Leichtfertige Geldwäsche und ihre praktischen Konsequenzen
Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 29 U 100/24 vom 17. Oktober 2025) unterstreicht die erhebliche Bedeutung sorgfältiger Geldwäscheprävention im unternehmerischen Alltag. Sie zeigt beispielhaft, wie schnell Einzelpersonen und auch Unternehmen in den Verdacht einer leichtfertigen Geldwäsche geraten können. Unter Geldwäsche versteht man nach dem Strafgesetzbuch das Verschleiern der Herkunft von Vermögenswerten, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen. Bereits leichtfertiges Verhalten – also das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt – kann eine straf- oder zivilrechtliche Haftung begründen. Diese Schwelle der Leichtfertigkeit wurde vom OLG Frankfurt nun in einem praxisnahen Fall konkretisiert.
Im Mittelpunkt stand ein Beklagter, auf dessen Konto eine durch Täuschung erlangte Überweisung von 9.500 Euro einging. Noch am selben Tag hob er den Betrag in zahlreichen kleineren Transaktionen – teils verbunden mit Bezahlvorgängen an Supermarktkassen – ab. Nach Auffassung des Gerichts war dieses Verhalten ein deutliches Indiz für Leichtfertigkeit, da sich ihm die illegale Herkunft des Geldes hätte aufdrängen müssen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte in dieser Situation nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet hatte, obwohl ihm der Vorgang bereits selbst „suspekt“ vorkam.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Sorgfaltspflichten
Die Verpflichtung zur Wahrung von Sorgfaltspflichten im Finanzverkehr ergibt sich im unternehmerischen Bereich insbesondere aus dem Geldwäschegesetz. Es verpflichtet unter anderem Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Immobilienunternehmen und bestimmte gewerbliche Händler zur Identifizierung von Vertragspartnern und zur Überwachung von Transaktionen. Im vorliegenden Fall ging es zwar um eine private Kontonutzung, die Grundsätze lassen sich jedoch sinngemäß auch auf unternehmerische Strukturen übertragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind häufig Zielscheibe organisierter Betrugssysteme, die sich unkontrollierter Geldflüsse bedienen, um illegale Gelder in den Wirtschaftskreislauf zu schleusen.
Für Unternehmen ergeben sich daraus gesteigerte Prüfpflichten, insbesondere bei ungewöhnlichen oder schwer nachvollziehbaren Zahlungsvorgängen. Dazu zählt auch die Hinterfragung der Herkunft bestimmter Geldmittel oder der Zwecke von Umsätzen. Wer beispielsweise anonyme Barzahlungen akzeptiert oder Gelder im Auftrag Dritter transferiert, ohne die wirtschaftlichen Hintergründe zu prüfen, setzt sich einem erheblichen Risiko aus. Das OLG Frankfurt machte in seinem Urteil deutlich, dass ein bewusster Verzicht auf einfache Nachfragen in geeigneten Fällen bereits den Tatbestand der Leichtfertigkeit erfüllen kann. Die Schwelle zur Haftbarkeit liegt somit deutlich niedriger, als es vielen Beteiligten bewusst ist.
Praktische Lehren für Unternehmen und Selbstständige
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ergibt sich aus dieser Entscheidung die dringende Notwendigkeit, interne Kontrollmechanismen für Zahlungsströme fortlaufend zu schärfen. Besonders in Branchen mit häufigem Bargeldverkehr, wie im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Pflegeeinrichtungen, besteht ein erhöhtes Missbrauchsrisiko. Hier sollte das Augenmerk nicht nur auf der Einhaltung formaler Pflichten liegen, sondern auch auf einer realistischen Beurteilung wirtschaftlicher Vorgänge. Jede Transaktion, deren Hintergrund nicht nachvollziehbar erscheint, muss kritisch überprüft werden. Auch wenn Unternehmen rechtlich nicht verpflichtet sind, jede einzelne Zahlung forensisch zu prüfen, lässt die Entscheidung erkennen, dass eine unterlassene Plausibilitätsprüfung schwerwiegende Folgen haben kann.
Für Onlinehändler ergibt sich zudem eine besondere Verantwortung. Durch zunehmende Digitalisierung werden Zahlungsvorgänge oft automatisiert abgewickelt, was die Transparenz zwar erhöht, gleichzeitig aber auch Manipulationen erleichtert. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Payment-Systeme so eingerichtet sind, dass auffällige Transaktionsmuster automatisiert erkannt werden. Die Einführung digitaler Prüfprozesse, wie beispielsweise KI-gestützter Transaktionsanalysen, kann in Zukunft wesentlich dazu beitragen, verdächtige Bewegungen frühzeitig zu identifizieren und zu dokumentieren. Eine klare Zuordnung der Geschäftspartner, transparente Zahlungsströme und sauber dokumentierte Abläufe sind zentrale Bausteine professioneller Geldwäscheprävention.
Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt macht deutlich, welche Maßstäbe Gerichte bei der Beurteilung von leichtfertigem Verhalten im Kontext unerlaubter Geldflüsse anlegen. Jeder, der Zahlungen entgegennimmt oder weiterleitet, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass fehlende Aufmerksamkeit gravierende juristische und finanzielle Folgen haben kann. Unternehmen aller Größenordnungen stehen daher in der Pflicht, eigene Ablaufstrukturen kritisch zu prüfen und potenzielle Schwachstellen in ihren Finanzprozessen zu identifizieren. Eine gelebte Compliance-Kultur und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr sind ebenso wichtig wie eine enge Zusammenarbeit mit Kreditinstituten und gegebenenfalls externen Beratern.
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