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Recht

Haftungsverteilung bei Rotlichtverstoß und Wendemanöver im Straßenverkehr

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Relevanz der Entscheidung für Unternehmen und Verkehrsteilnehmer

Verkehrsunfälle sind nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Gerade Unternehmen, die auf einen Fuhrpark oder regelmäßige Warentransporte angewiesen sind, stehen im Schadensfall vor der Frage, wie Haftung, Schadensersatz und Versicherungsregress zu beurteilen sind. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 vom 23.09.2025) zeigt exemplarisch, wie komplex die Zuweisung von Verantwortlichkeiten verläuft, wenn mehrere Pflichtverletzungen zusammentreffen. Dabei spielt insbesondere die Abwägung von Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und fehlerhaften Wendemanövern eine entscheidende Rolle.

Die juristische Ausgangslage beruht auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Schadensersatzrecht sowie der Straßenverkehrsordnung, die Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Sorgfalt und Beachtung von Lichtzeichen verpflichtet. Unter Rotlichtverstoß versteht man das Befahren einer Kreuzung, obwohl die Ampel bereits auf Rot geschaltet hat. Ein Gelblichtverstoß liegt vor, wenn trotz erkennbar nahendem Rot die gelbe Lichtphase nicht zum Anhalten genutzt wird. Beide Verstöße haben erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen, da sie regelmäßig auf grobe Fahrlässigkeit hindeuten.

Der Unfallhergang und die zentrale Beweiswürdigung

Im zugrunde liegenden Fall kollidierte ein Pkw mit einem Linienbus, nachdem dieser trotz seit über 20 Sekunden bestehenden Rotlichts in eine Kreuzung eingefahren war. Hinzu kam, dass der Bus mit 58 km/h und damit deutlich schneller als innerorts zulässig unterwegs war. Dem Pkw-Fahrer wiederum war vorzuwerfen, dass er nicht lediglich der Linksabbiegespur folgte, sondern diese zu einem Wendemanöver benutzte. Damit hielt er sich deutlich länger im Kreuzungsbereich auf als üblich und nahm die Gefahr einer Kollision in Kauf. Zudem konnte ein Verstoß gegen die Gelblichtphase festgestellt werden.

Das Oberlandesgericht stellte in seiner ausführlichen Beweisaufnahme klar, dass es sich bei dem Unfall nicht um ein unabwendbares Ereignis im Sinne der Rechtsprechung handelt. Gerade bei Kraftfahrzeugen höherer Gefährdung wie Linienbussen wirkt die sogenannte erhöhte Betriebsgefahr. Dieser Begriff beschreibt, dass allein von der technischen Beschaffenheit und Masse des Fahrzeugs ein größeres Schadensrisiko ausgeht, was in die Haftungsabwägung einzubeziehen ist. Auf der anderen Seite konnte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Pkw-Fahrer die Kreuzung länger blockierte als es regulär durchfahrene Linksabbieger getan hätten.

Die rechtliche Abwägung und die Haftungsverteilung

Für die Unternehmen in der Transport- und Logistikbranche ist die Abwägung von Verursachungsbeiträgen besonders praxisrelevant. Bei der Verteilung der Haftung wendet das Gericht den Grundsatz an, dass jeder Beteiligte in dem Maß haftet, wie er zur Gefährdung und Realisierung des Schadens beigetragen hat. Diese Quotierung wird in Prozent ausgedrückt und kann zu erheblichen Verschiebungen der Kostenlast zwischen den Beteiligten führen. Im konkreten Fall lautete das Ergebnis: eine Haftungsverteilung von vier Fünfteln zulasten des Busfahrers und einem Fünftel zulasten des Pkw.

Diese Differenzierung macht deutlich, dass ein einzelner gravierender Pflichtverstoß, etwa ein Rotlichtverstoß mit erhöhter Geschwindigkeit, deutlich schwerer wiegt als ein fehlerhaftes, aber weniger gravierendes Verhalten wie das verlängerte Aufhalten im Kreuzungsbereich bei einem Wendemanöver. Unternehmen sollten sich dessen bewusst sein, da die Haftungsverteilung unmittelbare finanzielle Folgen für Schadensregulierung, Versicherungsbeiträge und möglicherweise auch für den Ruf als verlässlicher Vertragspartner hat.

Praktische Konsequenzen und Handlungsempfehlungen

Die Entscheidung zeigt sehr plastisch, dass Verkehrssicherheit auch für Unternehmen mehr als eine organisatorische Pflicht ist. Fahrerinnen und Fahrer sollten konsequent geschult werden, nicht nur im Hinblick auf Verkehrsregeln, sondern auch auf die Folgen von scheinbar kleinen Pflichtverstößen, die in Summe eine hohe Haftung mit sich bringen können. Wichtig ist außerdem die Dokumentation von Fahr- und Einsatzplänen sowie die Nutzung technischer Möglichkeiten zur Kontrolle geschwindigkeits- und verhaltensrelevanter Daten. In Logistikunternehmen oder Pflegeeinrichtungen mit Dienstfahrzeugen können GPS-Daten und digitale Fahrtenbücher helfen, mögliche Pflichtverletzungen nachvollziehbar zu belegen oder zu entkräften.

Im Streitfall wird ein Gericht die Abwägung stets anhand aller Umstände des Einzelfalls treffen. Schon kleine Nuancen wie die Dauer einer Gelbphase, die Restgeschwindigkeit des beteiligten Fahrzeugs oder die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich können zur Verschiebung der Haftungsquote führen. Unternehmen sind daher gut beraten, Risiko minimierende Maßnahmen einzuführen, die von der Auswahl geeigneter Fahrer über regelmäßige Schulungen bis hin zur technischen Modernisierung der Fahrzeugflotten reichen.

Fazit: Die dargestellte Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer präzisen Verhaltensweise im Straßenverkehr und die gravierenden rechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen. Für Unternehmen eröffnet sie zugleich die Chance, präventiv auf Risiko- und Kostenminimierung hinzuarbeiten. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung in allen Bereichen der Buchhaltung und setzen dabei auf umfassende Digitalisierung, die nicht nur Verwaltungsaufwand reduziert, sondern auch zu erheblichen Kostenersparnissen führt. Unsere Kanzlei betreut Mandanten unterschiedlichster Branchen und hat viel Erfahrung in der effizienten Gestaltung ihrer Abläufe.

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