Zusammenhang zwischen Verwaltungs- und Zivilrecht, weil die haftungsrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung im Zivilrechtsweg durchgesetzt werden, während der Betreuungsanspruch selbst dem Verwaltungsrechtsweg zugeordnet ist.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Angestellte

Die Entscheidung hat weitreichende praktische Konsequenzen sowohl für Eltern als auch für deren Arbeitgeber. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen, kann der verspätete Zugang zu einem Kita-Platz zu erheblichen Verdienstausfällen führen. Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe, haben ein berechtigtes Interesse an einer frühzeitigen Planbarkeit von Arbeitszeiten und Personalressourcen. Wenn Beschäftigte aufgrund fehlender Kinderbetreuung ihre Tätigkeit nicht aufnehmen können, entsteht nicht nur ein individueller, sondern häufig auch ein betriebswirtschaftlicher Nachteil. Betriebe im Gesundheitswesen oder Pflegeeinrichtungen, in denen Dienstpläne und Personaleinsatz eng getaktet sind, können von solchen Ausfällen besonders betroffen sein. Ebenso gilt das für Onlinehändler oder Dienstleistungsunternehmen mit saisonal schwankender Arbeitsbelastung. Die Aussage des Gerichts bietet daher zumindest eine gewisse Rechtssicherheit, da sie den Zeitraum potenzieller Ersatzansprüche klar begrenzt und Kommunen verpflichtet, rechtzeitig für Kapazitäten zu sorgen. Unternehmen können dies in ihre Personalplanung einbeziehen, indem sie Mitarbeitende über mögliche Fristen und Ansprüche informieren oder flexible Arbeitsmodelle für betroffene Eltern anbieten.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal verdeutlicht, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Kita-Plätzen haftbar sein können, wenn sie diese Pflicht schuldhaft verletzen. Der daraus resultierende Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls endet allerdings mit dem Tag der tatsächlichen Bereitstellung des Betreuungsplatzes. Eltern müssen folglich die Eingewöhnungsphase ihrer Kinder selbst organisieren und deren zeitliche Erfordernisse eigenverantwortlich in ihre Wiedereinstiegsplanung einbeziehen. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet diese Rechtsprechung, dass sie sich auf klar definierte zeitliche Grenzen möglicher Arbeitsausfälle einstellen können. Personalabteilungen und Unternehmensleitungen sollten frühzeitig mit Mitarbeitenden im Elternurlaub kommunizieren, um eine realistische Planung des Wiedereinstiegs zu gewährleisten. Zugleich zeigt die Entscheidung die Bedeutung funktionierender Verwaltungsprozesse auf kommunaler Ebene, die Wirtschaft und Familien gleichermaßen entlasten können. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltungs- und Verwaltungsstrukturen, um Effizienzpotenziale zu heben und Kosten dauerhaft zu senken. Wir betreuen Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen und verfügen über umfangreiche Erfahrung darin, wirtschaftliche Stabilität mit rechtlicher Sicherheit in Einklang zu bringen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.