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Unternehmenssteuern

Globale Mindeststeuer erhöht Wettbewerbsdruck auf EU-Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der globalen Mindeststeuer und Zielsetzung

Die Einführung der globalen Mindeststeuer, bekannt unter dem Namen „Pillar Two“, stellt derzeit eines der bedeutendsten Projekte internationaler Steuerpolitik dar. Das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelte Regelwerk zielt darauf ab, durch eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent sicherzustellen, dass international tätige Unternehmensgruppen ihre Erträge nicht in Niedrigsteuerländer verlagern. Damit soll der ruinöse Steuerwettbewerb zwischen Staaten eingedämmt und eine gerechtere Verteilung des Steueraufkommens erreicht werden. Für multinationale Konzerne bedeutet dies, dass unabhängig vom Standort eine Mindestbesteuerung des wirtschaftlichen Ergebnisses gewährleistet wird, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Besonders betroffen sind Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro, die in mehreren Staaten tätig sind.

Die Regelung greift tief in bestehende Steuerplanungsstrukturen ein und erfordert eine umfangreiche Anpassung interner Prozesse. Unternehmen müssen künftig zahlreiche zusätzliche Daten erheben, um die effektiven Steuersätze in jedem Land zutreffend nachweisen zu können. Die Umsetzungspflicht innerhalb der Europäischen Union bringt daher nicht nur steuerpolitische, sondern auch erhebliche administrative Konsequenzen mit sich.

Bürokratische Belastungen und Compliance-Kosten

Eine aktuelle Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung verdeutlicht das Ausmaß der finanziellen Belastungen: Allein für die Implementierung der neuen Vorgaben fallen in der Europäischen Union einmalige Kosten von bis zu zwei Milliarden Euro an, während jährliche Folgekosten von bis zu 865 Millionen Euro prognostiziert werden. Diese summieren sich aus erhöhtem Personalbedarf, der Einrichtung spezialisierter IT-Systeme und dem Ausbau interner Steuerreporting-Strukturen. Besonders betroffen sind große Unternehmensgruppen, die in mehreren EU-Ländern agieren und ihre Steuerdaten konsolidiert melden müssen. Um die Steuerbasis nach den Anforderungen der OECD zu bestimmen, werden umfassende Anpassungen an handels- und steuerrechtlichen Bewertungen notwendig. Hierzu zählen insbesondere die Behandlung von Verlustvorträgen, länderspezifische Steuerermittlungen und Übergänge zwischen verschiedenen Rechnungslegungsstandards. Für mittelständische Unternehmensverbünde, die im europäischen Binnenmarkt aktiv sind, bedeutet dies einen erheblichen zusätzlichen Aufwand und eine steigende Abhängigkeit von datenbasierten Steuerprozessen.

Auch bei kleineren internationalen Unternehmensgruppen, darunter Onlinehändler oder spezialisierte Dienstleister, kann die Notwendigkeit entstehen, grenzüberschreitend steuerrelevante Informationen regelkonform zu konsolidieren. Daraus entsteht ein erhöhter Druck auf die interne Steuerfunktion und die digitale Qualität der vorhandenen Buchhaltungsdaten. Wer hier nicht frühzeitig in effiziente digitale Prozesse investiert, riskiert verspätete Berichterstattungen und mögliche Sanktionen aufgrund formaler Fehler.

Ungleichgewicht durch schwankende internationale Umsetzung

Die eigentliche Herausforderung der globalen Mindeststeuer liegt jedoch weniger in ihrer theoretischen Konzeption als vielmehr in der praktischen Umsetzung. Während die Europäische Union und einige weitere Staaten die Regelungen bereits in nationales Recht überführt haben, zeigen sich große Volkswirtschaften wie die Vereinigten Staaten, China oder Indien bislang zurückhaltend. Diese ungleiche Implementierung führt zu einem asymmetrischen System, in dem europäische Unternehmen die zusätzlichen Verwaltungs- und Investitionskosten schultern, während internationale Wettbewerber in Ländern ohne entsprechende Umsetzung weiterhin von einfacheren Steuerregelungen profitieren. Das Ergebnis ist ein Wettbewerbsnachteil für EU-Unternehmen, der sich unmittelbar in der Preisgestaltung und langfristig in der Standortwahl niederschlagen kann.

Gerade für kapitalintensive Branchen wie die verarbeitende Industrie, den Energiesektor oder den Finanzdienstleistungsbereich kann eine solche Wettbewerbsverzerrung gravierende Folgen haben. Investitionsentscheidungen könnten zugunsten von Regionen ausfallen, die entweder auf eine spätere Einführung der Mindeststeuer setzen oder weniger strenge Kontrollmechanismen anwenden. Das führt letztlich zu einer Schwächung der steuerlichen Gleichbehandlung und steht im Widerspruch zum eigentlichen Ziel der globalen Mindeststeuer, nämlich der Herstellung eines fairen internationalen Steuerumfelds.

Aus ökonomischer Sicht wäre daher eine engere internationale Abstimmung dringend geboten. Sollten wesentliche Handelspartner die Regelung dauerhaft nicht übernehmen, wäre zu prüfen, ob Ausnahmeregelungen oder Entlastungstatbestände für in der EU ansässige Unternehmen eingeführt werden können. Auch eine stärkere Vereinheitlichung der administrativen Anforderungen innerhalb Europas könnte die Belastung insbesondere für mittelständische internationale Gruppen abfedern.

Fazit und Handlungsbedarf für Unternehmen

Die Einführung von „Pillar Two“ verdeutlicht, dass steuerpolitische Harmonisierung immer auch ein Balanceakt zwischen Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ist. Für europäische Unternehmensgruppen bleibt die Herausforderung, die neuen Regeln nicht nur rechtzeitig, sondern auch effizient umzusetzen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die internen Prozesse und Systeme an die komplexen Datenerfordernisse angepasst werden. Wer frühzeitig eine strukturierte Datenbasis aufbaut und Reporting-Prozesse digitalisiert, sichert sich nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, sondern kann die daraus gewonnenen Informationen auch strategisch nutzen – etwa zur Verbesserung der Standortplanung oder zur Optimierung gruppenweiter Steuerquoten.

Langfristig werden insbesondere Unternehmen, die auf moderne Buchhaltungssysteme setzen, von der Umstellung profitieren. Eine automatisierte Datenerfassung reduziert den manuellen Aufwand der Steuerberechnung und minimiert Fehlerquellen. Gleichzeitig ermöglicht die digitale Vernetzung eine schnellere Reaktion auf regulatorische Änderungen und steigert die Transparenz gegenüber den Finanzbehörden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist diese Transparenz von wachsender Bedeutung, da sie Investoren und Kreditgebern eine solide Governance-Struktur signalisiert.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die mit der Mindeststeuer verbundenen Anforderungen in effiziente, digitale Prozesse zu überführen. Wir verbinden steuerliche Beratung mit der Optimierung buchhalterischer Abläufe und schaffen damit eine Basis für nachhaltige Kostenersparnisse und eine zukunftsfähige Finanzorganisation – von der Prozessdigitalisierung bis hin zur vollintegrierten Buchhaltung.

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