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Unternehmenssteuern

Globale Mindeststeuer: Umsetzung in Deutschland und Folgen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der globalen Mindestbesteuerung

Die Diskussion um eine international einheitliche Mindestbesteuerung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Dynamik gewonnen. Ziel dieser Regelung ist es, eine faire Besteuerung sicherzustellen, indem verhindert wird, dass große, international tätige Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben. Die Industrieländerorganisation OECD hat hierfür umfassende Verwaltungsleitlinien erarbeitet, die als Grundlage für nationale gesetzgeberische Maßnahmen dienen. Die Bundesregierung plant nun, diese Leitlinien durch einen Gesetzentwurf in deutsches Recht zu überführen.

Der zentrale Gedanke hinter der Mindeststeuer ist die Sicherung eines einheitlichen Mindestsatzes auf Unternehmensgewinne. Damit soll gewährleistet werden, dass Konzerne mit grenzüberschreitender Tätigkeit im Vergleich zu rein national agierenden Unternehmen keinen steuerlichen Vorteil erlangen. Dies ist nicht nur eine Maßnahme gegen Gewinnverlagerungen, sondern auch ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und größerer Planungssicherheit im internationalen Wettbewerb.

Der Gesetzesentwurf und seine Schwerpunkte

Nach der Mitteilung der Bundesregierung betrifft eine Kernänderung die Behandlung sogenannter latenter Steuern. Der Begriff latente Steuern bezeichnet steuerliche Ansprüche oder Verpflichtungen, die durch unterschiedliche Zeitpunkte bei der bilanziellen und steuerlichen Behandlung von Geschäftsvorfällen entstehen können. In der Steuerbilanz können diese nicht immer unmittelbar ausgewiesen werden, sie müssen aber in der Gesamtrechnung berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, latente Steuern umfassender in die Berechnung einzubeziehen, auch wenn sie aufgrund von Wahlrechten oder Verrechnungen im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag bislang nicht sichtbar sind.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung, bestimmte Anti-Gewinnverlagerungsregelungen, die bislang in Deutschland bestehen, zurückzuführen. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand auf das notwendige Maß zu reduzieren und gleichzeitig die internationale Mindeststeuer wirksam umzusetzen. Besonders für international agierende Unternehmen, selbst wenn sie aus dem Mittelstand stammen, wird dies zu Änderungen in der steuerlichen Praxis führen, da neue Dokumentations- und Berechnungspflichten entstehen.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Für Unternehmen in Deutschland, gleich welcher Größe, stellen sich einige zentrale Fragen: Welche Anpassungen in der Finanzbuchhaltung sind erforderlich? Welche zusätzlichen Daten müssen aufbereitet werden? Und wie wirken sich diese Änderungen auf die Steuerlast im konkreten Einzelfall aus? Während vor allem große Konzerne im Fokus einer internationalen Mindestbesteuerung stehen, können auch kleinere und mittelständische Unternehmen betroffen sein, wenn sie Teil einer internationalen Unternehmensgruppe sind oder Geschäftsbeziehungen in Länder unterhalten, die eine aggressive Steuerplanung bisher begünstigten.

Aus Sicht der Unternehmenspraxis werden insbesondere drei Aspekte bedeutsam. Erstens eröffnet die umfassendere Einbeziehung latenter Steuern neue Herausforderungen in der Bilanzierung. Hier gilt es, Buchhaltungsprozesse so aufzusetzen, dass die erforderlichen Informationen frühzeitig und vollständig erfasst werden. Zweitens führt die Rückführung nationaler Sonderregelungen zu einem Abbau bisheriger Doppel- und Sonderprüfungen, was den Verwaltungsaufwand in vielen Fällen reduzieren kann. Drittens verlangen die neuen Vorschriften eine erhöhte Abstimmung innerhalb international tätiger Unternehmensgruppen, um Inkonsistenzen in der steuerlichen Behandlung zu vermeiden und korrekte Mindeststeuerberechnungen sicherzustellen.

Besonders für Onlinehändler oder mittelständische Produzenten, die Teile ihrer Wertschöpfungskette im Ausland haben, bedeutet dies, dass die Steuerpositionen transparent und konsistent dargestellt werden müssen. In spezialisierten Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ist die direkte internationale Betroffenheit zwar geringer, dennoch können Tochtergesellschaften oder Kooperationen im Ausland dazu führen, dass die neuen Regeln indirekt greifen. Hier ist insbesondere auf eine enge Abstimmung zwischen den kaufmännischen Abteilungen und den steuerlichen Beratern zu achten.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland markiert einen entscheidenden Schritt zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit. Für Unternehmen bedeutet dies allerdings auch, ihre Bilanzierung und Steuerplanung sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gerade durch die Einbeziehung latenter Steuern sowie den geplanten Abbau einzelner nationaler Sonderregelungen entsteht ein komplexer, aber im Ergebnis klarer Rahmen. Diese Entwicklung wird mittel- und langfristig zu einer stärkeren Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlagen führen und den Wettbewerb fairer gestalten.

Aus praktischer Sicht ist es für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll, ihre Prozesse zur Steuerberechnung und Finanzbuchhaltung auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Wer frühzeitig Transparenz über seine Steuerpositionen schafft und die innerbetrieblichen Abläufe konsequent digitalisiert, kann den zusätzlichen Anforderungen nicht nur gerecht werden, sondern diese auch als Chance zur Effizienzsteigerung nutzen. Unsere Kanzlei unterstützt seit Jahren kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und fokussiert sich auf die Digitalisierung, wodurch erhebliche Kostenersparnisse realisiert werden können. Wir betreuen Mandanten vielfältigster Branchen und bringen umfassende Erfahrung in der Optimierung und Automatisierung von Abläufen mit.

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