Inflationsrate Januar 2026: Einordnung für Unternehmensentscheidungen
Die Inflationsrate in Deutschland lag im Januar 2026 bei 2,1 Prozent. Maßgeblich ist dabei die Veränderung des Verbraucherpreisindex, also eines Preisindex, der die durchschnittliche Preisentwicklung eines typischen Warenkorbs privater Haushalte abbildet und damit als zentrale Referenzgröße für die allgemeine Teuerung gilt. Gegenüber dem Dezember 2025 hat sich die Teuerung damit verstärkt, nachdem sie dort bei 1,8 Prozent gelegen hatte. In den Monaten davor, im Oktober und November 2025, waren jeweils 2,3 Prozent erreicht worden. Zusätzlich ist relevant, dass die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat Dezember 2025 um 0,1 Prozent gestiegen sind. Für die Unternehmenspraxis ist dieses Zusammenspiel aus Jahres- und Monatsveränderung wichtig, weil es Hinweise darauf gibt, ob Preisdruck eher strukturell oder eher kurzfristig geprägt ist und wie schnell Anpassungen in Einkauf, Preiskalkulation und Liquiditätsplanung greifen müssen.
Für Unternehmende, Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist die Inflationsrate kein abstrakter Konjunkturwert, sondern ein betrieblicher Taktgeber. Sie beeinflusst die Dynamik von Kostenblöcken, Verhandlungsspielräumen bei Preisen und Löhnen sowie die Erwartungshaltung von Kundinnen und Kunden. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sowie stark personalintensive Bereiche wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder soziale Träger spüren Teuerungsimpulse häufig zeitverzögert, weil Entgelte nicht jederzeit frei angepasst werden können, während Beschaffung und Personal kurzfristiger wirken. Gleichzeitig sind E Commerce und Onlinehändler besonders sensibel, weil Preisvergleichbarkeit hoch ist und Kostensteigerungen schnell in der Marge sichtbar werden.
Preistreiber und Preisbremsen: Was hinter den 2,1 Prozent steckt
Die Entwicklung im Januar 2026 ist vor allem durch steigende Nahrungsmittelpreise geprägt. Nahrungsmittel verteuerten sich gegenüber Januar 2025 um 2,1 Prozent, nachdem im Dezember 2025 lediglich 0,8 Prozent verzeichnet worden waren. Damit haben Nahrungsmittel im Januar spürbar stärker zur Teuerung beigetragen als in den Monaten September bis Dezember 2025, in denen der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln unterhalb der Gesamtteuerung gelegen hatte. Für Betriebe der Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung und für Pflegeeinrichtungen mit eigener Küche ist das unmittelbar relevant, weil Wareneinsatzquoten schnell reagieren. Auch für Onlinehändler im Lebensmittelumfeld oder Anbieter von Abomodellen kann dies die Notwendigkeit erhöhen, Preis- und Sortimentsstrategien zu überprüfen, um Margenverlusten vorzubeugen.
Innerhalb der Nahrungsmittel zeigen sich deutliche Spreizungen. Auffällig ist der Preisanstieg bei Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren mit 10,9 Prozent, wobei Schokolade besonders stark mit 21,0 Prozent heraussticht. Obst verteuerte sich um 6,1 Prozent, Fleisch und Fleischwaren um 4,9 Prozent, wobei Rind und Kalb mit 14,9 Prozent sowie Geflügel mit 8,3 Prozent deutlich anziehen. Gleichzeitig gibt es im Warenkorb auch preisdämpfende Gegenbewegungen: Speisefette und Speiseöle verbilligten sich um 20,1 Prozent, Butter sogar um 33,0 Prozent, Olivenöl um 13,5 Prozent. Molkereiprodukte gingen um 3,5 Prozent zurück, Kartoffeln um 10,1 Prozent, während Eier mit 12,5 Prozent nennenswert teurer wurden. Für die Kalkulation bedeutet das, dass pauschale Zuschläge über Warengruppen hinweg schnell zu Fehlsteuerungen führen. Wer etwa mit Standardaufschlägen arbeitet, riskiert, dass sich einzelne Artikel oder Leistungsbestandteile unbemerkt zum Margenfresser entwickeln, während andere Spielräume eröffnen.
