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Internationales

Internationales Steuerrecht: Neues BMF-Merkblatt zu Streitbeilegungsverfahren

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der Neufassung des BMF-Merkblatts

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 25. September 2025 eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren veröffentlicht (Az. IV B 3 - S 1304/00418/007/003). Ziel dieser Anpassung ist es, die Verfahren im Zusammenhang mit steuerlichen Doppelbesteuerungssachverhalten weiter zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten. Insbesondere für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, stellt dieses Merkblatt eine wichtige Orientierungshilfe dar. Damit greift das Ministerium auf aktuelle europäische und internationale Entwicklungen zurück, die die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige stärken sollen.

Unter Verständigungsverfahren versteht man ein zwischenstaatliches Verfahren, das in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist, um Konflikte über die Auslegung oder Anwendung dieser Abkommen zu lösen. Sollte zwischen den betroffenen Staaten keine Einigung erzielt werden können, kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden, das von einer unabhängigen Schiedskommission entschieden wird.

Bedeutung für international tätige Unternehmen

Die Neufassung des Merkblatts ist nicht nur für große Konzerne mit zahlreichen Betriebsstätten im Ausland von Relevanz, sondern auch für mittelständische Unternehmen, Onlinehändler mit grenzüberschreitendem Vertrieb oder Pflegeeinrichtungen, die spezialisierte Dienstleistungen international einkaufen. Häufig treten Doppelbesteuerungsfragen bei Verrechnungspreisen, Lizenzvergaben oder der Zuordnung von Einkünften zu Betriebsstätten auf. Ein klar vorgegebenes Verfahren ermöglicht diesen Unternehmen, ihre steuerlichen Risiken besser abzuschätzen und die eigenen Reporting-Prozesse zielgerichteter zu gestalten.

Besonders praxisrelevant ist die Konkretisierung der Fristen, innerhalb derer ein Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens gestellt werden muss. Unternehmerinnen und Unternehmer gewinnen dadurch verbindliche Strukturen, um die weiteren Verfahrensschritte rechtzeitig einzuleiten. Das erhöht die Planbarkeit und reduziert das Risiko von Doppelbelastungen.

Praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Unternehmen in zwei Staaten für denselben Gewinnanteil steuerlich herangezogen wird. Dieser Effekt der Doppelbesteuerung schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit, was vor allem kleinere Unternehmen empfindlich trifft. Mit dem aktualisierten Merkblatt erhalten betroffene Betriebe detaillierte Hinweise, wie sie ihre Anträge formulieren und welche Unterlagen erforderlich sind. Zudem werden die Verfahrensrechte deutlicher beschrieben, sodass im Streitfall eine höhere Rechtssicherheit gegeben ist.

Die Neuerungen sind vor allem unter dem Aspekt der Digitalisierung wichtig. Unternehmen, die bereits auf digitale Buchhaltungsprozesse setzen, können die relevanten Daten schneller aufbereiten und den Finanzverwaltungen somit gezielt zur Verfügung stellen. Dadurch sinkt der Zeitaufwand erheblich, was nicht nur auf Konzernebene, sondern auch für mittelständische Betriebe einen Mehrwert darstellt.

Fazit und Ausblick

Die Anpassung des BMF-Merkblatts bringt mehr Klarheit und Struktur in die internationale Steuerpraxis. Es erleichtert betroffenen Unternehmen den Umgang mit komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalten und stärkt zugleich die Rechtssicherheit. Mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich zeitnah mit den neuen Vorgaben vertraut machen und prüfen, inwiefern bestehende Prozesse angepasst werden müssen. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung eröffnen sich damit auch Chancen, steuerliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und kosteneffizient zu managen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen gezielt bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung sowie bei der Umsetzung digitaler Lösungen, die nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten ersparen können.

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