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Internationales

Internationale Steuerstreitigkeiten schneller lösen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Internationale Steuerstreitigkeiten schneller lösen für Unternehmen

Für international tätige Unternehmen ist steuerliche Rechtssicherheit ein wesentlicher Faktor für Investitionen, Liquiditätsplanung und die Vermeidung von Doppelbelastungen. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss der technischen Verhandlungen über ein mehrseitiges Übereinkommen zur Kommission für die Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten von erheblicher praktischer Bedeutung. Beteiligt sind Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden. Die Verhandlungen wurden am 12. Mai 2026 in Warschau abgeschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juni 2026 ist als nächster Schritt die Unterzeichnung des Übereinkommens zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.

Im Kern soll das Übereinkommen dafür sorgen, dass die Schiedsphase von Verständigungsverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden kann. Ein Verständigungsverfahren ist ein zwischenstaatliches Verfahren, in dem zwei Staaten steuerliche Konflikte lösen sollen, etwa wenn Einkünfte in beiden Staaten besteuert werden oder sich die steuerliche Einordnung grenzüberschreitender Sachverhalte widerspricht. Die Schiedsphase ist der Verfahrensabschnitt, in dem ein Streitfall einer unabhängigen Entscheidung zugeführt wird, wenn die beteiligten Staaten zuvor keine einvernehmliche Lösung finden. Neu ist vor allem der institutionelle Ansatz: Künftig sollen dauerhaft verfügbare Gremien bereitstehen, die diese Verfahren zügiger bearbeiten. Unterstützt werden sie durch ein professionelles Sekretariat.

Für Unternehmen ist das mehr als eine völkerrechtliche Detailfrage. Gerade mittelständische Unternehmensgruppen, Exportbetriebe, Onlinehändler mit internationalen Lieferketten und spezialisierte Dienstleister mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten sehen sich immer wieder mit steuerlichen Zuordnungsfragen konfrontiert. Wenn mehrere Staaten denselben Gewinn besteuern oder Betriebsausgaben unterschiedlich anerkennen, entstehen oft langwierige Verfahren mit erheblicher finanzieller Unsicherheit. Ein institutionell abgesichertes und besser planbares Streitbeilegungssystem kann hier zu spürbaren Entlastungen führen.

ITDRC-Konvention und Verständigungsverfahren in der Praxis

Die geplante ITDRC-Konvention verfolgt das Ziel, die internationale Streitbeilegung im Steuerrecht auf eine verlässlichere organisatorische Grundlage zu stellen. Bislang hängt die Dauer eines Verständigungsverfahrens häufig stark von den personellen Ressourcen der beteiligten Behörden, der Komplexität des Falls und der praktischen Organisation der Schiedsphase ab. Wenn nun dauerhaft verfügbare Panels eingesetzt werden können, verbessert dies die Vorhersehbarkeit des Verfahrens. Ein Panel ist in diesem Zusammenhang ein fachlich besetztes Entscheidungsgremium, das in der Schiedsphase über offene Streitfragen befindet.

Die praktische Relevanz zeigt sich insbesondere bei Sachverhalten mit Verrechnungspreisen, Betriebsstätten, Quellensteuern und der Zuordnung von Gewinnen zwischen verbundenen Unternehmen. Verrechnungspreise sind die Preise, die Unternehmen innerhalb eines Konzerns für Leistungen, Lieferungen oder Nutzungsüberlassungen ansetzen. Gerade hier entstehen regelmäßig Konflikte zwischen Steuerverwaltungen verschiedener Staaten. Auch bei digitalen Geschäftsmodellen, länderübergreifenden Dienstleistungen oder konzerninternen Finanzierungsstrukturen besteht ein erhöhtes Risiko für abweichende steuerliche Bewertungen.

Für kleine und mittelständische Unternehmen ist wichtig zu verstehen, dass internationale Steuerstreitigkeiten nicht nur große Konzerne betreffen. Schon eine Vertriebsniederlassung im Ausland, die Entsendung von Mitarbeitenden, grenzüberschreitende Lizenzzahlungen oder die Nutzung externer Lager im Ausland können steuerliche Anknüpfungspunkte in mehreren Staaten schaffen. Wenn diese unterschiedlich beurteilt werden, kann es zu Doppelbesteuerung oder zu langwierigen Abstimmungsprozessen mit den Finanzverwaltungen kommen. Die geplante Kommission soll genau in solchen Fällen helfen, die Schiedsphase besser zu strukturieren und die Streitbeilegung zu beschleunigen.