Auf der Energieseite wirkt hingegen ein dämpfender Effekt: Energieprodukte insgesamt waren 1,7 Prozent günstiger als im Januar 2025, nach minus 1,3 Prozent im Dezember 2025. Haushaltsenergie verbilligte sich über den Zeitraum Januar 2025 bis Januar 2026 um 3,2 Prozent. Als Beispiel wird ein Rückgang beim Strom um 3,2 Prozent genannt, wobei reduzierte Übertragungsnetzentgelte zu Jahresbeginn als Einflussfaktor beschrieben werden. Gas einschließlich Umlage wurde um 2,5 Prozent günstiger, Fernwärme um 0,8 Prozent, was unter anderem mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage in Zusammenhang steht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass fossile Brennstoffe durch eine zu Jahresbeginn teilweise gestiegene CO2 Bepreisung beeinflusst wurden. Bei Mineralölprodukten zeigt sich ein gemischtes Bild: Leichtes Heizöl war 10,2 Prozent günstiger, Kraftstoffe lagen hingegen 0,5 Prozent höher als im Vorjahr. Für Logistik, Handwerk, ambulante Pflegedienste mit Fuhrpark oder Außendienstorganisationen bleibt damit das Thema Mobilitätskosten trotz insgesamt rückläufiger Energiepreise weiter ein relevanter Risikofaktor.
Kerninflation und Dienstleistungen: Warum der Kostendruck bleibt
Besonders praxisrelevant ist der Blick auf die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie. Diese Kennzahl wird häufig als Kerninflation bezeichnet und soll jene Preisdynamik sichtbar machen, die weniger von stark schwankenden Komponenten abhängt. Im Januar 2026 lag sie bei 2,5 Prozent. Damit wird deutlich, dass die Teuerung in anderen Güterbereichen weiterhin überdurchschnittlich hoch ist, selbst wenn Energie insgesamt preisdämpfend wirkt und einzelne Warengruppen im Lebensmittelbereich Rückgänge zeigen. Für Finanzinstitutionen und Unternehmensplanungen ist das ein Signal, dass die Annahme eines rasch abklingenden allgemeinen Preisdrucks im laufenden Geschäftsjahr vorsichtig zu behandeln ist.
Ein zentraler Treiber innerhalb der Kerninflation sind Dienstleistungen. Dienstleistungen insgesamt verteuerten sich binnen Jahresfrist um 3,2 Prozent und lagen damit über der Gesamtteuerung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass diese überdurchschnittliche Teuerung bei Dienstleistungen bereits seit Januar 2024 durchgängig oberhalb der Gesamtteuerung lag. Besonders stark stiegen Dienstleistungen sozialer Einrichtungen mit 7,1 Prozent. Das ist für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, soziale Träger sowie deren Kostenträger und Finanzierungspartner bedeutsam, weil sich hier häufig strukturelle Kostensteigerungen niederschlagen, etwa über Personal, regulierte Standards oder steigende Vorleistungen. Ebenso verteuerte sich die kombinierte Personenbeförderung um 6,2 Prozent, unter anderem im Zusammenhang mit der Preiserhöhung des Deutschlandtickets von 58 auf 63 Euro. Weitere Positionen mit spürbaren Steigerungen waren Wartung und Reparatur von Fahrzeugen mit 5,2 Prozent, Versicherungsdienstleistungen für die Gesundheit mit 4,4 Prozent sowie Wasserversorgung und andere Dienstleistungen an der Wohnung mit 3,6 Prozent. Gaststättendienstleistungen verteuerten sich um 3,6 Prozent, auch nach einer Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie zu Jahresbeginn von 19 auf 7 Prozent. Für den Mittelstand lässt sich daraus ableiten, dass betriebsnahe Servicekosten, Mobilitäts- und Instandhaltungskosten sowie wohnungsnahe Nebenkostenkomponenten weiterhin einen relevanten Beitrag zum Kostenanstieg leisten können, selbst wenn Energiepreise insgesamt entlasten.
Bei den Waren insgesamt lag die Verteuerung gegenüber Januar 2025 bei 1,0 Prozent. Verbrauchsgüter stiegen um 1,3 Prozent, Gebrauchsgüter um 0,4 Prozent. Neben Nahrungsmitteln verteuerten sich insbesondere alkoholfreie Getränke um 6,8 Prozent, wobei Kaffee, Tee und Kakao mit 18,2 Prozent auffallen, sowie Tabakwaren um 4,4 Prozent. Preisrückgänge gab es unter anderem bei Haushaltsgeräten mit 3,1 Prozent. Diese Bandbreite ist für Einkaufsstrategien wichtig, etwa wenn Betriebe Ersatzinvestitionen im Büro oder in der Produktion planen und prüfen, ob bestimmte Anschaffungen preislich eher entlastend wirken, während operative Verbrauchskomponenten teurer werden.
