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Umsatzsteuer

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert – Vorteile bis 2035 sichern

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Elektromobilität als strategischer Wirtschaftsfaktor

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zu verlängern. Mit dem geplanten Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird die Steuerbefreiung nun bis Ende 2035 fortgeführt. Damit wird nicht nur eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern auch ein deutliches Signal zur Förderung klimafreundlicher Mobilität gesetzt. Für Unternehmen jeder Größe – vom Handwerksbetrieb über mittelständische Produktionsfirmen bis hin zu Pflegeeinrichtungen mit eigenem Fuhrpark – eröffnen sich durch diese Maßnahme langfristige wirtschaftliche Vorteile. Denn die Kfz-Steuerbefreiung mindert die laufenden Betriebskosten, erleichtert Investitionen und stärkt zugleich die Nachhaltigkeitsbilanz im betrieblichen Umfeld.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist das zentrale Regelwerk, das die Besteuerung von Fahrzeugen regelt, die zum Verkehr im Inland zugelassen sind. Nach § 3d dieses Gesetzes sind bestimmte emissionsfreie Fahrzeuge für einen festgelegten Zeitraum von der Steuer befreit. Ursprünglich sollten ausschließlich Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen oder umgerüstet werden, von der Regel profitieren. Durch die aktuelle Gesetzesinitiative verschiebt sich dieser Stichtag auf Ende 2030, während die Befreiungsdauer selbst bis Ende 2035 verlängert wird. Dies bedeutet faktisch eine zehnjährige steuerliche Entlastung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die frühzeitig auf Elektromobilität setzen.

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen der Förderung

Die steuerliche Befreiung knüpft an den Grundsatz des emissionsfreien Betriebs an. Begünstigt sind ausschließlich Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden, also weder Verbrennungsmotoren noch Hybridkomponenten aufweisen. Bei einer späteren Umrüstung eines konventionellen Fahrzeuges auf Elektroantrieb wird der Beginn der Steuerbefreiung ab dem Monat der technischen Änderung gerechnet, sofern die Umrüstung vor Ende 2030 durchgeführt wird. In der Praxis sollten Unternehmen daher den Zeitpunkt ihrer Investitionsentscheidung genau prüfen, um die volle zehnjährige Befreiungsdauer ausschöpfen zu können. Nach Ablauf des Befreiungszeitraums greift dann wieder die reguläre Kfz-Steuerpflicht, deren Höhe sich nach dem Fahrzeuggewicht und dem CO₂-Ausstoß richtet.

Die Neuregelung ergänzt weitere aktuelle steuerliche Anreize, die die Bundesregierung zur Stärkung der Elektromobilität beschlossen hat. So wurde im Rahmen des sogenannten Wachstumsboosters für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibungsmöglichkeit von 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr eingeführt. Darüber hinaus wurde der Bruttolistenpreis, bis zu dem steuerliche Vergünstigungen bei der privaten Nutzung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung finden, von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen wirken sich insbesondere auf Unternehmen aus, die ihren Beschäftigten Dienstwagen zur Verfügung stellen oder ihre Fahrzeugflotte modernisieren möchten.

Wirtschaftliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für regional tätige Handwerksbetriebe, Pflegedienste oder Kurier- und Lieferdienste, hat die Verlängerung der Steuerbefreiung unmittelbare wirtschaftliche Relevanz. Die Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge gehören zwar häufig noch zu den größten Investitionshürden, werden aber durch die dauerhafte steuerliche Entlastung deutlich relativiert. Zusammen mit der Möglichkeit hoher Abschreibungen ergibt sich ein doppelter betriebswirtschaftlicher Effekt: geringere Steuerlast bei gleichzeitig besserer Liquiditätslage. Zusätzliche Vorteile entstehen durch die Reduzierung von Wartungsaufwand und Betriebskosten, da Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Verbrennern weniger verschleißanfällig sind.

Auch für Unternehmen mit größerem Fuhrpark, etwa im Logistik- oder Gesundheitswesen, stärkt die Maßnahme die Investitionssicherheit. Die Planbarkeit steuerlicher Rahmenbedingungen bis 2035 schafft Stabilität in einer Transformationsphase, in der sich Märkte und Technologien weiterhin rasant verändern. Hinzu kommt der zunehmende gesellschaftliche und regulatorische Druck zur Dekarbonisierung. Unternehmen, die jetzt auf Elektrofahrzeuge umsteigen, verbessern nicht nur ihre Kostenstruktur, sondern setzen zugleich ein glaubwürdiges Zeichen in Sachen Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht entsteht dadurch eine doppelte Dividende aus ökonomischem und ökologischem Nutzen.

Praktische Umsetzung und strategischer Ausblick

In der praktischen Umsetzung sollten Unternehmen ihre Investitionsentscheidungen in Abstimmung mit der steuerlichen Beratung treffen. Insbesondere gilt es, die steuerliche Befreiung bereits bei der Fahrzeugbeschaffung im Rahmen des Liquiditäts- und Finanzierungsplans einzubeziehen. Wer auf Leasing setzt, sollte prüfen, dass die Leasinggesellschaft die Kfz-Steuerbefreiung an den Kunden weitergibt. Darüber hinaus kann die Kombination der Befreiung mit Förderprogrammen auf Landes- oder Bundesebene, etwa mit Zuschüssen zur Ladeinfrastruktur, die Wirtschaftlichkeit zusätzlich erhöhen. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die technologischen Entwicklungen – beispielsweise zur Batterieleistung oder Ladegeschwindigkeit – bei der Auswahl der Fahrzeuge einzubeziehen.

Langfristig zielt die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung auf eine strukturelle Veränderung der Unternehmensmobilität ab. Während in der Vergangenheit die Anschaffung von Elektrofahrzeugen häufig als Imagefaktor galt, entwickelt sich die E-Mobilität zunehmend zu einem zentralen Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung. Der steuerpolitische Eingriff dient dabei als Katalysator, der den Umstieg wirtschaftlich attraktiv macht. Entscheidend ist, dass die steuerlichen Vorteile rechtzeitig genutzt werden, um Wettbewerbsvorteile zu sichern. Die Maßnahme ist somit nicht nur ein Instrument zur Klimaförderung, sondern auch ein Signal an die Wirtschaft, aktiv in die Zukunft des Automobilstandorts Deutschland zu investieren.

Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 bietet Unternehmen jeder Größe die Chance, ihre Mobilitätsstrategie neu auszurichten und steuerliche Vorteile langfristig zu sichern. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, diese steuerlichen Anreize optimal mit ihren individuellen Geschäftsprozessen zu verknüpfen. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Buchhaltung zeigen wir, wie sich durch digitale Prozesse und eine gezielte Steuerplanung erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile realisieren lassen. So wird Elektromobilität nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich lohnend.

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