Neue gesetzliche Rahmenbedingungen ab Februar 2026
Mit dem Inkrafttreten mehrerer gesetzlicher Änderungen im Februar 2026 ergeben sich wesentliche Anpassungen, die nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch Unternehmen verschiedenster Branchen betreffen können. Besonders relevant sind die Themen der sicheren Herkunftsstaaten, der verschärften Einreiseregelungen für Großbritannien, der naturschutzrechtlichen Einschränkungen bei Landschaftspflegearbeiten sowie neue technische Vorschriften im Bereich der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge. Diese Regelungen sollten von betrieblich Verantwortlichen sorgfältig geprüft werden, um den eigenen Handlungsbedarf korrekt einzuschätzen und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Während die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten zunächst vorwiegend ein migrationsrechtliches Thema darstellt, können die Änderungen rund um Reisegenehmigungen, Bau- und Pflegearbeiten an Grundstücken sowie umweltrechtliche Auflagen mittelbar auch betriebliche Abläufe berühren. Insbesondere Institutionen, die häufig internationale Fachkräfte beschäftigen oder Immobilien unterhalten, sollten diese Neuerungen kennen.
Sichere Herkunftsstaaten und ihre rechtliche Bedeutung
Die Bundesregierung erhält nun die Möglichkeit, sogenannte sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu bestimmen. Der Begriff bezeichnet Staaten, in denen nachweislich keine politische Verfolgung droht und in denen rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt werden. Die Asylverfahren von Bürgerinnen und Bürgern aus diesen Ländern können dadurch deutlich beschleunigt werden. Für deutsche Unternehmen ergibt sich hieraus keine unmittelbare Pflicht, doch kann sich diese Änderung auf Verfahren für ausländische Arbeitskräfte oder bereits beschäftigte Mitarbeitende mit laufenden Aufenthaltsverfahren auswirken.
Ebenso wurde festgelegt, dass Personen, deren Einbürgerung aufgrund von Täuschung oder Bestechung rechtskräftig zurückgenommen wurde, für zehn Jahre von einer erneuten Einbürgerung ausgeschlossen bleiben. Die Regelung stärkt das Vertrauen in die Einwanderungsverfahren und erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen, die auf langfristige Planungssicherheit bei internationalen Beschäftigungsverhältnissen angewiesen sind. Unternehmen mit internationaler Belegschaft sollten daher künftige Aufenthalts- und Beschäftigungsgenehmigungen regelmäßig auf ihre rechtliche Tragfähigkeit prüfen lassen.
Elektronische Reisegenehmigung für Einreisen nach Großbritannien
Ab dem 25. Februar 2026 wird das sogenannte Electronic Travel Authorisation-System, kurz ETA, im Vereinigten Königreich verpflichtend umgesetzt. Die Einreise in das Land ist dann nur noch mit gültiger elektronischer Reisegenehmigung möglich, die zuvor online beantragt werden muss. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren und ist an die Passnummer gebunden, sodass bei einem neuen Reisepass auch eine neue Genehmigung erforderlich wird.
Für deutsche Betriebe, die regelmäßig geschäftliche Beziehungen mit Partnern im Vereinigten Königreich pflegen oder dort Messen, Schulungen oder Projektbesprechungen durchführen, bedeutet dies, dass Reiseplanungen künftig mehr Vorlauf und organisatorische Präzision erfordern. Reise- und Personalabteilungen sollten interne Checklisten zur Kontrolle der ETA-Gültigkeit einführen, um unerwartete Reiseverzögerungen und Zusatzkosten zu vermeiden. Auch Beförderungsunternehmen tragen nun eine Mitverantwortung, da sie verpflichtet sind, Passagiere ohne gültige Genehmigung zurückzuweisen. Eine klare Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden und Geschäftspartnern ist daher betriebswirtschaftlich sinnvoll, um Unterbrechungen im operativen Ablauf zu verhindern.
Naturschutzrechtliche Vorgaben beim Gehölzschnitt
Eine weitere, für Eigentümer und Betreiber von Grundstücken relevante Vorschrift betrifft den naturschutzrechtlich zulässigen Zeitraum für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen radikale Schnitte oder Rodungen nur noch bis zum Ende des Monats Februar vorgenommen werden. Vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte gestattet. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel und anderer wildlebender Tierarten und ist bußgeldbewehrt.
Für Unternehmen mit größeren Außengeländen, insbesondere im Bau- oder Pflegebereich, aber auch für Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Kliniken oder Produktionsstätten mit parkähnlichen Anlagen, ist die Einhaltung dieser Vorschrift zwingend. Verstöße können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden und zugleich negative Auswirkungen auf das öffentliche Image eines Unternehmens haben. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Terminplanung der Gartenpflegearbeiten im Winterhalbjahr, idealerweise in Abstimmung mit Fachfirmen, die mit den naturschutzrechtlichen Auflagen vertraut sind.
Weitere relevante Änderungen mit unternehmerischem Bezug
Zusätzlich zu den Neuregelungen im Februar traten bereits im Januar 2026 weitere Bestimmungen in Kraft, die für die Unternehmenspraxis von Bedeutung sind. So dürfen Wasserleitungen fortan ausschließlich bleifrei installiert werden, um den seit Jahren geltenden Grenzwert von 0,01 Milligramm Blei pro Liter Trinkwasser auch langfristig sicherzustellen. Für Eigentümer von Betriebsgebäuden ist diese Änderung relevant, da bei älteren Gebäuden Sanierungsbedarf bestehen kann. Regelmäßige Prüfungen der Trinkwasserqualität entsprechen nicht nur gesetzlichen Anforderungen, sondern minimieren zugleich Haftungsrisiken im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigungen von Mitarbeitenden oder Bewohnern von Immobilien.
Besonders zukunftsweisend ist außerdem die Einführung der elektronischen Beurkundung von Rechtsgeschäften. Seit dem 1. Januar 2026 können notarielle Beurkundungen digital erfolgen. Für betriebliche Gründer, Gesellschaften und Immobilienverwalter bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Kosteneinsparung, da Dokumente nicht mehr zwingend physisch vorgelegt werden müssen. Diese Digitalisierung der Justiz ermöglicht eine effizientere Abwicklung vieler Verwaltungsprozesse und ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderner Geschäftsführung.
Weiterhin wurde das Strafrecht im Bereich der Geldautomatensprengungen verschärft, was indirekt auch Sicherheitsdienstleister oder Betreiber von Automaten betrifft. Zudem treten strengere Vorschriften über Transparenz bei CO₂-Emissionsmessungen für Fahrzeuge in Kraft, welche die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Emissionswerten verbessern sollen. Im Interesse von Umwelt- und Verbraucherschutz wirkt dies langfristig auf Fuhrparkstrategien vieler Unternehmen, insbesondere im Transport- und Logistikbereich.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Vielzahl der ab Februar 2026 geltenden Änderungen unterstreicht die Notwendigkeit, Gesetzgebung und Verwaltungsanweisungen fortlaufend zu beobachten. Sowohl mittelständische als auch kleinere Unternehmen sollten ihre internen Abläufe regelmäßig daraufhin prüfen, ob rechtliche Anpassungen erforderlich sind. Dies betrifft zunehmend nicht nur klassische Verwaltungstätigkeiten, sondern auch Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Arbeitsmobilität. Der Trend zeigt eindeutig, dass staatliche Regulierungen stärker auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und digitale Prozessgestaltung ausgerichtet werden.
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