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Recht

Lieferkettengesetz Reform 2025: Weniger Bürokratie für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund und Zielsetzung der Reform

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Dieses Gesetz, häufig einfach als Lieferkettengesetz bezeichnet, regelt die Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf ihre globalen Lieferketten, insbesondere den Schutz von Menschenrechten, den Kampf gegen Kinderarbeit, die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und den Schutz der Umwelt. Mit der jetzt angestoßenen Reform soll ein zentrales Element des bisherigen Rahmens, nämlich die Berichtspflicht über die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten, entfallen. Ziel ist es, deutsche Unternehmen von teils erheblichen bürokratischen Belastungen zu befreien, ohne die grundsätzliche Verpflichtung zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltstandards aufzugeben.

Die bisherigen Regelungen sahen eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Diese umfangreichen Dokumentationspflichten haben insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen als schwer erfüllbar empfunden, auch wenn sie nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes fielen, aber als Zulieferer mittelbar betroffen waren. Die Reform will diesen Aufwand deutlich reduzieren.

Konkrete Änderungen für Unternehmen

Die geplante gesetzliche Anpassung sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft nicht mehr verpflichtet sind, jährlich einen umfassenden Bericht über die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu erstellen und zu veröffentlichen. Stattdessen konzentriert sich die Kontrolle künftig stärker auf die Durchsetzung bei tatsächlichen oder schwerwiegenden Verstößen. Das bedeutet, dass Bußgelder nicht wie bisher aufgrund mangelhafter Dokumentation, sondern ausschließlich bei nachweislich gravierenden Pflichtverletzungen ausgesprochen werden sollen.

Besonders bedeutsam ist dieser Schritt für kleinere Unternehmen, die häufig als Teil komplexer Zulieferketten zunächst mittelbar mit den Vorgaben des Lieferkettengesetzes konfrontiert wurden. Die Streichung der Berichtspflicht stellt sicher, dass sie in ihrem administrativen Aufwand erheblich entlastet werden und ihre Ressourcen stärker auf die eigentliche Geschäftstätigkeit ausgerichtet bleiben können.

Wechselwirkungen mit europäischem Recht

Das nationale Änderungsgesetz ist zeitlich befristet, denn auf europäischer Ebene wird derzeit die Umsetzung einer EU-weiten Lieferkettenrichtlinie verhandelt. Diese Richtlinie hat das Ziel, einheitliche Standards innerhalb der Europäischen Union zu schaffen und gleichzeitig unnötige bürokratische Doppelbelastungen zu vermeiden. Deutschland bekennt sich mit der Reform sowohl zum Bürokratieabbau als auch zur Wahrung ambitionierter menschenrechtlicher Standards. Die aktuelle nationale Anpassung ist daher als Übergangslösung zu verstehen, mit der Unternehmen in Deutschland bis zur endgültigen Umsetzung der EU-Regelungen unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten werden soll.

Für international agierende Unternehmen, insbesondere im produzierenden Gewerbe und im Onlinehandel, ergibt sich daraus eine Phase reduzierter Nachweispflichten, gleichzeitig bleibt ihre Sorgfaltspflicht zur Risikovermeidung unangetastet. Die Herausforderung wird darin bestehen, die Balance zwischen Rechtssicherheit, Prozessvereinfachung und den künftigen europäischen Vorgaben zu finden.

Praktische Auswirkungen und Ausblick

Die Abschaffung der Berichtspflichten bedeutet für Unternehmen zunächst eine spürbare Entlastung. Vor allem Mittelständler, die in zahlreichen Sektoren wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, dem produzierenden Gewerbe oder als Onlinehändler tätig sind, gewinnen an Planungssicherheit und sparen erhebliche Kapazitäten im Bereich Administration und Rechtsdokumentation. Dennoch ist es für die Praxis entscheidend, dass die gesetzlichen Grundpflichten zur Achtung von Menschenrechten und zur Vermeidung von Umweltrisiken weiterhin bestehen bleiben. Unternehmen müssen auch künftig interne Kontrollmechanismen einrichten und Risiken in ihren Lieferketten so weit wie möglich identifizieren und minimieren. Nur die Form des Nachweises wird vereinfacht.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie erneute Anpassungen erforderlich werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollte die Unternehmenspraxis darauf ausgerichtet sein, Datenflüsse innerhalb der Lieferkette transparent und digital verfügbar zu halten. Diese Vorgehensweise sichert nicht nur die gesetzliche Compliance, sondern stellt auch einen Wettbewerbsvorteil dar, da eine transparente Lieferkette zunehmend von Geschäftspartnern und Kunden erwartet wird.

Unternehmen tun daher gut daran, die Übergangszeit für eine strategische Neuausrichtung zu nutzen. Wer jetzt in moderne digitale Werkzeuge zur Risikoanalyse, Dokumentation und Prozesssteuerung investiert, wird langfristig zweifach profitieren: durch reduzierte Verwaltungslasten und eine robuste Vorbereitung auf kommende europäische Standards. Gerade mittelständische Unternehmen, die für die deutsche Volkswirtschaft zentrale Bedeutung haben, sollten sich bewusst machen, dass die regulatorischen Anforderungen zwar sinken, der internationale Wettbewerb aber weiterhin Transparenz verlangt.

In der Summe wird die Reform vielen Unternehmen kurzfristig Luft verschaffen und die Kosten spürbar senken. Gleichzeitig bietet sie die Chance, sich frühzeitig und proaktiv digital aufzustellen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der umfassenden Digitalisierung interner Abläufe. Wir wissen, welche erheblichen Kostenvorteile sich aus der intelligenten Nutzung moderner Systeme ergeben, und unterstützen Unternehmen aller Branchen bei der zukunftssicheren Gestaltung ihrer Verwaltungs- und Finanzprozesse.

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