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Internationales

Informationsaustausch über Finanzkonten wird ausgeweitet

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Informationsaustausch über Finanzkonten: Was sich jetzt ändert

Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll weiter ausgebaut werden. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023, die an die mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten anknüpft. Maßgeblich ist die Bundestagsdrucksache 21/7194. Für Unternehmen, deren Gesellschafter, vermögensverwaltende Strukturen und auch für Finanzinstitutionen ist diese Entwicklung bedeutsam, weil der grenzüberschreitende Datenzugriff der Steuerbehörden auf zusätzliche Anlageformen ausgeweitet werden soll.

Der automatische Informationsaustausch ist ein international abgestimmtes Verfahren, bei dem Finanzinstitute bestimmte Konteninformationen an ihre nationale Steuerbehörde melden. Diese Informationen werden anschließend an die Steuerbehörden anderer teilnehmender Staaten weitergeleitet. Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu erschweren und die korrekte steuerliche Erklärung von Kapitalanlagen sicherzustellen. Steuerhinterziehung ist die vorsätzliche Verkürzung von Steuern durch unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben gegenüber der Finanzverwaltung.

Die nun vorgesehene Erweiterung betrifft insbesondere neue digitale Finanzprodukte, Derivate mit Bezug zu Kryptowerten sowie Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Verlagerung von Vermögenswerten in digitale und grenzüberschreitend handelbare Strukturen. Gerade weil solche Produkte häufig international verwahrt, vermittelt oder über Plattformen abgewickelt werden, standen sie bislang in Teilen weniger klar im Fokus der bestehenden Meldewege.

Für die Praxis bedeutet das vor allem eines: Die Transparenz über ausländische Finanzanlagen nimmt weiter zu. Wer Kapital oder kapitalähnliche Vermögenswerte im Ausland hält oder über ausländische Institute investiert, sollte davon ausgehen, dass steuerlich relevante Informationen künftig noch umfassender an die deutschen Behörden gelangen können.

Automatischer Informationsaustausch bei Kryptowerte und Derivaten

Besonders relevant ist die geplante Einbeziehung digitaler Finanzprodukte. Kryptowerte sind digital dargestellte Werteinheiten, die elektronisch übertragen und gespeichert werden können und wirtschaftlich als Anlage oder Tauschmittel genutzt werden. Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von einem anderen Basiswert ableitet. Wenn sich ein Derivat auf Kryptowerte bezieht, soll es künftig ebenfalls stärker vom internationalen Meldesystem erfasst werden.

Damit wird deutlich, dass der regulatorische Blick nicht mehr nur auf klassische Bankkonten, Depotwerte und Zinserträge gerichtet ist. Vielmehr sollen auch moderne Anlageformen in den automatischen Austausch einbezogen werden, wenn sie geeignet sind, steuerlich relevante Erträge oder Vermögenspositionen abzubilden. Das betrifft nicht nur private Anleger, sondern auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die Liquiditätsreserven, Beteiligungskapital oder alternative Investments über internationale Plattformen strukturieren.

Für Onlinehändler, technologieorientierte Unternehmen oder stark digitalisierte Mittelständler kann das Thema mittelbar an Bedeutung gewinnen, wenn freie Mittel in tokenisierte oder kryptoaffine Anlageformen investiert werden. Auch Familiengesellschaften und Holdingstrukturen sollten genau prüfen, ob bestehende Beteiligungen an Investmentvehikeln von den neuen Regelungen erfasst sein können. Gleiches gilt für Finanzinstitutionen, die ihre Identifikations, Melde und Dokumentationsprozesse anpassen müssen.

Die politische Begründung der Bundesregierung ist eindeutig. Zur wirksamen Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit soll die internationale Zusammenarbeit intensiviert und der zwischenstaatliche automatische Informationsaustausch als Instrument in Steuerangelegenheiten ausgebaut werden. Für Steuerpflichtige folgt daraus, dass frühere Annahmen über fehlende Einsehbarkeit digitaler oder ausländischer Vermögenswerte rechtlich und tatsächlich immer weniger tragfähig sind.

