Wesentliche steuerliche Änderungen ab Januar 2026
Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die sich unmittelbar auf die steuerliche und wirtschaftliche Planung von Unternehmen jeder Größe auswirken. Besonders relevant sind die im Steueränderungsgesetz verankerten Anpassungen bei der Pendlerpauschale, dem Umsatzsteuersatz in der Gastronomie und den steuerlichen Vergünstigungen für Ehrenamt und Mitgliedsbeiträge. Die Pendlerpauschale wird dauerhaft auf 38 Cent je Entfernungskilometer angehoben, was sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in ländlichen Regionen zugutekommt. Gerade für Unternehmen mit vielen Pendelnden, etwa im produzierenden Gewerbe oder bei Dienstleistungsbetrieben, beeinflusst diese Regelung die Kalkulation der Reisekosten und die Ausgestaltung von Mobilitätskonzepten.
Von besonderem Interesse für Gastronomiebetriebe ist die dauerhafte Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent für Speisen. Diese Maßnahme, ursprünglich als pandemiebedingte Soforthilfe eingeführt, wird nun verstetigt und stärkt die Branche nachhaltig. Für Gastronominnen und Gastronomen bedeutet dies Planungssicherheit, verbesserte Margen und in vielen Fällen eine dringend benötigte Liquiditätsverbesserung. Hinzu kommt die Ausweitung der steuerlichen Anreize für gemeinnützige Tätigkeiten: Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden können künftig in größerem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, was sowohl Privatpersonen als auch juristischen Personen mit gesellschaftlichem Engagement zugutekommt.
Entlastungen bei Energie und Mobilität
Die Energiekosten sinken ab 2026 spürbar. Mit der Abschaffung der sogenannten Gasspeicherumlage werden Unternehmen direkt entlastet, da Versorger verpflichtet sind, diese Ersparnis an Endkundinnen und Endkunden weiterzugeben. Parallel dazu profitieren Betriebe von der Reduzierung der Stromkosten: Ein Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte wird über die Netzbetreiber an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergereicht. Diese Maßnahme wirkt sich insbesondere bei energieintensiven Betrieben wie in der Produktion, Logistik oder Pflegewirtschaft positiv auf die Betriebskosten aus. Die Stromsteuer bleibt für produzierende Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe niedrig, was deren Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Investitionen in nachhaltige Technologien begünstigt.
Auch im Bereich der Elektromobilität setzt die Bundesregierung Anreize: Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2030 verlängert. Unternehmen, die ihren Fuhrpark elektrifizieren, können so langfristig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Für Mittelständler und Handwerksbetriebe, die häufig in urbane Liefer- oder Kundendienststrukturen eingebunden sind, bleibt damit die E-Mobilität wirtschaftlich attraktiv. Durch die Kombination aus niedrigen Strompreisen und steuerlicher Entlastung wird die Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge weiter beschleunigt.
Arbeits- und sozialrechtliche Neuerungen mit Steuerwirkung
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besonders bedeutsam ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde ab Januar 2026. Ein Jahr später folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Diese Anpassung wirkt sich unmittelbar auf die Lohnkostenstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen aus, die ihre Kalkulationen und Personalkostenplanung frühzeitig anpassen sollten. Parallel steigt die Verdienstgrenze im Minijob-Bereich auf 603 Euro im Monatsdurchschnitt, womit sich auch die Untergrenzen im sogenannten Übergangsbereich – also bei sogenannten Midi-Jobs – erhöhen. Diese Änderungen eröffnen Spielräume bei der Beschäftigung flexibler Teilzeitkräfte und erschweren gleichzeitig Lohndumping.
Auch die Mindestausbildungsvergütung erfährt eine deutliche Anhebung: Ab 2026 erhalten Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr mindestens 724 Euro brutto. Insbesondere für Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen wird dadurch die Ausbildung finanziell anspruchsvoller, langfristig jedoch attraktiver für junge Fachkräfte. Die Bundesregierung schafft damit Anreize zur Fachkräftesicherung und stärkt die betriebliche Ausbildung als zentrales Element der Arbeitsmarktpolitik. Zudem bleibt die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bei 24 Monaten bestehen. Diese Verlängerung bietet Unternehmen Planungssicherheit in konjunkturell unsicheren Zeiten, insbesondere in Branchen mit saisonalen Schwankungen oder globalen Lieferkettenabhängigkeiten.
Renten, Forschung und Digitalisierung als Handlungsschwerpunkte
Das stabile Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 signalisiert Verlässlichkeit im Sozialversicherungsrecht. Neu hinzu kommt die Möglichkeit der Aktivrente: Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Für Betriebe, die erfahrene Fachkräfte in Teilzeit weiterbeschäftigen wollen, entstehen dadurch interessante Modelle, Know-how im Unternehmen zu halten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Parallel wird die Forschungszulage als steuerliches Förderinstrument für innovative Unternehmen ausgebaut. Ab 2026 steigt die Bemessungsobergrenze von zehn auf zwölf Millionen Euro. Zudem können mehr Kostenarten als bisher berücksichtigt werden, etwa Personalkosten von Entwicklungsabteilungen oder anteilige Gemeinkosten. Für technologieorientierte Unternehmen – etwa in der Medizintechnik, im Maschinenbau oder im IT-Bereich – wird die Forschungszulage damit zu einem zentralen Baustein der Innovationsfinanzierung. Der erleichterte Nachweis und pauschale Abzugsverfahren reduzieren Bürokratielasten und beschleunigen die Auszahlung. Damit fügt sich die Forschungsförderung in die übergeordnete Digital- und Investitionsstrategie des Bundes ein, die mit dem Haushalt 2026 Rekordinvestitionen von über 128 Milliarden Euro vorsieht.
Ein weiterer Baustein dieser Strategie ist die Einführung des digitalen Bürokratiemeldeportals „EinfachMachen“. Unternehmen, Selbständige und Bürgerinnen und Bürger können über dieses Portal ab sofort bürokratische Hürden direkt melden. Für die Wirtschaft eröffnet das eine neue Möglichkeit, konkrete Optimierungspotenziale in der Verwaltung sichtbar zu machen und beschleunigte Verfahren zu fördern. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die oft stärker unter komplexen Melde- und Nachweispflichten leiden, könnte dies langfristig zu spürbaren Entlastungen führen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2026 stehen im Zeichen steuerlicher Entlastung, sozialer Stabilität und gezielter Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit. Für Unternehmen bedeuten sie sowohl Chancen als auch Anpassungsbedarf: Lohnstrukturen, Investitionsentscheidungen und Mobilitätsstrategien sollten zeitnah überprüft werden, um von den neuen Rahmenbedingungen optimal zu profitieren. Die Kombination aus steuerlichen Vergünstigungen, digitaler Vereinfachung und Energiekostenentlastung eröffnet insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben die Möglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit neu auszubalancieren.
Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen umfassend bei der Umsetzung dieser Neuerungen, insbesondere in den Bereichen Buchhaltungsdigitalisierung, Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung. Durch unsere Spezialisierung auf kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Veränderungen nicht nur rechtssicher, sondern auch kostenoptimiert in Ihre betrieblichen Abläufe zu integrieren.
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