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Internationales

IOSCO Arbeitsprogramm 2026: Private Equity bei Prüfern

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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IOSCO Arbeitsprogramm 2026: Einordnung für Unternehmen und Prüfer

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO ist ein globales Forum von Aufsichtsbehörden, das Leitlinien und Prioritäten für die Regulierung und Beaufsichtigung der Kapitalmärkte entwickelt und damit indirekt Standards und Erwartungshaltungen prägt, die sich in nationalen Regelwerken und Aufsichtspraktiken wiederfinden können. Das Arbeitsprogramm für 2026 setzt mehrere Schwerpunkte, die für Finanzinstitutionen, prüfungsnahe Dienstleister und mittelbar auch für kapitalmarktorientierte sowie kreditnehmende Unternehmen relevant sind. Besonders hervorzuheben ist die angekündigte nähere Untersuchung des Private Equity-Sektors mit Blick auf Prüfungsgesellschaften. Private Equity bezeichnet dabei Beteiligungskapital, das typischerweise nicht über öffentliche Börsenmärkte aufgenommen wird, sondern über Fonds und Investorenstrukturen in Unternehmen investiert, häufig mit einem aktiven Steuerungsanspruch und klaren Rendite- und Exit-Zielen.

Für die Praxis ist diese Schwerpunktsetzung deshalb bedeutsam, weil Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Prüfungsgesellschaften oder an deren Umfeld Fragen nach Unabhängigkeit, Governance und möglichen Interessenkonflikten aufwerfen können. Die Abschlussprüfung lebt davon, dass die prüfende Person oder Gesellschaft nicht nur tatsächlich unabhängig ist, sondern dass auch der Anschein einer Beeinflussung vermieden wird. Selbst wenn einzelne nationale Regelungen bereits strenge Anforderungen enthalten, können internationale Arbeitsprogramme den Takt für zukünftige Präzisierungen vorgeben, etwa hinsichtlich Transparenzanforderungen, Aufsichtsintensität oder berufsrechtlicher Leitplanken. Für Unternehmen, die mit Prüfungsgesellschaften zusammenarbeiten, und für Banken oder andere Finanzinstitutionen, die auf geprüfte Abschlüsse und verlässliche Prüfungsqualität angewiesen sind, lohnt sich daher ein frühzeitiger Blick auf die Stoßrichtung.

Private Equity bei Prüfungsgesellschaften: Welche Risiken und Fragen im Fokus stehen

Dass IOSCO den Private Equity-Sektor im Zusammenhang mit Prüfungsgesellschaften näher betrachten will, deutet auf einen Aufsichtsbedarf an einer Schnittstelle hin, an der Marktmechanismen und berufsrechtliche Pflichten aufeinandertreffen. Private-Equity-Investoren verfolgen regelmäßig eine wertorientierte Steuerung, die unter anderem Effizienzprogramme, Wachstum durch Zukäufe und straffe Zielsysteme umfasst. Diese Mechanik kann bei klassischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Spannungsfelder erzeugen, weil dort Qualitätsanforderungen, Haftungsrisiken, Unabhängigkeitsvorgaben und die Verpflichtung zur gewissenhaften Berufsausübung im Vordergrund stehen. In der Praxis kann sich die Frage stellen, wie sich Kapitalgeberinteressen auf Investitionen in Prüfungsqualität, Personalentwicklung, interne Qualitätssicherung und die Annahme oder Fortführung risikobehafteter Mandate auswirken.

Ein zentraler Punkt ist der Interessenkonflikt, also eine Situation, in der mehrere Interessenlagen die objektive Entscheidung beeinträchtigen können. Im Prüfungskontext ist das insbesondere dann relevant, wenn wirtschaftliche Abhängigkeiten, Vergütungsmodelle oder Konzernstrukturen den Eindruck vermitteln könnten, dass Prüfungsurteile nicht frei von wirtschaftlichem Druck zustande kommen. Hinzu kommen Governance-Fragen, also die Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung: Wer trifft letztlich Entscheidungen über Strategie, Budget, Vergütung und Risikopolitik, und wie wird sichergestellt, dass berufsrechtliche Anforderungen über kurzfristigen Renditezielen stehen? Auch Transparenz dürfte eine Rolle spielen, denn Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer benötigen hinreichende Informationen über Eigentümerstrukturen und Einflussmöglichkeiten, um Risiken angemessen beurteilen zu können.