Praxisfolgen für Unternehmen, Gesellschafter und Finanzinstitutionen

Aus Unternehmenssicht liegt die praktische Relevanz weniger in einer unmittelbaren neuen Unternehmenssteuer, sondern in den Folgen für Compliance, Dokumentation und Erklärungspflichten. Compliance bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben. Sobald Kapitalanlagen, Treasury Strukturen oder Beteiligungen mit Auslandsbezug bestehen, sollten die zugrunde liegenden Prozesse daraufhin überprüft werden, ob steuerlich relevante Informationen vollständig erfasst, zutreffend zugeordnet und in den Erklärungen konsistent verarbeitet werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. In inhabergeführten kleinen und mittelständischen Unternehmen sind betriebliche und private Vermögensentscheidungen oft eng miteinander verbunden. Werden private Auslandsanlagen oder kryptobezogene Investments durch dieselben Beraterkreise begleitet wie die Unternehmensfinanzen, ist eine saubere Abgrenzung und zugleich eine konsistente steuerliche Beurteilung besonders wichtig. Nicht selten entstehen Risiken nicht durch bewusste Pflichtverstöße, sondern durch unvollständige Unterlagen, lückenhafte Datenübernahmen oder falsch eingeordnete Produktarten.

Finanzinstitutionen stehen vor der Aufgabe, ihre Klassifizierungslogik für Produkte und Beteiligungen fortzuentwickeln. Sie müssen erkennen können, welche Konten, Finanzinstrumente oder investmentnahen Beteiligungen künftig in den erweiterten Meldeumfang fallen. Das betrifft sowohl die technische Datenverarbeitung als auch die rechtliche Würdigung einzelner Produktkategorien. Wo internationale Verwahrketten oder plattformbasierte Modelle genutzt werden, steigt der Bedarf an belastbaren Stammdaten und einer revisionssicheren Dokumentation. Revisionssicher bedeutet, dass Unterlagen vollständig, nachvollziehbar, unveränderbar dokumentiert und bei Bedarf prüfbar sind.

Für Unternehmen im Gesundheitswesen, etwa Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, ist das Thema meist nur dann unmittelbar relevant, wenn Trägergesellschaften, Stiftungen oder verbundene Vermögensstrukturen internationale Finanzanlagen halten. Dann gelten dieselben Grundsätze wie in anderen Branchen. Entscheidend ist stets, ob steuerlich relevante Auslandsbezüge vorhanden sind und wie diese intern dokumentiert werden.

So sollten sich Unternehmen auf den erweiterten Finanzkontenabgleich vorbereiten

Auch wenn der vorliegende Schritt zunächst ein Gesetzentwurf zur Umsetzung einer Zusatzvereinbarung ist, empfiehlt sich bereits jetzt eine vorausschauende Vorbereitung. Unternehmen und Gesellschafter sollten ihre Bestandsaufnahme nicht auf klassische Auslandskonten beschränken. Erfasst werden sollten ebenso digitale Finanzprodukte, kryptoaffine Derivate und Beteiligungen an Investmentunternehmen mit entsprechendem Anlagefokus. Wer hier frühzeitig Transparenz schafft, reduziert das Risiko von Rückfragen, Korrekturen oder steuerstrafrechtlich sensiblen Sachverhalten.

Ebenso wichtig ist die Qualität der steuerlichen Datenflüsse. Informationen aus Banken, Brokern, Plattformen und Investmentstrukturen müssen so aufbereitet werden, dass sie für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen belastbar nutzbar sind. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zeigt sich, dass manuelle Nebenrechnungen und uneinheitliche Dateiablagen schnell an ihre Grenzen stoßen. Digitale Prozesse schaffen hier nicht nur Effizienz, sondern auch bessere Nachvollziehbarkeit gegenüber Finanzverwaltung, Abschlussprüfern und internen Entscheidungsträgern.

Rechtlich bleibt festzuhalten, dass die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs Teil eines klaren internationalen Trends ist. Steuertransparenz wird nicht auf traditionelle Finanzkonten beschränkt, sondern zunehmend auf moderne digitale Anlageformen erstreckt. Für Unternehmen, Gesellschafter und Finanzinstitutionen ist es deshalb sinnvoll, bestehende Strukturen frühzeitig auf Melde, Erklärungs und Dokumentationsrisiken zu prüfen und die internen Zuständigkeiten eindeutig festzulegen.

Wer steuerliche Transparenz mit effizienten Prozessen verbindet, senkt nicht nur Risiken, sondern spart im Tagesgeschäft spürbar Aufwand und Kosten. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie ihre Gesellschafter bei der digitalen Organisation der Buchhaltung, der Prozessoptimierung und der rechtssicheren Aufbereitung komplexer Finanzdaten, damit die damit verbundenen erheblichen Kostenersparungen im Mittelstand auch praktisch genutzt werden können.

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