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Arbeitsrecht

Kurzarbeitergeld Verlängerung 2025: Chancen und Pflichten für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Erweiterte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und ihre Bedeutung

Mit der am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde die Möglichkeit geschaffen, Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate, höchstens bis zum 31. Dezember 2026, zu beziehen. Diese Maßnahme stellt eine Reaktion auf die anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten dar, die durch geopolitische Spannungen, Lieferkettenprobleme und konjunkturelle Schwankungen hervorgerufen werden. Unternehmen, die weiterhin von Auftragsrückgängen betroffen sind, erhalten dadurch ein deutlich weiteres Zeitfenster, um Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und Entlassungen zu vermeiden.

Das Kurzarbeitergeld ist ein Instrument der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Es dient dazu, vorübergehende Arbeitsausfälle auszugleichen, indem die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Nettoentgeltausfalls der betroffenen Beschäftigten übernimmt. Somit trägt es maßgeblich zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Sicherung von Fachkräften bei. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, beispielsweise im Handwerk, in der Pflege oder im Einzelhandel, profitieren von dieser Verlängerung, da sie häufig nicht über dieselben finanziellen Rücklagen verfügen wie Großunternehmen.

Rechtliche Voraussetzungen und Abrechnungsanforderungen

Damit Arbeitgeber Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, vorübergehender Natur sein und einen erheblichen Umfang erreichen. Als erheblich gilt ein Ausfall, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betroffen sind. Zudem darf der Arbeitsausfall weder vermeidbar noch ausschließlich betriebsintern verursacht sein.

Unternehmen sind verpflichtet, den Arbeitsausfall unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden und den Antrag auf Kurzarbeitergeld fristgerecht zu stellen. Die Abrechnung erfolgt nachträglich auf Grundlage der tatsächlichen Ausfallstunden und muss durch geeignete Nachweise dokumentiert sein. Die Arbeitgeber tragen dabei eine hohe Verantwortung, denn fehlerhafte Angaben können zu Rückforderungen führen. Gerade für Betriebe mit digitalisierter Lohnabrechnung bietet sich hier die Möglichkeit, über automatisierte Schnittstellen zur Bundesagentur für Arbeit Prozesse effizient und fehlerfrei zu gestalten.

Praktische Auswirkungen für den Mittelstand

Für viele kleine und mittlere Unternehmen eröffnet die Verlängerung auf bis zu 24 Monate neue Handlungsspielräume. Sie können sich auf ein planbares Instrument stützen, das in wirtschaftlich angespannten Phasen helfen kann, Liquidität zu sichern und eingearbeitete Fachkräfte im Betrieb zu halten. Der größte Vorteil liegt darin, dass nach einer konjunkturellen Erholung Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten rasch wieder hochgefahren werden können, ohne mit hohen Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten belastet zu sein.

Darüber hinaus eröffnet die Verlängerung eine Chance, die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen. Viele Branchen, etwa die Pflege oder der Einzelhandel, kämpfen mit zunehmendem Fachkräftemangel. Schulungsprogramme, digitale Weiterbildungen oder Zertifizierungen können in dieser Phase gezielt gefördert und umgesetzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt solche Qualifizierungsmaßnahmen teilweise durch Zuschüsse, sofern sie während der Kurzarbeit stattfinden und den Beschäftigten nachweislich neue Kompetenzen vermitteln.

Gerade Onlinehändler oder produzierende Mittelständler können so die Zeit der reduzierten Auslastung dazu nutzen, ihre Prozesse zu optimieren, neue Vertriebskanäle zu entwickeln oder ihre Digitalisierung voranzutreiben. Dadurch wird Kurzarbeit nicht nur zu einer überbrückenden Maßnahme, sondern auch zu einem Hebel für strukturelle Stärkung.

Fazit: Strategie, Planung und Kanzleiunterstützung

Die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2026 ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Sie verschafft Unternehmen Planungs- und Handlungssicherheit, erfordert aber zugleich ein hohes Maß an administrativer Präzision bei der Antragstellung und Abrechnung. Wer die verlängerte Bezugsdauer strategisch nutzt, kann nicht nur Beschäftigung sichern, sondern aktiv die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens stärken. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Volatilität sollte die Entscheidung über den Einsatz von Kurzarbeit immer im Kontext der Liquiditätsplanung, der Mitarbeitermotivation und der Personalentwicklung betrachtet werden.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher Maßnahmen und unterstützt sie insbesondere bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung. Durch strukturierte Abläufe und automatisierte Systeme lassen sich sowohl in der Personalabrechnung als auch im Controlling erhebliche Kosten einsparen. Wir stehen unseren Mandantinnen und Mandanten als verlässlicher Partner zur Seite, um wirtschaftliche Stabilität und Effizienz nachhaltig miteinander zu verbinden.

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