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Digitalisierung

ISRE 2410: Neue Anforderungen an Zwischenabschlüsse 2026

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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ISRE 2410: Was die Konsultation für Zwischenabschlüsse bedeutet

Das International Audit and Assurance Standards Board hat am 6. Mai 2026 den Entwurf einer überarbeiteten Fassung von ISRE 2410 veröffentlicht und damit eine öffentliche Konsultation gestartet. Im Mittelpunkt steht die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen durch den Abschlussprüfer des Jahresabschlusses. Eine prüferische Durchsicht ist eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Sie geht also weniger weit als eine Abschlussprüfung, bei der eine hinreichende Sicherheit angestrebt wird. Für Unternehmen, Finanzinstitutionen und beratende Berufe ist diese Abgrenzung von erheblicher praktischer Bedeutung, weil Zwischenabschlüsse häufig für Finanzierungen, Gesellschafterberichte, Covenants oder interne Steuerungszwecke verwendet werden.

Der Standardentwurf soll insbesondere klarer herausarbeiten, worin sich die Durchsicht eines Zwischenabschlusses von einer Jahresabschlussprüfung unterscheidet. Das ist fachlich relevant, weil in der Praxis die Erwartungshaltung von Geschäftsführung, Kreditgebenden und weiteren Stakeholdern nicht immer deckungsgleich mit dem tatsächlichen Prüfungsumfang ist. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die im Zuge von Bankgesprächen oder Investorenanforderungen kurzfristig belastbare Finanzinformationen vorlegen müssen, ist diese Klarstellung wichtig. Sie kann dazu beitragen, Missverständnisse über Aussagekraft, Prüfungstiefe und Verantwortung zu vermeiden.

Hinzu kommt, dass der Entwurf erhöhte Anforderungen in sensiblen Risikobereichen vorsieht. Genannt werden insbesondere die Fortführung der Unternehmenstätigkeit, dolose Handlungen sowie die Nichteinhaltung von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreibt die Annahme, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zeit fortsetzen kann. Dolose Handlungen sind vorsätzliche Täuschungen oder Vermögensschädigungen, also Fraud. Die Nichteinhaltung von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften betrifft Verstöße gegen rechtliche Vorgaben, die für die Finanzberichterstattung oder die Unternehmensführung relevant sein können.

Zwischenabschluss und prüferische Durchsicht in der Unternehmenspraxis

Für die Praxis ist der Entwurf vor allem deshalb bedeutsam, weil Zwischenabschlüsse in vielen Unternehmen nicht mehr nur ein freiwilliges Reporting-Instrument sind. Mittelständische Unternehmensgruppen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, projektgetriebene Dienstleister oder kapitalintensivere Onlinehändler benötigen unterjährige Finanzinformationen zunehmend für Finanzierungsrunden, Sanierungskonzepte, Ausschüttungsentscheidungen oder die Kommunikation mit Aufsichtsgremien. Sobald ein Abschlussprüfer eine prüferische Durchsicht durchführt, rückt die Qualität der zugrunde liegenden Prozesse stärker in den Fokus.

Der Entwurf betont die Eigenständigkeit der Durchsicht gegenüber der Abschlussprüfung. Das bedeutet nicht, dass geringere Anforderungen an die Verlässlichkeit der Zahlen gelten. Vielmehr wird deutlicher beschrieben, welche Art von Prüfungshandlungen angemessen ist und wo die Grenzen des Auftrags liegen. Für Unternehmen folgt daraus, dass ein sauber aufgesetzter Monats oder Quartalsabschluss mit nachvollziehbaren Abgrenzungen, Plausibilisierungen und Dokumentationen noch wichtiger wird. Wer Zwischenabschlüsse bislang eher als internes Reporting versteht, sollte prüfen, ob Aufbau und Nachweise den gestiegenen Erwartungen externer Adressaten standhalten.

Besonders relevant ist dies in wirtschaftlich angespannten Situationen. Wenn Liquiditätsdruck, volatile Umsätze oder branchenspezifische Unsicherheiten bestehen, werden Fragen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit früher und intensiver gestellt. Die Unternehmensleitung sollte daher belastbare Unterlagen zur Liquiditätsplanung, zu Finanzierungsvereinbarungen und zu wesentlichen Annahmen bereithalten. Das gilt für inhabergeführte Mittelständler ebenso wie für regulierte oder fördermittelabhängige Einrichtungen. Die prüferische Durchsicht wird dadurch nicht zur Vollprüfung, aber die Erwartungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit steigen erkennbar.