Für Unternehmen bedeutet das nicht automatisch, dass sich Zusammenarbeit oder Beauftragung mit bestimmten Prüfungsgesellschaften kurzfristig ändern muss. Praktisch sinnvoll ist jedoch, das eigene Risikomanagement zu schärfen: Bei der Auswahl und Beauftragung von Prüfern kann es künftig stärker darauf ankommen, Governance-Strukturen und Qualitätssicherungsprozesse nachvollziehbar zu dokumentieren. Für mittelständische Unternehmen, die freiwillige Prüfungen durchführen lassen oder im Rahmen von Kreditverträgen geprüfte Abschlüsse liefern, kann sich der Dialog mit Bank und Steuerberatung intensivieren, wenn Kreditinstitute verstärkt auf robuste Prüfungsprozesse achten. Für regulierte Unternehmen und Finanzinstitutionen ist die Sensibilität ohnehin höher, weil dort die Anforderungen an interne Kontrollen und Berichtsqualität eng mit aufsichtsrechtlichen Erwartungen verbunden sind.

Weitere IOSCO-Schwerpunkte 2026: Resilienz, Anlegerschutz und Technologie

Neben dem Fokus auf Private Equity im Umfeld von Prüfungsgesellschaften adressiert das Arbeitsprogramm die Stärkung der finanziellen Widerstandsfähigkeit und der Markteffizienz. Finanzielle Widerstandsfähigkeit meint die Fähigkeit von Märkten und Marktteilnehmern, Stresssituationen zu verkraften, ohne dass es zu Kaskadeneffekten kommt, die Stabilität und Finanzierungsmöglichkeiten beeinträchtigen. Markteffizienz zielt darauf, dass Kapital möglichst friktionsarm, transparent und regelkonform dorthin fließt, wo es wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann. In der Unternehmenspraxis zeigt sich die Relevanz etwa bei der Frage, wie schnell und verlässlich Finanzinformationen bereitgestellt werden können, welche Qualität Prognosen und Risikoberichte haben und wie belastbar Liquiditätssteuerung und Working-Capital-Management in angespannten Marktphasen sind.

Der Schutz von Anlegern ist ein weiterer Schwerpunkt. Auch wenn viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht direkt am Kapitalmarkt agieren, wirkt Anlegerschutz mittelbar über Produkte, Vertrieb und Finanzierungskanäle. Finanzinstitutionen richten ihre Produkt- und Beratungsprozesse an den jeweils geltenden Standards aus, und diese Standards werden wiederum durch internationale Entwicklungen beeinflusst. Für Unternehmen kann das bedeuten, dass Anforderungen an Transparenz, Reporting und Nachvollziehbarkeit von Kennzahlen steigen, weil Investoren und Kreditgeber ihre eigenen Pflichten erfüllen müssen. Für Onlinehändler oder stark digitalisierte Geschäftsmodelle kommt hinzu, dass Zahlungsströme, Plattformabhängigkeiten und Datenqualität zunehmend als Risiken wahrgenommen werden, die in Finanzberichten und Risikomanagementsystemen angemessen abgebildet sein sollten.

Besonders praxisnah ist der Schwerpunkt der technologischen Transformation der Finanzmärkte. Technologische Transformation umfasst hier nicht nur neue Handelstechnologien, sondern auch die Digitalisierung von Prozessen, Datenflüssen und Berichtswegen. Für die Rechnungslegung und die Zusammenarbeit mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ist entscheidend, dass digitale Belege, automatisierte Schnittstellen und revisionssichere Dokumentation etabliert sind. Revisionssicherheit bedeutet, dass Unterlagen vollständig, unveränderbar beziehungsweise nachvollziehbar versioniert, und innerhalb der Aufbewahrungsfristen verfügbar sind. Wenn Aufsichtsbehörden technologischen Wandel als Schwerpunkt setzen, steigt typischerweise die Erwartung an Datenqualität, Nachvollziehbarkeit von Prozessketten und belastbare interne Kontrollen. Das ist für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und andere stark regulierte Bereiche ebenso relevant wie für produzierende Mittelständler, weil die Finanzberichterstattung auf konsistenten, prüfbaren Daten beruhen muss.

