Neue Entwicklungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards innerhalb ihrer Lieferketten. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das ursprünglich hohe Anforderungen an Dokumentation, Risikoanalysen und Berichterstattung vorsah. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veranlasst, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine deutlich unternehmensfreundlichere Linie fährt, bis die geplante Reform umgesetzt ist. Der Schritt ist von besonderer Tragweite, da er betroffenen Betrieben sofortige Entlastung bringt.
Wegfall der Berichtspflicht und Reduzierung von Bußgeldrisiken
Die Bundesregierung hat entschieden, die Berichtspflicht ersatzlos zu streichen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die bislang verpflichtet waren, jährlich detaillierte Berichte über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten vorzulegen, diese Pflicht rückwirkend nicht mehr erfüllen müssen. Gleichzeitig sollen neun von dreizehn bisher bestehenden Ordnungswidrigkeitstatbeständen entfallen. Für Betriebe reduziert sich damit ein erhebliches Haftungsrisiko, da nur noch ein stark verkleinertes Spektrum möglicher Verstöße bußgeldbewehrt bleibt.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die oftmals in komplexe Wertschöpfungsketten eingebunden sind, bedeutet diese Änderung eine erhebliche administrative Entlastung. Während es größeren Konzernen zumeist möglich war, ganze Compliance-Abteilungen für die Umsetzung aufzubauen, standen kleinere Betriebe häufig vor der Herausforderung, die geforderten Prozesse neben ihrem Kerngeschäft umzusetzen. Der Wegfall der Berichtspflicht bedeutet hier eine reale Reduktion des Verwaltungsaufwandes.
Aktuelle Praxis des BAFA und Auswirkungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten mit sofortiger Wirkung einzustellen. Damit endet faktisch die bisherige Nachweispflicht, die nicht selten zu Unsicherheiten und zusätzlicher Ressourcennutzung in den Unternehmen geführt hat. Parallel dazu wird das Amt laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren in den Fällen beenden, die nach dem neuen Gesetzentwurf künftig nicht mehr sanktioniert werden. Neue Verfahren auf Grundlage dieser entfallenden Tatbestände sollen gar nicht mehr eröffnet werden.
Dieser Schritt bietet den Vorteil, dass Unternehmen nicht bis zur formalen Verabschiedung der Gesetzesnovelle warten müssen, um von der Entlastung zu profitieren. Die unternehmerische Planungssicherheit steigt damit in einem Bereich, der bislang durch Bürokratielast und Rechtsunsicherheit geprägt war. Gerade in Branchen wie dem Onlinehandel oder in Pflegeeinrichtungen, wo Ressourcen oftmals knapp sind und der Fokus stark auf dem operativen Geschäft liegt, schafft diese Entwicklung ein wichtiges Stück Handlungsfreiheit.
Zukünftige Neuausrichtung durch europäische Regulierung
Die Bundesregierung plant zudem, das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive zu ersetzen. Diese Richtlinie verfolgt denselben Grundgedanken der unternehmerischen Verantwortung in globalen Lieferketten, soll dabei jedoch stärker harmonisiert und gleichzeitig weniger komplex in der praktischen Ausgestaltung sein. Ziel ist es, einen einheitlichen europäischen Rahmen für Nachhaltigkeitspflichten zu schaffen, der international wettbewerbsfähiger ist und Unternehmen nicht durch parallele nationale Regelungen zusätzlich belastet.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen ihre internen Prozesse zwar weiterhin im Hinblick auf menschenrechtliche und ökologische Standards überprüfen sollten, jedoch künftig deutlich schlankere Vorgaben erwarten dürfen. Die Chance liegt darin, den bisherigen bürokratischen Aufwand auf ein Mindestmaß zu reduzieren und dabei die relevanten Kernpflichten klar abzugrenzen. Betriebe gewinnen dadurch nicht nur Sicherheit im Umgang mit ihren Lieferanten, sondern können auch ihre Nachhaltigkeitsberichte innerhalb eines einheitlichen europäischen Standards gestalten.
Fazit: Bürokratieabbau als Chance für den Mittelstand
Mit der aktuellen Entscheidung hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft vollzogen. Die sofortige Zurückhaltung bei Prüfungen, der Wegfall der Berichtspflicht sowie die drastische Reduktion der Ordnungswidrigkeitstatbestände schaffen spürbare Freiräume, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmungen. Diese Ressourcen können jetzt umso stärker in die Optimierung von Prozessen, in die Digitalisierung und in nachhaltige Innovationen investiert werden. Wir begleiten unsere Mandanten dabei, die neu gewonnene Entlastung für eine gezielte Prozessoptimierung in der Buchhaltung und eine umfassende digitale Transformation zu nutzen. Als Kanzlei haben wir langjährige Erfahrung in der Beratung von kleinen und mittelständischen Betrieben, unterstützen bei der Reduktion von Kosten und helfen, Potenziale nachhaltiger Effizienzsteigerung konsequent zu erschließen.
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