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Umsatzsteuer

Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2030 verlängert

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Verlängerte Steuerbefreiung stärkt Investitionen in Elektromobilität

Mit der Entscheidung der Bundesregierung, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 zu verlängern, wurde ein klares Signal für die nachhaltige Transformation des Verkehrssektors gesetzt. Die Kfz-Steuer, die nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz erhoben wird, entfällt somit für Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb, die bis zum neuen Stichtag erstmals zugelassen oder vollständig zu Elektrofahrzeugen umgerüstet werden. Diese Maßnahme gilt für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, wobei die endgültige Befreiung spätestens zum 31. Dezember 2035 endet. Damit wird der Erwerb elektrisch betriebener Fahrzeuge weiterhin gezielt gefördert und die Wirtschaft in diesem Zukunftssegment langfristig gestärkt.

Für Unternehmer, Selbstständige und Unternehmen aus Gewerbe, Pflegebranche oder Handel bedeutet diese steuerliche Begünstigung eine konkrete finanzielle Entlastung. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Umweltauflagen können die laufenden Einsparungen durch den Wegfall der Kfz-Steuer in die betriebliche Investitionsplanung einfließen. Zudem gewinnen Elektrofahrzeuge auch in der Bilanzierung weiter an Attraktivität, da sie durch zusätzliche steuerliche Vergünstigungen – etwa bei der Abschreibung oder der Dienstwagenbesteuerung – doppelt profitieren können.

Gesetzliche Grundlage und Geltungszeitraum im Überblick

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht in Paragraf 3 eine Reihe von Fällen vor, in denen Fahrzeuge von der Steuer befreit sind. Die nun beschlossene Verlängerung bezieht sich auf den Tatbestand der Befreiung für Elektrofahrzeuge. Ursprünglich galt diese Regelung für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen wurden. Mit der aktuelle Änderung wird die Anwendungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 ausgedehnt, wodurch auch in den kommenden Jahren zugelassene reine Elektrofahrzeuge profitieren. Diese Rechtsänderung wurde nach Beschluss durch das Bundeskabinett am 15. Oktober 2025 vom Bundestag verabschiedet und am 19. Dezember durch den Bundesrat bestätigt.

Für die steuerliche Praxis bedeutet dies, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die im kommenden Jahrzehnt in E-Fahrzeuge investieren, langfristige Planungssicherheit haben. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Fuhrpark klimafreundlich umstellen möchten, schafft dies klare wirtschaftliche und ökologische Anreize. Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten ihre Mandanten frühzeitig über die geltenden Fristen und Voraussetzungen informieren, um den optimalen Zeitpunkt für Anschaffung oder Umrüstung strategisch zu gestalten.

Praxisrelevante Aspekte für Unternehmen und Steuerberatung

Die verlängerte Steuerbefreiung wirkt sich nicht nur unmittelbar auf die laufenden Steuerzahlungen aus, sondern beeinflusst auch mittelbar Investitionsentscheidungen und Leasingkalkulationen. Unternehmen, die Dienstfahrzeuge anschaffen, können die Kostenstruktur deutlich optimieren, wenn sie die steuerfreie Nutzungsdauer eines Elektrofahrzeugs vollständig ausschöpfen. In Kombination mit den weiterhin geltenden Vergünstigungen bei der Dienstwagenbesteuerung gemäß Einkommensteuergesetz sowie den Sonderabschreibungsoptionen aus dem Jahressteuergesetz lassen sich spürbare Kostenvorteile erzielen.

Darüber hinaus profitieren Pflegeeinrichtungen, Handwerksbetriebe und Onlinehändler, die regelmäßig regionale Liefer- und Transportfahrten durchführen, doppelt – einerseits durch geringere laufende Betriebskosten und andererseits durch steuerliche Entlastung. Diese Vorteile können entscheidend dazu beitragen, die Liquidität zu sichern und gleichzeitig einen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen zu leisten. Für die steuerliche Beratungspraxis bedeutet dies, dass Investitionsmodelle künftig verstärkt unter dem Aspekt der Steuerbefreiung und der zu erwartenden Restnutzungsdauer betrachtet werden sollten.

Ausblick und Fazit

Die Entscheidung zur Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung fügt sich in eine übergeordnete Strategie ein, Deutschlands Automobil- und Energiewirtschaft auf einen zukunftsorientierten Kurs zu bringen. Neben steuerlichen Maßnahmen werden in den kommenden Jahren zusätzliche Förderprogramme für Ladeinfrastruktur und den Ausbau von E-Fahrzeugflotten eine Rolle spielen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen eröffnet sich dadurch ein wichtiger Spielraum, um den eigenen Fuhrpark nachhaltiger und wirtschaftlicher auszurichten.

Insgesamt zeigt sich, dass die Verbindung von klimaorientierter Investitionspolitik und steuerlicher Entlastung praxisnah und effektiv umgesetzt werden kann. Wer überlegt, den eigenen Fuhrpark zu elektrifizieren, sollte die bestehenden steuerlichen Privilegien frühzeitig in die Unternehmensplanung integrieren. Dies schützt vor späteren Anpassungen und ermöglicht es, die steuerliche Maximalbegünstigung voll auszuschöpfen.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, diese steuerlichen und organisatorischen Vorteile optimal zu nutzen. Mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Finanzbuchhaltung entwickeln wir individuelle Strategien, die nicht nur rechtssicher sind, sondern auch zu erheblichen Effizienz- und Kosteneinsparungen führen.

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