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Einkommensteuer

Kindergeld bei Ausbildungsplatzsuche: Nachweise richtig führen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Kindergeld bei Ausbildungsplatzsuche: Sachverhalt und gesetzlicher Rahmen

Der Bundesfinanzhof hat mit Entscheidung vom 18.03.2026 zum Aktenzeichen III R 20/24 die Anforderungen an den Kindergeldanspruch bei einer unterbrochenen oder nicht fortgesetzten Berufsausbildung weiter präzisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein volljähriges Kind, das seine begonnene Ausbildung beendet hat und später eine neue Ausbildung aufnimmt, im Zwischenzeitraum weiterhin kindergeldrechtlich berücksichtigt werden kann, obwohl konkrete Bewerbungsbemühungen um einen Ausbildungsplatz nicht nachweisbar waren.

Ausgangspunkt war ein Fall, in dem ein Sohn eine Ausbildung zum Hotelfachmann vorzeitig beendet hatte. Danach meldete er sich zwar als arbeitsuchend, jedoch nicht als ausbildungssuchend, und nahm verschiedene Erwerbstätigkeiten im Hotel und in der Gastronomie auf, zeitweise auch im Ausland. Erst deutlich später begann er eine neue Ausbildung im Handwerk. Die Familienkasse hob daraufhin die Kindergeldfestsetzung für den dazwischenliegenden Zeitraum auf und forderte bereits gezahltes Kindergeld zurück.

Rechtlich geht es um die Berücksichtigung volljähriger Kinder nach dem Einkommensteuergesetz. Kindergeld wird für Kinder über 18 Jahre nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn sie sich in Berufsausbildung befinden, sich in einer kurzen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können. Eine Übergangszeit ist der gesetzlich anerkannte Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, der nur bis zu vier volle Monate umfasst. Von besonderer Bedeutung war hier die Fallgruppe, dass eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Dafür genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht der bloße Wunsch nach Ausbildung. Erforderlich ist vielmehr eine objektiv feststellbare Ausbildungswilligkeit.

Die Entscheidung ist für viele Familien, aber auch für Unternehmen relevant. Das gilt etwa für kleine Unternehmen mit Auszubildenden, für mittelständische Betriebe mit saisonalen Ausbildungskapazitäten, für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit strukturierten Ausbildungsprogrammen sowie für Hotelbetriebe, Gastronomieunternehmen und Handwerksbetriebe. Auch Onlinehändler mit kaufmännischen Ausbildungsplätzen können mittelbar betroffen sein, weil Ausbildungszusagen, Praktika und Bewerbungsprozesse häufig dokumentationspflichtig werden, wenn Nachweise gegenüber Behörden benötigt werden.

Nachweispflicht beim Kindergeld: Warum bloße Ausbildungsbereitschaft nicht genügt

Der Bundesfinanzhof hat die Revision zurückgewiesen und die bisherige Linie bestätigt. Entscheidend war, dass das Kind im streitigen Zeitraum weder als in Berufsausbildung befindlich noch innerhalb einer begünstigten Übergangszeit anzusehen war und auch die Voraussetzungen für den Tatbestand des fehlenden Ausbildungsplatzes nicht erfüllt waren.

Zunächst hat das Gericht deutlich gemacht, dass eine Erwerbstätigkeit nicht automatisch als Berufsausbildung gilt. Eine Berufsausbildung liegt nur vor, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die ernsthaft und nachhaltig auf ein konkretes Berufsziel vorbereiten und bei denen der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht. Der Ausbildungscharakter beschreibt den Schwerpunkt auf dem Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Erwerbscharakter meint demgegenüber vor allem das Erbringen bezahlter Arbeitsleistungen. Im entschiedenen Fall sah das Gericht in den Tätigkeiten des Kindes reine Überbrückungsjobs. Es fehlten Praktikumsnachweise, Ausbildungsbescheinigungen oder sonstige Belege für eine strukturierte Qualifizierung.

Auch die gesetzliche Übergangszeit half nicht weiter. Diese Regelung ist zeitlich eng begrenzt und scheidet vollständig aus, wenn der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten mehr als vier Monate umfasst. Genau das war hier der Fall. Der Bundesfinanzhof hat zudem betont, dass die Corona Pandemie keine planwidrige Gesetzeslücke geschaffen hat, die eine Ausdehnung dieser Frist erlauben würde. Eine Analogie ist im Steuerrecht nur möglich, wenn das Gesetz unbeabsichtigt eine Regelungslücke enthält und eine vergleichbare Interessenlage besteht. Diese Voraussetzungen sah das Gericht nicht.

Der Kern der Entscheidung betrifft den Nachweis der Ausbildungswilligkeit bei fehlendem Ausbildungsplatz. Wer geltend macht, eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen zu können, muss ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiv belegen. Objektiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bemühungen durch Unterlagen oder sonstige nachvollziehbare Tatsachen nach außen erkennbar sein müssen. Nach Ansicht des Gerichts reichen dazu insbesondere Bewerbungen, Absagen, Korrespondenz mit Ausbildungsbetrieben oder die Meldung als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit. Eine bloße Erklärung, das Kind habe sich wegen schlechter Branchenlage oder pandemiebedingter Unsicherheit nicht beworben, genügt nicht.