Fortführung, Fraud und Rechtsverstöße: Wo Unternehmen nachschärfen sollten

Die im Entwurf hervorgehobenen Themenfelder zeigen, wohin sich die Anforderungen in der internationalen Prüfungspraxis entwickeln. Bei der Fortführung der Unternehmenstätigkeit geht es nicht nur um akute Insolvenzrisiken. Entscheidend ist auch, ob die getroffenen Annahmen zur künftigen Entwicklung plausibel, konsistent und ausreichend dokumentiert sind. Unternehmen sollten deshalb darauf achten, dass Planungsrechnungen mit der Finanzbuchhaltung, den Auftragsbeständen, den Personalkosten und gegebenenfalls bestehenden Kreditauflagen zusammenpassen.

Das Thema dolose Handlungen ist ebenfalls von hoher praktischer Relevanz. Fraud kann von der Manipulation einzelner Buchungen bis zur bewussten Verschleierung wirtschaftlicher Probleme reichen. Der Standardentwurf macht deutlich, dass auch bei einer prüferischen Durchsicht ein angemessener Blick auf entsprechende Risikosignale erforderlich ist. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre internen Kontrollen nicht nur für den Jahresabschluss, sondern auch für unterjährige Berichtsperioden zu stärken. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Freigaben, ein belastbares Vier Augen Prinzip und aussagekräftige Auswertungen über ungewöhnliche Geschäftsvorfälle.

Ebenso wichtig ist der Umgang mit möglichen Rechtsverstößen. Nichteinhaltung von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften kann beispielsweise aus aufsichtsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder steuerlichen Risiken resultieren. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können zusätzlich vergütungsrechtliche und regulatorische Anforderungen eine Rolle spielen. Für Onlinehändler kommen etwa verbraucherschutzrechtliche, zollrechtliche oder plattformbezogene Vorgaben hinzu. Solche Risiken betreffen nicht nur Compliance im engeren Sinn, sondern können sich unmittelbar auf die Finanzberichterstattung und die Einschätzung der Unternehmenslage auswirken.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft die Bescheinigung über die prüferische Durchsicht. Eine Bescheinigung ist die schriftliche Berichterstattung des Prüfers über Ergebnis und Umfang seiner Arbeit. Die geplanten erweiterten Anforderungen an die Angaben in dieser Bescheinigung dürften dazu führen, dass Adressaten die Aussagekraft von Zwischenabschlussberichten künftig differenzierter lesen müssen. Unternehmen sollten deshalb Wert darauf legen, dass Umfang, Ziel und Grenzen eines Review Auftrags intern und extern klar kommuniziert werden.

Vorbereitung auf neue Prüfungsanforderungen und nächste Schritte

Da derzeit ein Konsultationsentwurf vorliegt, besteht noch kein unmittelbar verbindlicher Anpassungszwang. Gleichwohl ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Prozesse rund um Zwischenabschlüsse zu überprüfen. Wer bereits heute nachvollziehbare Abschlussroutinen, digital gestützte Abstimmungsprozesse und eine saubere Dokumentation etabliert, wird auf künftige Anforderungen deutlich besser vorbereitet sein. Das gilt auch für Unternehmen, die aktuell noch keine formale prüferische Durchsicht beauftragen, aber mit Fremdkapitalgebern, Investoren oder Trägerstrukturen arbeiten, die unterjährige Finanzinformationen erwarten.

Besonders hilfreich ist ein enger Schulterschluss zwischen Rechnungswesen, Geschäftsführung, Controlling und externer Beratung. In der Praxis zeigt sich häufig, dass nicht die Bilanzierung selbst das Problem ist, sondern Medienbrüche, fehlende Zuständigkeiten und uneinheitliche Datenstände. Eine verlässliche Grundlage für Zwischenabschlüsse entsteht vor allem dann, wenn Buchhaltung, Belegmanagement, Zahlungsverkehr und Reporting prozessual sauber verbunden sind. Genau hier liegt auch der wirtschaftliche Nutzen digitaler Strukturen: Sie verbessern nicht nur die Prüfungsfähigkeit, sondern beschleunigen Abschlüsse, reduzieren Fehlerquellen und erhöhen die Steuerungsqualität.

Die Konsultation läuft bis zum 3. September 2026. Unternehmen und beratende Berufe sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, weil der überarbeitete Standard voraussichtlich Einfluss auf die Erwartungen an unterjährige Berichterstattung und deren prüferische Begleitung haben wird. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltung und der Optimierung von Abschlussprozessen, damit Zwischenabschlüsse schneller, belastbarer und kosteneffizient erstellt werden können. Gerade im Mittelstand führen klar strukturierte digitale Abläufe regelmäßig zu erheblichen Kostenersparnissen, und unsere Kanzlei bringt hierfür umfassende Erfahrung aus der Betreuung unterschiedlichster Mandanten mit.

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