Geldwäscherisiko Länderlisten 2026: was sich geändert hat
Für Unternehmen, Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfungen und Finanzinstitutionen sind Länderlisten mit erhöhtem Geldwäscherisiko ein zentraler Praxisanker, weil sie die Risikoanalyse und daraus folgende Sorgfaltspflichten steuern. Aktuell wurden die Übersichten zu Staaten mit erhöhtem Geldwäscherisiko fortgeschrieben. Inhaltlich geht es dabei um zwei international etablierte Kategorien: Staaten unter verstärkter Beobachtung, häufig als Graue Liste bezeichnet, und Staaten mit einer ausdrücklichen Aufforderung zum Handeln, häufig als Schwarze Liste bezeichnet. Verstärkte Beobachtung bedeutet, dass ein Staat strategische Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung adressiert und unter einem intensiven Monitoring steht. Eine Aufforderung zum Handeln signalisiert demgegenüber ein deutlich höheres Risiko, typischerweise verbunden mit der Erwartung, dass Marktteilnehmende besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Neu in der Kategorie der verstärkten Beobachtung sind Kuwait und Papua-Neuguinea. In der Liste mit Aufforderung zum Handeln gab es hingegen keine Neuerungen. Parallel dazu wurde eine konsolidierte Übersicht bereitgestellt, die in der Praxis vor allem dort wichtig ist, wo Berufsaufsicht, interne Compliance und Mandats- beziehungsweise Kundenannahmeprozesse zusammenlaufen. Entscheidend ist dabei weniger die formale Aktualisierung als vielmehr die operative Umsetzung: Jede Veränderung der Risikolage kann dazu führen, dass bestehende Geschäftsbeziehungen neu zu bewerten sind, Transaktionen anders zu klassifizieren sind und Dokumentations- sowie Nachweispflichten angepasst werden müssen.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist das Thema oft nicht täglich präsent, kann aber schnell relevant werden, etwa bei neuen Lieferanten in Drittstaaten, bei internationalen Plattformumsätzen im Onlinehandel, bei Investorenkontakten oder bei Zahlungsströmen über Korrespondenzbanken. In regulierten Branchen wie Finanzdienstleistung oder bei Berufsgruppen mit geldwäscherechtlichen Pflichten ist die Aktualität der Länderlisten zudem ein Prüfstein für wirksame interne Sicherungsmaßnahmen.
Länder mit hohem Geldwäscherisiko: rechtliche Bedeutung für Unternehmen
Aus Compliance-Sicht sind Länderlisten ein Risikosignal, das in die eigene Risikoanalyse einfließen muss. Eine Risikoanalyse ist die strukturierte Bewertung, welche Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken für das eigene Geschäft bestehen, bezogen auf Kunden, Produkte, Dienstleistungen, Transaktionsarten und geografische Bezüge. Geografische Risiken sind dabei ein besonders greifbarer Bestandteil, weil sie häufig an objektive Kriterien anknüpfen: Sitz, Wohnsitz, wirtschaftlich Berechtigte, Zahlungswege, Lieferketten oder Leistungsorte. Der praktische Mehrwert der aktualisierten Übersicht liegt darin, dass sie eine einheitliche Grundlage bietet, um diese geografische Komponente konsistent zu bewerten.
Die unmittelbaren Pflichten hängen davon ab, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen geldwäscherechtlich verpflichtet ist und welche internen Regelungen gelten. Unabhängig davon ist das Thema im Mittelstand auch deshalb relevant, weil Banken und Zahlungsdienstleister ihre eigenen Verpflichtungen erfüllen müssen. Das führt in der Praxis häufig zu Rückfragen, zusätzlichen Unterlagenanforderungen oder verzögerten Abwicklungen, wenn Zahlungen oder Vertragspartner einen Bezug zu risikobehafteten Staaten haben. Wer vorbereitet ist und seine Dokumentation sauber führt, reduziert Reibungsverluste im Zahlungsverkehr und bei Finanzierungen.
Wichtig ist außerdem, dass „hohes Risiko“ nicht automatisch bedeutet, dass Geschäftsbeziehungen verboten wären. Es bedeutet vielmehr, dass der Umgang damit intensiver gesteuert werden muss. In der Praxis heißt das: plausibilisierte Mittelherkunft, nachvollziehbare wirtschaftliche Hintergründe, klare Vertragspartnerstrukturen und eine belastbare Dokumentation der getroffenen Prüfhandlungen. Für Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungen kommt hinzu, dass eine risikoorientierte Mandatsannahme und laufende Überwachung erforderlich sein kann, insbesondere wenn grenzüberschreitende Sachverhalte, Treuhandstrukturen oder komplexe Eigentumsverhältnisse im Spiel sind.
