Aktuelle Entwicklungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftsprüfung
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat in der Wirtschaftsprüfungspraxis eine neue Stufe erreicht. Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit ihrem Vorstandsausschuss für Künstliche Intelligenz wesentliche Fragen und Antworten zum Umgang mit KI-Systemen in Prüfungsmandaten überarbeitet. Ziel ist es, klare Rahmenbedingungen für die Nutzung automatisierter Analysetools zu schaffen, die einerseits Effizienzgewinne ermöglichen und andererseits die Anforderungen an Verschwiegenheit, Qualität und Dokumentation vollumfänglich erfüllen. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen, die Datenanalyse- oder Buchhaltungsprozesse teilweise digital auslagern, sind diese Vorgaben von erheblicher praktischer Bedeutung.
Wesentliche Grundlage der Überarbeitung war die Anpassung an die zunehmende Integration externer KI-Anwendungen in bestehende Qualitätssicherungssysteme. Gerade hier entsteht die Herausforderung, zwischen technischer Innovation und berufsrechtlichen Kernpflichten wie der Verschwiegenheitspflicht oder der Eigenverantwortlichkeit der Prüfenden zu vermitteln. Die überarbeitete Fassung des Fragen- und Antwortenkatalogs zeigt, dass moderne Prüfungsprozesse nur unter Einhaltung klar definierter rechtlicher und ethischer Standards zulässig sind.
Berufliche Verschwiegenheitspflicht und Haftungsaspekte beim Einsatz von KI
Ein zentraler Aspekt des aktualisierten Leitfadens betrifft die Wahrung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nach § 50a der Wirtschaftsprüferordnung. Wenn KI-Tools externer Anbieter verwendet werden, besteht das Risiko, dass sensible Mandantendaten an Dritte gelangen. Daher müssen Wirtschaftsprüfer sicherstellen, dass nur solche Systeme eingesetzt werden, bei denen die Verarbeitung und Speicherung der Daten in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen an das Berufsgeheimnis steht. Dies betrifft insbesondere Anwendungen, die cloudbasiert arbeiten oder auf Servern außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union betrieben werden.
Unternehmen, die Wirtschaftsprüfer oder Steuerberatende mit digitalen Dienstleistungen beauftragen, sollten ihrerseits prüfen, ob die eingesetzten Systeme datenschutz- und berufsrechtlich abgesichert sind. Ebenso verlangt die aktuelle Rechtslage, dass vertragliche Vereinbarungen präzise regeln, wie Drittanbieter mit vertraulichen Informationen umgehen. Haftungsfragen gewinnen dadurch an Brisanz. Sollte durch fehlerhafte oder intransparente KI-Ergebnisse ein Schaden entstehen, haften im Grundsatz die Prüfenden – nicht der Algorithmus. Dies verdeutlicht, dass technologische Innovation die persönliche Verantwortung der Berufsangehörigen nicht ersetzt.
Dokumentation und Qualitätssicherung bei KI-gestützten Prüfungsprozessen
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Prüfungspraxis müssen Dokumentation und Qualitätssicherung in gleichem Maße angepasst werden. § 51b der Wirtschaftsprüferordnung fordert eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der verwendeten Verfahren. Jedes KI-basierte Werkzeug, das Entscheidungsunterstützung leistet, muss hinsichtlich seiner Funktionsweise, seiner Datengrundlage und seiner Prüfungsrelevanz dokumentiert werden. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die verwendete Software systematisch überprüft und auf Fehlerfreiheit getestet wurde.
Die Qualitätssicherung nach § 55b der Wirtschaftsprüferordnung und den entsprechenden Bestimmungen der Berufssatzung verlangt, dass interne Prozesse zur Evaluierung der KI-Leistung implementiert werden. Hier zeigen sich klare Parallelen zu Qualitätssicherungssystemen im Mittelstand, etwa im Bereich der Buchhaltung oder Lohnabrechnung. Wer als kleineres oder mittelständisches Unternehmen eigene KI-Lösungen in Controlling- oder Finanzprozesse integriert, kann von diesen Grundsätzen unmittelbar profitieren. Denn dieselben Mechanismen, die Prüfende zu einer kontrollierten und nachvollziehbaren Anwendung verpflichten, schaffen auch in der betrieblichen Organisation Transparenz und Vertrauen – sowohl gegenüber Aufsichtsbehörden als auch gegenüber Geschäftspartnern.
Ausblick: Chancen und Verantwortung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Die aktuellen Leitlinien betonen, dass Künstliche Intelligenz kein Ersatz für die berufliche Urteilsbildung ist, sondern ein Werkzeug, das verantwortungsvoll und kontrolliert eingesetzt werden muss. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberatungskanzleien sowie für Unternehmen, die in Zukunft stärker auf datengetriebene Prozesse setzen, bedeutet dies eine Erweiterung der beruflichen Kompetenz. Neben rechtlichen Anforderungen müssen Fachkräfte auch ein Grundverständnis für die Funktionsweise von Algorithmen entwickeln, um deren Ergebnisse sachgerecht einordnen zu können.
Es zeichnet sich ab, dass die regulatorische Entwicklung auf eine Balance zwischen technologischer Offenheit und berufsrechtlicher Verantwortung zielt. Künftige Anpassungen – etwa durch eine europäische KI-Verordnung – werden die Anforderungen weiter konkretisieren. Umso wichtiger ist es, schon jetzt interne Standards zu entwickeln, die Transparenz, Datenintegrität und Nachvollziehbarkeit gewährleisten. Insbesondere für den Mittelstand, der zunehmend digitale Tools in seine Finanz- und Rechnungswesenprozesse integriert, entsteht hierin ein strategischer Vorteil: Wer frühzeitig rechtssichere und standardisierte Abläufe etabliert, spart mittelfristig Kosten und erhöht zugleich die Prüfungs- und Prozessqualität.
Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Buchhaltungs- und Prüfungsprozesse. Unsere Kanzlei hat sich auf die Optimierung digitaler Abläufe und die Integration automatisierter Systeme spezialisiert, um Effizienz, Rechtssicherheit und Kostenersparnis nachhaltig zu verbinden. Gerade in einer Zeit, in der Künstliche Intelligenz zum festen Bestandteil der Unternehmenspraxis wird, legen wir Wert auf praxisgerechte, rechtlich fundierte und zukunftsfähige Lösungen.
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