Schließlich nennt das Arbeitsprogramm die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Das ist für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, aber auch für inländische Mittelständler mit internationalen Lieferketten wichtig, weil Aufsichtsansätze sich angleichen können. Einheitlichere Erwartungen führen häufig dazu, dass bestimmte Nachweise und Dokumentationen zum Quasi-Standard werden, etwa bei der Bewertung von Risiken, beim Umgang mit Outsourcing oder bei der Qualität von Finanzinformationen, die in Finanzierungsentscheidungen einfließen.

Praxisfolgen: Was Mandanten, Banken und Berater jetzt vorbereiten sollten

Auch ohne unmittelbar neue Rechtsvorschriften ist es klug, die genannten Schwerpunkte als Frühindikator zu verstehen. Wenn die Aufsicht Private Equity im Umfeld von Prüfungsgesellschaften stärker beleuchtet, kann dies mittelfristig zu höheren Anforderungen an Transparenz, an die Ausgestaltung von Governance und an Qualitätssicherungsmaßnahmen führen. Für Unternehmen ist daher entscheidend, die eigene Abschluss- und Reportingfähigkeit zu stärken. Je klarer Prozesse, Kontrollen und Datenflüsse dokumentiert sind, desto leichter lassen sich Rückfragen von Prüfern, Banken oder Investoren beantworten, und desto geringer ist das Risiko von Zeitverzug in Jahresabschlüssen oder bei Covenants, also vertraglichen Finanzkennzahlen und Verpflichtungen in Kreditverträgen.

Für Steuerberatende und Finanzabteilungen liegt der Hebel in der Prozessqualität: Eine zeitnahe, standardisierte Buchführung mit konsistenten Kontenrahmen, sauberem Belegworkflow und nachvollziehbaren Abstimmprozessen verbessert nicht nur die Aussagekraft des Zahlenwerks, sondern reduziert auch Reibungsverluste im Jahresabschluss. Für Finanzinstitutionen wird in der Kreditprüfung und im laufenden Monitoring die Frage wichtiger, wie verlässlich die zugrunde liegenden Daten sind und wie schnell Risiken sichtbar werden. Technologische Transformation ist dabei kein Selbstzweck, sondern eine Antwort auf steigende Anforderungen an Geschwindigkeit, Transparenz und Prüfbarkeit. Wer bereits heute digitale Belegstrecken, klare Verantwortlichkeiten und ein belastbares internes Kontrollsystem etabliert, wird künftige Anforderungen aus Aufsicht und Markt deutlich leichter erfüllen können.

Ein konkreter Bezug zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist im vorliegenden Themenkomplex nicht einschlägig, weil es um aufsichts- und berufsstandsbezogene Prioritäten eines internationalen Aufsichtsforums geht und nicht um eine steuerrechtliche Einzelfallentscheidung. Entscheidend ist hier vielmehr, die strategische Richtung richtig zu lesen und operativ umzusetzen: verlässliche Daten, robuste Prozesse und transparente Governance zahlen unmittelbar auf Prüfungsfähigkeit, Finanzierungskonditionen und unternehmerische Resilienz ein. Gern unterstützen wir als Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungsprozesse zu optimieren und konsequent zu digitalisieren, sodass Prüfungs- und Finanzierungsanforderungen effizient erfüllt werden können. In der Praxis erzielen wir damit regelmäßig erhebliche Kostenersparnisse, weil Medienbrüche, manuelle Nacharbeiten und Abstimmungsaufwand deutlich sinken.

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