Gerade dieser Punkt ist praxisentscheidend. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich festgestellt, dass auch erschwerte Marktbedingungen den Nachweis nicht entfallen lassen. Wenn Ausbildungsbetriebe zurückhaltend einstellen oder Auswahlverfahren verschieben, kann sich der Ausbildungsbeginn zwar verzögern. Dennoch müssen Bemühungen um einen Platz dokumentiert bleiben. Das Gericht unterscheidet also klar zwischen fehlender Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes und fehlender Nachweisbarkeit des Bemühens. Nur das erste kann den Anspruch stützen, nicht das zweite.

Hinzu kommt, dass bei volljährigen Kindern eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht. Mitwirkungspflicht bedeutet, dass die betroffene Person die für die Prüfung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen aktiv offenlegen und belegen muss. Fehlen diese Nachweise, trägt der Kindergeldberechtigte regelmäßig das Risiko der Nichterweislichkeit. Im Streitfall war zudem bedeutsam, dass das Kind nur als arbeitsuchend, nicht aber als ausbildungssuchend gemeldet war. Diese Differenz ist rechtlich erheblich, weil die Meldung als ausbildungssuchend ein starkes objektives Indiz für die Ausbildungswilligkeit darstellt.

Kindergeld und Dokumentation: Folgen für Familien, Arbeitgeber und Branchen

Für die Praxis bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Ohne saubere Dokumentation steigt das Rückforderungsrisiko erheblich. Familien sollten deshalb bei Ausbildungsabbrüchen, Branchenwechseln oder längeren Suchphasen jeden Schritt nachvollziehbar festhalten. Das betrifft den Versand von Bewerbungen ebenso wie Eingangsbestätigungen, Absageschreiben, Einträge in Bewerbungsportalen, Gesprächsnotizen oder Nachweise über Beratungstermine bei der Agentur für Arbeit.

Für kleine Unternehmen und mittelständische Arbeitgeber hat die Entscheidung ebenfalls Relevanz. Wer Ausbildungsplätze anbietet, sollte Bewerbungsprozesse, Absagen, Wartelisten und Praktikumsvereinbarungen geordnet dokumentieren. Solche Unterlagen können für Familien später von erheblicher Bedeutung sein, wenn die ernsthaften Bemühungen eines Kindes um einen Ausbildungsplatz belegt werden müssen. Das gilt besonders in Branchen mit schwankender Ausbildungslage wie Hotellerie, Gastronomie, Logistik oder Handwerk.

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sollten die Entscheidung ebenfalls aufmerksam verfolgen. In diesen Bereichen beginnen Ausbildungen häufig zu festen Terminen und setzen bestimmte organisatorische Abläufe voraus. Wenn ein Ausbildungsstart verschoben wird, kommt es darauf an, ob das ausbildungswillige Kind sich nachweisbar um den nächstmöglichen Einstieg bemüht hat. Eine klare Kommunikation über Bewerbungsfristen, Auswahlentscheidungen und mögliche Vorpraktika kann hier sowohl den Bewerbenden als auch den Einrichtungen helfen.

Auch Onlinehändler und andere digital aufgestellte Unternehmen profitieren von transparenten digitalen Prozessen. Elektronisch dokumentierte Bewerbungen, standardisierte Eingangsbestätigungen und revisionssichere Ablagen schaffen nicht nur Effizienz, sondern können im Einzelfall den entscheidenden Nachweis liefern. Revisionssicher bedeutet, dass Unterlagen vollständig, unverändert und nachvollziehbar gespeichert werden. Gerade wenn Steuerberatungskanzleien oder Finanzinstitutionen Mandanten zu Familienleistungen, Lohnabrechnung oder angrenzenden Steuerfragen beraten, sollte die Dokumentation als fester Bestandteil der Compliance verstanden werden.

Für Steuerberatende liegt der praktische Mehrwert darin, Mandanten frühzeitig für die strengen Nachweisanforderungen zu sensibilisieren. Kommt es zu einem Ausbildungsabbruch, sollte sofort geprüft werden, ob eine neue Ausbildung konkret angestrebt wird, ob Bewerbungen erfolgen und ob die Meldung als ausbildungssuchend vorgenommen wurde. Wer erst im Einspruchsverfahren mit pauschalen Erklärungen arbeitet, hat nach dieser Entscheidung regelmäßig schlechte Karten.

Kindergeld bei Ausbildungsabbruch: Klare Linie für den Nachweis

Die Entscheidung vom 18.03.2026, III R 20/24, schafft Klarheit und bestätigt eine strenge, aber gut nachvollziehbare Linie. Kindergeld für volljährige Kinder setzt bei fehlendem Ausbildungsplatz ein ernsthaftes und objektiv belegbares Bemühen um einen Ausbildungsplatz voraus. Weder schwierige Marktbedingungen noch die allgemeine Unsicherheit während der Corona Pandemie ersetzen diese Nachweise. Für Familien, Unternehmen und beratende Berufe ist deshalb eine lückenlose Dokumentation der Ausbildungsbemühungen der zentrale Schutz vor späteren Aufhebungen und Rückforderungen.

Wer Prozesse früh digital aufsetzt, Bewerbungsunterlagen sauber archiviert und Mitwirkungspflichten strukturiert erfüllt, reduziert rechtliche und finanzielle Risiken deutlich. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen sowie Mandanten aus spezialisierten Branchen bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung, mit besonderem Blick auf effiziente Abläufe und die damit verbundenen erheblichen Kostenersparnisse im Mittelstand.

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