Praxisfolgen: Preiskalkulation, Budgetsteuerung und Controlling im Januar 2026
Die Monatsveränderung von plus 0,1 Prozent gegenüber Dezember 2025 wirkt auf den ersten Blick moderat, zeigt aber in einzelnen Bereichen deutliche Bewegungen. Nahrungsmittel stiegen binnen Monatsfrist um 1,0 Prozent, insbesondere frisches Gemüse mit 6,1 Prozent. Energie insgesamt stieg gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent, wobei Kraftstoffe um 5,6 Prozent anzogen. Gleichzeitig gingen Strom um 2,8 Prozent, Erdgas einschließlich Umlage um 2,4 Prozent und Fernwärme um 1,6 Prozent zurück. Für Unternehmen bedeutet das, dass kurzfristige Schwankungen im Fuhrparkbereich oder in der Lieferkette auch dann auftreten können, wenn die Jahresrate bei Energie insgesamt rückläufig ist. Der gestiegene Preis für das Deutschlandticket spiegelt sich zudem in der Teuerung beim Personennahverkehr wider, was für Betriebe mit vielen Pendelnden oder mit Jobticket Modellen relevant sein kann, weil Erwartungen an Zuschüsse und Benefits mit der realen Preisentwicklung korrespondieren.
Für die Umsetzung in der Praxis kommt es darauf an, die beobachtete Preisentwicklung konsequent in die betriebliche Steuerung zu übersetzen. In der Preiskalkulation ist es sinnvoll, den Fokus weniger auf pauschale Inflationszuschläge zu legen, sondern auf die Treiber im eigenen Kostenmodell. Betriebe mit hohem Dienstleistungsanteil in der Wertschöpfung oder mit intensiver Nutzung externer Services sollten die überdurchschnittliche Dynamik bei Dienstleistungen besonders ernst nehmen. Gleichzeitig sollten Unternehmen, die stark von Nahrungsmittelpreisen abhängen, die jüngste Beschleunigung in diesem Segment eng überwachen und die Warengruppensteuerung im Einkauf so ausrichten, dass Spreizungen im Sortiment nicht unbemerkt die Marge verschieben. Für Onlinehändler bedeutet das häufig, dass dynamische Preislogik und saubere Deckungsbeitragsrechnung stärker in den Alltag gehören als reine Umsatzbetrachtungen.
Im Budget und in der Liquiditätsplanung hilft eine realistische Annahme zur Kerninflation, weil sie eher die strukturelle Teuerung abbildet, die sich über Verträge, Dienstleister und laufende Betriebsausgaben fortschreibt. Banken und Finanzinstitutionen werden bei der Bewertung von Planrechnungen und Covenants typischerweise hinterfragen, ob Kostenannahmen zu Dienstleistungs- und Personalnahen Positionen plausibel sind. Gerade im Mittelstand ist deshalb ein aussagekräftiges monatliches Controlling entscheidend, das nicht nur Ist Werte berichtet, sondern Abweichungen erklärt und die Ursache in Warengruppen, Dienstleistungsverträgen oder Mobilitätskosten verortet. So lassen sich rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten, etwa durch Anpassung von Einkaufsbedingungen, Optimierung von Touren und Fuhrpark oder die Überprüfung von Servicepaketen und Wartungsverträgen.
Im Fazit lässt sich festhalten, dass die Inflationsrate von 2,1 Prozent im Januar 2026 vor allem durch stärker steigende Nahrungsmittelpreise geprägt ist, während Energiepreise im Jahresvergleich insgesamt entlasten, die Kerninflation mit 2,5 Prozent jedoch den anhaltenden Kostendruck außerhalb von Energie und Nahrungsmitteln unterstreicht. Wenn Sie diese Entwicklung in belastbare Kalkulation, laufendes Controlling und eine effizientere Buchhaltungsorganisation übersetzen möchten, begleiten wir als Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung, um Transparenz zu erhöhen und spürbare Kostenersparnisse zu realisieren.
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