Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Verwaltungsrecht

Kommunale Schulorganisation und Selbstverwaltungsrecht im Fokus

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Kommunale Gestaltungsfreiheit und ihre rechtlichen Grenzen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 6. Oktober 2025 (Az. 4 B 493/25) stellt ein anschauliches Beispiel für den Umfang und die rechtlichen Schranken der kommunalen Selbstverwaltung dar. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Städte und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes organisatorische Maßnahmen im Schulwesen treffen dürfen. Das Gericht bestätigte die Befugnis der Stadt Göttingen, eine Außenstelle der katholischen Godehardschule schrittweise aufzulösen, ohne dass dies einer gesonderten Genehmigung oder Abwägungspflicht im Sinne einer Schulschließung im materiellrechtlichen Sinn bedarf.

Der Hintergrund: Kommunale Schulträger verfügen über die Organisationshoheit, die es ihnen ermöglicht, die örtliche Schullandschaft den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Diese sog. Planungshoheit umfasst auch die Entscheidung, wie Standorte und Raumressourcen künftig genutzt werden. Damit einher geht eine erhebliche Verantwortung für eine nachhaltige und effiziente Schulentwicklung, die sowohl pädagogische als auch infrastrukturelle Aspekte berücksichtigen muss. Gerade für kommunal getragene Einrichtungen bedeutet das, langfristige Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen in strategische Entscheidungen einzubeziehen, um Überkapazitäten und Raummangel zu vermeiden.

Bedeutung des Urteils für kommunale Planungssicherheit

Das Gericht sah im konkreten Fall keine unzulässige Einschränkung des elterlichen Erziehungsrechts. Die Eltern, die gegen die Schließung der Außenstelle geklagt hatten, argumentierten, die Stadt habe ihre Interessen bei der Schulplanung nicht ausreichend geprüft und Alternativen nicht hinreichend erwogen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Da die Hauptschule die Bildungsgarantie unverändert sichert und der Schulweg der Kinder zumutbar bleibt, liege keine Beeinträchtigung individueller Rechte vor. Dies gilt besonders, da beide Standorte innerhalb desselben Schulbezirks liegen und weiterhin dieselben Bildungsstandards erfüllt werden.

Die Abgrenzung zwischen organisatorischen Anpassungen und tatsächlichen Schulschließungen ist juristisch bedeutsam. Eine formelle Schulschließung erfordert eine weitergehende Prüfung der Interessen der Betroffenen und gegebenenfalls eine Genehmigung durch die Schulbehörde. Eine bloße Umstrukturierung, die keinen qualitativen Eingriff in das Bildungsangebot darstellt, fällt dagegen in die autonome Entscheidungsfreiheit der Kommune. Für kommunale Entscheidungsträger bedeutet das Urteil eine Stärkung ihrer Planungssicherheit: Anpassungen der Schulorganisation können auf Grundlage sachlicher Erwägungen vorgenommen werden, solange der Bildungsauftrag nicht substantiell beeinträchtigt wird.

Relevanz für andere kommunale oder institutionelle Träger

Das Urteil ist nicht nur für Schulträger von Bedeutung, sondern lässt sich auch auf andere kommunal getragene Einrichtungen übertragen, etwa auf Bereiche der Daseinsvorsorge wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Kindertagesstätten. Überall dort, wo kommunale Körperschaften organisatorische Entscheidungen treffen, greifen ähnliche rechtliche Grundsätze: Die Verwaltung darf innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit eigenständig planen, solange keine Eingriffe in subjektive Rechte Dritter oder Verstöße gegen übergeordnete Fachgesetze vorliegen. Auch Unternehmen, die in Partnerschaft mit kommunalen Trägern agieren, etwa durch Outsourcing von Dienstleistungen oder Beteiligungsmodelle im Bildungs- und Sozialbereich, profitieren von einer klaren juristischen Abgrenzung, da sie ihre Vertragsgestaltungen auf eine gesicherte Rechtslage stützen können.

Für private Einrichtungen, die in einem engen Kooperationsverhältnis zu öffentlichen Trägern stehen, ist zudem wichtig zu verstehen, dass der rechtliche Rahmen für Organisationsentscheidungen stark durch die kommunale Selbstverwaltungsfreiheit geprägt wird. Dies umfasst auch die wirtschaftliche Optimierung vorhandener Ressourcen. Eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage entsteht insbesondere dann, wenn die Kommune nachweislich sachliche Kriterien – etwa demografische Entwicklungen, Raumbedarf oder Inklusionsanforderungen – in den Mittelpunkt ihrer Planung stellt.

Fazit und Ausblick

Die Entscheidung verdeutlicht, dass das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein zentrales Instrument zur effizienten Steuerung öffentlicher Aufgaben bleibt. Auch wenn Einzelfallentscheidungen häufig emotional diskutiert werden, gilt juristisch: Solange eine Maßnahme im Rahmen der Organisationshoheit bleibt und keine unzumutbare Beeinträchtigung individueller Rechte bewirkt, ist sie rechtlich nicht zu beanstanden. Für die kommunale Praxis bedeutet dies vor allem Planungssicherheit und den notwendigen Handlungsspielraum, um Bildungsstrukturen modern und bedarfsgerecht zu gestalten. Zugleich empfiehlt es sich, bei jedem organisatorischen Eingriff eine dokumentierte Interessenabwägung vorzunehmen, um die Nachvollziehbarkeit verwaltungsrechtlicher Maßnahmen zu sichern.

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre internen Abläufe – sei es in der Verwaltung, Buchhaltung oder im Controlling – ähnlich effizient und rechtssicher zu organisieren. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung und Digitalisierung helfen wir unseren Mandanten, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und dadurch erhebliche Kostenersparnisse zu erzielen. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten im Mittelstand zeigt: Durch klar strukturierte Entscheidungen und digitale Prozesse kann langfristig nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Rechtssicherheit in Organisationen spürbar gesteigert werden.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.