Hintergrund des Lieferkettengesetzes und aktuelle Entwicklungen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards innerhalb ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten. Unternehmen müssen dafür organisatorische Maßnahmen treffen, Risiken identifizieren und dokumentieren. Bislang waren damit erhebliche Berichtspflichten verbunden, die regelmäßig einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuteten, insbesondere für mittelständische Betriebe und international tätige Unternehmen wie etwa im Maschinenbau oder im Handel.
Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anzuweisen, bei der Umsetzung des Gesetzes deutlich zurückhaltender vorzugehen. Mit dieser Entscheidung kommt es bereits vor der geplanten gesetzlichen Novellierung zu einer spürbaren Entlastung für Unternehmen.
Praktische Entlastungen für Unternehmen
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Prüfung der Unternehmensberichte zum Lieferkettengesetz bis auf Weiteres eingestellt wird. Damit entfällt faktisch die Berichtspflicht, die bislang mit hohen Kosten und personellem Aufwand verbunden war. Besonders kleine und mittelständische Betriebe profitieren davon, da diese in der Vergangenheit vor großen Herausforderungen standen, die notwendigen Strukturen für eine rechtssichere Berichterstattung aufzubauen.
Darüber hinaus werden laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren, die auf Rechtsgrundlagen basieren, die künftig entfallen sollen, nicht weiterverfolgt und neue Verfahren in diesem Bereich nicht mehr eröffnet. Für die verbliebenen Bußgeldtatbestände gilt ein strengerer Prüfungsmaßstab. Das heißt, Bußgelder werden nur noch bei besonders schwerwiegenden Fällen verhängt, insbesondere wenn gravierende Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Lieferketten erkennbar sind.
Für die Praxis bedeutet das, dass Unternehmen zwar weiterhin die grundlegenden Sorgfaltspflichten im Auge behalten müssen, die unmittelbare Gefahr finanzieller Sanktionen bei formalen Verstößen jedoch stark reduziert ist. Diese Differenzierung zwischen formalen Pflichten und substanziellen Verstößen bringt für Unternehmen eine erhebliche Rechtssicherheit und reduziert zugleich den bürokratischen Aufwand.
Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen
Besonders stark entlastet werden kleine und mittelständische Unternehmen, die häufig als Zulieferer für große Konzerne eingebunden sind. Diese Unternehmen haben oftmals nicht die Kapazitäten, komplexe Risikomanagementsysteme einzuführen, wie es bislang in den Anforderungen des Gesetzes angelegt war. Mit der aktuellen Weisung wird der Druck auf diese Betriebe merklich verringert.
Gerade für spezialisierte Unternehmen, etwa in der Pflegebranche oder im Bereich der Medizintechnik, die internationale Zulieferketten haben, stellt diese Entscheidung eine deutliche Erleichterung dar. Auch Onlinehändler, die häufig mit einer Vielzahl an internationalen Lieferanten zusammenarbeiten, gewinnen Handlungsspielraum und können ihre internen Ressourcen effizienter nutzen.
Darüber hinaus entwickelt sich durch die reduzierte Prüfungsintensität eine neue Rolle des BAFA. Statt primär kontrollierend tätig zu sein, wird die Behörde verstärkt beratend agieren, Unternehmen mit Umsetzungshilfen unterstützen und Kooperationen zwischen Firmen fördern. Das schafft zusätzliche Sicherheit bei der praktischen Umsetzung und eröffnet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Prozesse auf die kommenden europäischen Regelungen vorzubereiten.
Ausblick auf die europäische Regulierung und Fazit
Langfristig wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch eine Vereinheitlichung auf europäischer Ebene ersetzt werden. Geplant ist die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, die noch final beschlossen werden muss. Ziel der Bundesregierung ist es, bei dieser Umsetzung den administrativen Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die rechtliche Klarheit zu erhöhen.
Für die Unternehmenspraxis bedeutet diese Übergangsphase eine Chance, sich besser auf die künftigen europäischen Vorgaben vorzubereiten, ohne dabei durch bestehende Pflichten übermäßig belastet zu sein. Auch wenn Kernpflichten wie die Achtung von Menschenrechten nicht zur Disposition stehen, gewinnen Unternehmen Zeit und Flexibilität, um nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Prozesse in ihre Unternehmensstrukturen zu integrieren.
Insgesamt leitet die Entscheidung einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau ein und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Für viele Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Prozesse gezielt auf Effizienz und Digitalisierung zu überprüfen. Genau darauf haben wir uns spezialisiert: Wir betreuen Mandanten aller Art, vom kleinen Unternehmen bis hin zum Mittelstand, und unterstützen sie mit unserer Erfahrung in der Prozessoptimierung der Buchhaltung und der Digitalisierung – mit erheblichen Kostenersparnissen und praxisnaher Umsetzung.
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