Umsetzung in der Praxis: Risikoanalyse, KYC und Transaktionsprüfung
Für die operative Umsetzung ist entscheidend, dass die Länderlisten nicht als statisches PDF verstanden werden, sondern als Impuls für Prozessanpassungen. In der Mandats- oder Kundenannahme sollte der Länderbezug früh erfasst werden, und zwar nicht nur über den Sitz des Vertragspartners, sondern auch über wirtschaftlich Berechtigte und den erwarteten Zahlungs- oder Leistungsweg. Der Begriff wirtschaftlich Berechtigte beschreibt die natürliche Person, die letztlich Eigentum oder Kontrolle ausübt oder auf deren Veranlassung eine Transaktion erfolgt. Gerade hier entstehen in der Praxis häufig Blindstellen, etwa bei internationalen Holdingstrukturen oder bei Beteiligungen über mehrere Ebenen.
Im laufenden Geschäft empfiehlt sich eine klare Zuordnung, wann ein Fall als erhöhtes Risiko gilt und welche zusätzlichen Prüfhandlungen dann auszulösen sind. Besonders praxisrelevant ist das im Onlinehandel, wenn Marktplatzzahlungen aus unterschiedlichen Jurisdiktionen eingehen, oder in exportorientierten Unternehmen, wenn neue Absatzmärkte erschlossen werden. Auch Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser können betroffen sein, etwa bei grenzüberschreitender Personalgewinnung, internationalen Dienstleistern oder Spenden- und Fördermittelstrukturen mit Auslandsbezug. Die Anforderungen sollten dabei so ausgestaltet sein, dass sie den Betrieb nicht lähmen, aber dennoch eine prüffähige Spur hinterlassen.
Ein häufiger Fehler liegt darin, erhöhte Risiken ausschließlich über das Land des Vertragspartners zu definieren. Tatsächlich kann das Risiko auch über Zahlungswege, zwischengeschaltete Dienstleister oder faktische Einflussnehmer entstehen. Eine robuste Praxislösung kombiniert deshalb die Länderinformation mit weiteren Indikatoren wie ungewöhnlichen Zahlungsbedingungen, fehlender Transparenz bei Eigentumsverhältnissen oder Transaktionen ohne erkennbare wirtschaftliche Logik. In der Dokumentation sollte sich wiederfinden, warum ein Sachverhalt als unauffällig oder als erhöht risikobehaftet eingestuft wurde und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden. Das erleichtert nicht nur interne Kontrollen, sondern auch die Kommunikation mit Banken, Prüfern und Aufsichtsstellen.
Für Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende ist zudem wichtig, die Aktualisierung in das eigene Qualitäts- und Risikomanagement einzubetten. Sobald Länder neu als unter verstärkter Beobachtung eingestuft werden, kann das Anlass sein, bestehende Mandate mit entsprechenden Bezügen gezielt zu durchleuchten, ohne in pauschale Verdachtslogik zu verfallen. Ziel ist eine nachvollziehbare, risikoorientierte Vorgehensweise, die sowohl Mandanteninteressen als auch die eigenen beruflichen Pflichten abbildet.
Fazit: Risiken steuern und Prozesse digital belastbar machen
Die aktuellen Änderungen bei den Staaten unter verstärkter Beobachtung und die aktualisierte Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko sind vor allem ein operativer Weckruf: Wer Länderbezüge hat, sollte seine Risikoanalyse aktualisieren, seine Prüf- und Dokumentationsstandards prüfen und die Schnittstellen zu Banken und Zahlungsdienstleistern proaktiv stabilisieren. In vielen Fällen ist nicht die einzelne Transaktion das Problem, sondern die fehlende Standardisierung der Abläufe, die zu Zeitverlust, Rückfragen und unnötigen Kosten führt.
Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen sowie beratende Berufsgruppen dabei, solche Compliance-Anforderungen mit einer digitalisierten, schlanken Buchhaltungs- und Dokumentationsorganisation zu verbinden, sodass Prüfpfade nachvollziehbar bleiben und der Aufwand im Tagesgeschäft sinkt. Der Fokus liegt auf Prozessoptimierung und Digitalisierung im Mittelstand, weil sich damit erfahrungsgemäß erhebliche Kostenersparnisse und deutlich weniger Reibungsverluste in der Zusammenarbeit mit Banken und Prüfinstanzen erreichen lassen.
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