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Wirtschaftsprüfung

IAASB-Standards: Änderungen zur Nutzung externer Sachverständiger

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der Änderungen internationaler Prüfungsstandards

Das International Auditing and Assurance Board hat zu Beginn des Jahres 2026 eng gefasste Änderungen an mehreren internationalen Prüfungsstandards beschlossen. Anlass dafür war das Projekt des International Ethics Standards Board for Accountants, das sich mit der Nutzung der Tätigkeit externer Sachverständiger befasst. Ziel ist die Harmonisierung von Qualität, Verantwortung und ethischer Beurteilung innerhalb der Abschlussprüfung und anderer Assurance-Leistungen. Im Zentrum steht die Frage, wie Prüferinnen und Prüfer mit der Arbeit externer Expertinnen und Experten umgehen sollen, wenn diese zur Unterstützung bei komplexen Bewertungen oder Spezialgebieten hinzugezogen werden.

Für viele mittelständische Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer sind externe Sachverständige – etwa für Immobilienbewertungen, IT-Systeme oder versicherungsmathematische Gutachten – unverzichtbar. Gerade in Branchen wie Gesundheitswesen, Pflege oder Bauwirtschaft gewinnen solche Spezialexpertisen an Bedeutung. Mit den neuen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass der Einsatz dieser Fachpersonen den hohen Qualitäts- und Transparenzanforderungen internationaler Prüfungsstandards entspricht.

Betroffene Standards und inhaltliche Schwerpunktsetzungen

Die Anpassungen betreffen mehrere maßgebliche Standards, darunter den International Standard on Auditing 620, der die Nutzung der Arbeit eines Prüferexperten regelt, sowie den International Standard on Review Engagements 2400 (Revised) für prüferische Durchsichten historischer Finanzinformationen. Ebenso betroffen sind der International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) für sonstige Prüfungsleistungen und der International Standard on Related Services 4400 (Revised) über vereinbarte Prüfungshandlungen. Diese Standards bilden die Grundlage für alle wesentlichen Assurance-Dienstleistungen und dienen der Sicherstellung einheitlicher Prüfungsqualität in grenzüberschreitenden Mandaten.

Die Änderungen sind eng gefasst, betreffen jedoch zentrale Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen. So wird deutlicher festgelegt, wann eine Prüferin oder ein Prüfer auf die Arbeit eines externen Sachverständigen vertrauen darf und welche Prüfungsnachweise einzuholen sind. Eine klare Dokumentation der Auswahl, der Qualifikation und der Unabhängigkeit des hinzugezogenen Experten ist zwingend erforderlich. Zudem wird stärker betont, dass die letztendliche Verantwortung für das Prüfungsergebnis stets bei der leitenden Prüfungsperson verbleibt, unabhängig davon, in welchem Umfang externe Expertise genutzt wird.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen und Abschlussprüfer

Für kleine und mittlere Unternehmen, die regelmäßig von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft werden, kann sich der Prüfungsprozess künftig verändern. Wenn externe Fachleute eingebunden sind, werden die Anforderungen an die Dokumentation und Kommunikation zwischen Prüfer und Mandant umfangreicher. Unternehmen werden verstärkt dazu angehalten, aussagekräftige Unterlagen und Datengrundlagen bereitzustellen, damit externe Sachverständige fundiert arbeiten können. Prüfende Stellen müssen dabei nachweisen, dass die ausgewählten Experten den Qualitätsanforderungen entsprechen und ihre Arbeit dem Prüfungsziel angemessen dient.

Auch für Onlinehändler, Pflegeeinrichtungen oder Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die zunehmend komplexe Bewertungsstrukturen besitzen, gewinnt die revisionssichere Zusammenarbeit mit externen Analysten an Bedeutung. Die neuen Regelungen fördern die Transparenz und Nachvollziehbarkeit, erfordern aber eine erhöhte Abstimmung und strukturierte Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Für Kanzleien und Wirtschaftsprüferinnen bedeutet dies, ihre internen Qualitätsmanagementsysteme – insbesondere im Hinblick auf die Auswahl und Beurteilung von Sachverständigen – zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Einführungszeitpunkt und strategische Vorbereitung

Die Verpflichtung zur Anwendung der geänderten Standards gilt für Prüfungen und prüferische Durchsichten von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen. Ebenso treten die Neuerungen bei Bestätigungsleistungen und vereinbarten Prüfungshandlungen in Kraft, die ab demselben Zeitpunkt gestartet werden. Es bleibt damit eine Übergangsphase, in der sowohl Prüfungsgesellschaften als auch Unternehmen ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen können.

Für die Praxis empfiehlt es sich, bereits ab 2025 mit einer Bestandsaufnahme der eigenen Prüfungsabläufe zu beginnen. Verantwortliche in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollten interne Schulungen initiieren und Checklisten zur Beurteilung von Sachverständigen aktualisieren. Unternehmen, die regelmäßig Bewertungs- oder Gutachtendienste in Anspruch nehmen, können den anstehenden Anpassungsprozess nutzen, um ihre Schnittstellen zwischen Fachabteilungen, externen Prüfern und Gutachterpersonen zu modernisieren. Eine frühzeitige Vorbereitung verringert den Umstellungsaufwand und minimiert Risiken bei der Einhaltung internationaler Prüfungsstandards.

Fazit: Qualitätssicherung und Prozessdigitalisierung als Chance

Die jüngsten Änderungen der internationalen Prüfungsstandards verdeutlichen die wachsende Bedeutung einer präzisen Steuerung externer Expertentätigkeiten im Prüfungsprozess. Sie bieten die Möglichkeit, Prüfqualität, Transparenz und ethisches Bewusstsein weiter zu stärken. Für Unternehmen wie für Wirtschaftsprüfende ergibt sich daraus nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern auch ein Impuls zur Optimierung von Prozessen, Kommunikationsabläufen und digitalen Dokumentationssystemen. Besonders im Mittelstand kann die Verbindung zwischen Compliance und Digitalisierung erhebliche Effizienzgewinne schaffen.

Unserer Kanzlei liegt genau dieser Gedanke am Herzen: Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung ihrer Buchhaltung und begleiten sie auf dem Weg in die digitale Praxis. Durch langjährige Erfahrung in der Digitalisierung betrieblicher Abläufe helfen wir unseren Mandanten, Prüfungsanforderungen effizient zu erfüllen und zugleich nachhaltige Kostenersparnisse zu realisieren.

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