Auswirkungen auf Unternehmen mit internationalem Geschäft

Unternehmen sollten die Entwicklung nicht als bloße politische Absichtserklärung einordnen. Zwar ist das Übereinkommen noch nicht unterzeichnet und seine praktische Wirksamkeit hängt von der weiteren Umsetzung ab. Der Abschluss der technischen Verhandlungen zeigt jedoch, dass mehrere europäische Staaten ein gemeinsames Interesse an effizienteren Verfahren haben. Das ist ein starkes Signal für Unternehmen, die auf stabile steuerliche Rahmenbedingungen angewiesen sind.

In der Praxis kann ein schnelleres Schiedsverfahren die finanzielle Belastung durch offene Steuerpositionen reduzieren. Solange ein internationaler Steuerkonflikt nicht gelöst ist, bleiben Rückstellungen, Risikoaufschläge in der Finanzierung und Unsicherheiten bei der Ergebnisplanung bestehen. Das betrifft etwa mittelständische Industrieunternehmen mit Tochtergesellschaften im europäischen Ausland ebenso wie Onlinehändler mit grenzüberschreitender Warenbewegung oder Gesundheitsunternehmen, die internationale Kooperationsstrukturen nutzen. Auch Banken und andere Finanzinstitutionen profitieren von klareren und zügigeren Verfahren, weil sie steuerliche Risiken in der Kreditprüfung und Unternehmensbewertung besser einordnen können.

Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die in mehreren Staaten zugleich steuerlich erfasst sind oder künftig expandieren wollen. Wenn die Möglichkeit einer strukturierten und professionell begleiteten Schiedsphase realistischer wird, verbessert das die Einschätzung von Steuerfolgen bereits im Vorfeld von Investitionsentscheidungen. Das Übereinkommen kann damit mittelbar auch die Standortattraktivität stärken, weil grenzüberschreitende Steuerkonflikte weniger lange ungelöst bleiben sollen.

Gleichzeitig ersetzt die geplante ITDRC-Konvention keine saubere steuerliche Dokumentation im Unternehmen. Je besser Sachverhalte, Verträge, Leistungsbeziehungen und Verrechnungspreissysteme intern aufbereitet sind, desto besser lassen sich Positionen in einem internationalen Verfahren vertreten. Die Aussicht auf schnellere Streitbeilegung ist daher kein Ersatz für Compliance, sondern ein zusätzlicher Schutzmechanismus für den Fall, dass trotz sorgfältiger Gestaltung unterschiedliche steuerliche Auffassungen entstehen.

Praxisempfehlungen für Steuerstrategie und Prozessoptimierung

Unternehmen mit Auslandsbezug sollten ihre steuerlichen Risikofelder jetzt gezielt überprüfen. Dazu gehört vor allem die Frage, in welchen Staaten wesentliche Umsätze erzielt werden, wo Funktionen und Risiken angesiedelt sind und ob vertragliche sowie buchhalterische Abbildungen mit der tatsächlichen Geschäftspraxis übereinstimmen. Gerade an den Schnittstellen zwischen operativem Geschäft, Finanzbuchhaltung und Steuerfunktion entstehen häufig die Informationslücken, die spätere internationale Streitigkeiten begünstigen.

Für die Unternehmenspraxis bedeutet das, grenzüberschreitende Sachverhalte frühzeitig zu identifizieren und intern so zu dokumentieren, dass sie gegenüber Behörden konsistent erklärt werden können. Ein professionell aufgesetztes Daten und Dokumentenmanagement ist dabei ebenso wichtig wie abgestimmte Prozesse in Buchhaltung, Controlling und Steuerabteilung. Wer hier sauber arbeitet, schafft nicht nur eine bessere Ausgangslage für Betriebsprüfungen, sondern erhöht auch die Chancen, dass ein Verständigungsverfahren effizient geführt werden kann, falls es doch zu Konflikten kommt.

Die ITDRC-Konvention ist deshalb vor allem als positives Strukturzeichen zu werten. Sie verspricht keine automatische Konfliktfreiheit, kann aber die Verfahrensrealität in internationalen Steuerfällen erheblich verbessern. Für Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit ist es sinnvoll, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und bestehende Prozesse auf internationale Streitfestigkeit zu prüfen. Gerade im Mittelstand lassen sich durch klar definierte Abläufe, digitale Belegstrukturen und belastbare steuerliche Dokumentation nicht nur Risiken senken, sondern auch interne Kosten deutlich reduzieren.

Wenn internationale Steuerfragen, Buchhaltungsprozesse und digitale Dokumentation sinnvoll zusammenspielen, steigt die Handlungsfähigkeit des Unternehmens spürbar. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung, damit steuerliche Risiken beherrschbar bleiben und durch effizientere Abläufe erhebliche Kostenersparungen realisiert werden können.

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