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Recht

Hausverbot im Hotel: Rechte, Grenzen und Praxisfolgen für Unternehmer

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtliche Einordnung des Hausrechts

Das Hausrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Privatrechts. Es beschreibt die Befugnis des Eigentümers oder Besitzers, über den Zutritt zu und das Verhalten in seinen Räumen zu entscheiden. Dieses Recht ermöglicht es Hotels, Restaurants oder auch Einzelhändlern, bestimmten Personen den Zutritt zu verwehren. Ein solches Hausverbot kann grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes ausgesprochen werden, da es Ausdruck der Nutzungsbefugnis des Eigentümers ist. Allerdings kann die gerichtliche Überprüfung Grenzen setzen, wenn durch das Verbot wichtige Grundrechte oder die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Person signifikant beeinträchtigt werden.

Vor dem Amtsgericht München wurde nun der Fall einer Rechtsanwältin entschieden, die gegen ein Hausverbot in einem Münchner Hotel vorging. Das Gericht stellte klar, dass private Hotel- und Restaurantbesuche nicht zu den grundlegenden Formen gesellschaftlicher Teilhabe zählen, die durch ein Hausverbot unzulässig eingeschränkt werden könnten. Der bloße Hinweis der Klägerin, dass das Hotel für Tagungen in ihrer Branche von Bedeutung sei, genüge nicht, um eine rechtliche Verpflichtung des Hotels zur Aufhebung des Verbots zu begründen.

Bedeutung für die unternehmerische Praxis

Für Unternehmen, die auf den Geschäftsbetrieb von Hotels, Restaurants oder Veranstaltungsstätten angewiesen sind, verdeutlicht diese Entscheidung zwei Aspekte. Erstens stärkt sie die Position der Eigentümer, die bei Zahlungsrückständen oder unzutreffenden öffentlichen Behauptungen über den Betrieb konsequent reagieren dürfen. Zweitens zeigt sie auf, dass Personen keinen automatischen Anspruch auf Nutzung privater Einrichtungen haben, selbst wenn dort wirtschaftlich wichtige Veranstaltungen stattfinden. Entscheidend ist, ob die Versagung des Zutritts zu einer erheblichen Einschränkung gesellschaftlicher Teilhabe führt, was im Geschäftsleben meist nicht der Fall sein wird.

Auch für kleinere Unternehmen, etwa im Bereich des Onlinehandels oder für Pflegeeinrichtungen, die Konferenzräume für Fortbildungen und Tagungen anmieten, bedeutet dies, dass eine enge Vertragsbeziehung mit einem Hotel keine Garantie für dauerhafte Zutrittsrechte bietet. Offene Forderungen oder Störungen des Betriebs können rechtens zu einem Ausschluss führen.

Juristische Implikationen und Risiken

Juristisch betrachtet muss zwischen der Freiheitsausübung des Eigentümers und den Grundrechten des Gastes abgewogen werden. In Fällen, in denen ein Hausverbot ausgesprochen wird, prüfen Gerichte, ob die Maßnahme eine unverhältnismäßige Einschränkung darstellt. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. März 2025 gilt, dass berufliche Interessen nur dann durchschlagen können, wenn diese konkret dargelegt werden und eine erhebliche Notwendigkeit zur Nutzung einer bestimmten Einrichtung nachweisbar ist. Abstrakte Hinweise auf geschäftliche Vorteile oder allgemeine Branchenüblichkeit reichen nicht aus.

Für Unternehmen entsteht daraus ein praktischer Handlungsbedarf: Offene Forderungen oder öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern können zu Ausschlüssen führen, die kurzfristig betriebliche Abläufe beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, Zahlungsprozesse zuverlässig zu gestalten, Missverständnisse zu vermeiden und Konflikte frühzeitig professionell zu lösen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies für Hoteliers, Gastronomen und andere Anbieter von Raum- und Dienstleistungen, dass sie bei Störung oder Vertragsverweigerungen einen rechtlich sicheren Rahmen für Hausverbote besitzen. Gleichwohl empfiehlt sich eine sorgfältige Abwägung, um langwierige Verfahren und Imageschäden zu vermeiden.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Entscheidung des Amtsgerichts München stellt klar, dass Hausverbote in der Regel nicht rechtswidrig sind, solange sie nicht den Kernbereich gesellschaftlicher Teilhabe berühren. Sie unterstreicht, dass Eigentümer ihre Einrichtungen im Rahmen des Hausrechts wirksam schützen dürfen, auch wenn dies für Betroffene wirtschaftliche Nachteile bedeuten mag. Für Unternehmen verdeutlicht sich daraus die Notwendigkeit, ihre Geschäftsbeziehungen konfliktarm zu gestalten und offene Leistungen rechtzeitig zu regulieren, um keine unnötigen Ausschlüsse zu riskieren.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann eine effiziente Prozess- und Zahlungsabwicklung den entscheidenden Unterschied machen. Unsere Kanzlei unterstützt hierbei umfassend mit einem Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Dadurch helfen wir unseren Mandanten, von kleinen bis hin zu mittelständischen Unternehmen, erhebliche Kosten einzusparen und rechtlichen Risiken im Geschäftsverkehr vorzubeugen.

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