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Internationales

Geldwäscheprävention: Folgen der verzögerten EU-Richtlinienumsetzung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der EU-Geldwäscherichtlinie

Die 6. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union, offiziell Richtlinie (EU) 2024/1640, verfolgt das Ziel, das Finanzsystem der Mitgliedstaaten nachhaltig gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abzusichern. Sie baut auf den vorhergehenden Richtlinien auf, die den rechtlichen Rahmen in Europa bereits erheblich verschärft haben. Zentrale Neuerung ist der umfassendere Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen, Trusts und ähnlichen Konstruktionen. Als wirtschaftlicher Eigentümer gilt nach der unionsrechtlichen Definition stets die natürliche Person, die letztlich Kontrolle über eine juristische Person ausübt.

Auf diese Weise soll Transparenz in Unternehmensstrukturen hergestellt, verschachtelte Besitzverhältnisse offengelegt und Missbrauch für illegale Zwecke konsequent verhindert werden. Es handelt sich hierbei nicht lediglich um formale Pflichten der Staaten, sondern um einen essenziellen Pfeiler im Kampf gegen organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus.

Das Vertragsverletzungsverfahren und seine Relevanz

Am 25. September 2025 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sowie zehn weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Grund dafür ist, dass diese Staaten der Verpflichtung zur Mitteilung ihrer vollständigen Umsetzungsschritte noch nicht nachgekommen sind. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist das zentrale Instrument, mit dem die Kommission die Einhaltung europäischer Rechtsakte sicherstellt. Werden Fristen oder Umsetzungsmaßnahmen nicht eingehalten, fordert die Kommission zunächst zur Nachbesserung auf. Bleiben diese Schritte unzureichend, kann ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof folgen, das für Mitgliedstaaten regelmäßig mit spürbaren Sanktionen verbunden ist.

Für Unternehmen ist ein zentraler Aspekt, dass solche Verzögerungen zwar auf staatlicher Ebene entstehen, in der Praxis jedoch Risiken und Unsicherheiten auf betrieblicher Ebene nach sich ziehen. Unternehmen stehen dadurch mitunter vor der Situation, komplexe Transparenzpflichten nicht eindeutig einordnen zu können und im Zweifel regulatorische Risiken einzugehen, wenn interne Prozesse nicht rechtzeitig angepasst werden.

Praxisfolgen für Unternehmen in Deutschland

Die betroffenen Vorgaben sind nicht auf Finanzinstitute beschränkt. Vielmehr greifen sie in zahlreiche Bereiche des Wirtschaftslebens. Verpflichtet sind neben Banken und Versicherungsunternehmen auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Immobilienunternehmen sowie Wirtschaftsakteure, die mit hochpreisigen Gütern handeln. Für Onlinehändler, Pflegeeinrichtungen oder mittelständische Industrieunternehmen kann es je nach Geschäftsmodell ebenfalls zu Pflichten kommen, insbesondere dann, wenn Bargeldtransaktionen oder komplexe Anteilseignerstrukturen vorliegen.

Die wichtigste praktische Konsequenz ist, dass interne Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden müssen. Informationstechnische Systeme sollten so ausgestaltet sein, dass sie Transparenzdaten zuverlässig verarbeiten und an Aufsichtsbehörden oder zentrale Meldestellen weitergeben können. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen stößt dies auf erhebliche Herausforderungen, da die rechtlichen Vorgaben technisch- organisatorische Infrastruktur erfordern, die oftmals nicht ohne Weiteres vorhanden ist.

Unternehmen sollten zudem bedenken, dass die Richtlinie ausdrücklich auch den Zugang für Personen mit berechtigtem Interesse vorsieht. Damit können beispielsweise Journalisten, Nichtregierungsorganisationen oder andere interessierte Parteien Einsicht in Register und wirtschaftliche Eigentümerstrukturen nehmen. Diese erhöhte Transparenz unterstreicht die Notwendigkeit eines konsistenten, rechtssicheren Umgangs mit Unternehmensdaten.

Handlungsbedarf und Ausblick

Die Umsetzungspflichten sind stufenweise ausgestaltet. Bereits bis Juli 2025 hätten Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass der Zugriff auf Informationen über wirtschaftliche Eigentümer gewährleistet ist. Die umfassendere finale Anpassung wird für Juli 2027 verpflichtend, wenn die frühere Richtlinie (EU) 2015/849 außer Kraft tritt. Dass Deutschland und andere Staaten bereits den ersten Termin verpasst haben, verdeutlicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich nicht auf politische Verzögerungen zu verlassen. Vielmehr gilt es, interne Prozesse bereits jetzt an den bevorstehenden Rechtsrahmen anzupassen.

Aus praktischer Sicht empfiehlt sich, zeitnah folgende Punkte zu beachten:

  1. Sicherstellung der internen Dokumentation der wirtschaftlich Berechtigten und regelmäßige Aktualisierung dieser Daten.
  2. Prüfung der eingesetzten IT-Systeme im Hinblick auf Datenverarbeitung, Schnittstellen zu Registern und Zugriffsrechte.
  3. Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Hinblick auf die Meldepflichten und einzuhaltenden Kontrollmechanismen.

Wer hier proaktiv handelt, reduziert nicht nur das Risiko behördlicher Sanktionen, sondern profitiert gleichzeitig von effizienteren Strukturen, die auch betrieblich spürbare Vorteile mit sich bringen können. Besonders im Mittelstand mit seinen häufig komplexen, aber schlanken Organisationsformen kann die rechtzeitige Vorbereitung helfen, unnötige Kosten und operative Engpässe zu vermeiden.

Fazit: Strategische Vorbereitung auf steigende Transparenzanforderungen

Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission verdeutlicht, wie ernst die EU die Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie nimmt. Auch wenn derzeit primär die Mitgliedstaaten im Fokus stehen, sollten Unternehmen die daraus resultierenden Pflichten keinesfalls unterschätzen. Wer seine internen Prozesse frühzeitig anpasst, profitiert später von klaren Strukturen, vermeidet Rechtsrisiken und stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern und Behörden in die eigene Compliance-Kultur. Unsere Kanzlei begleitet kleine wie mittelständische Unternehmen dabei aktiv und hat sich darauf spezialisiert, digitale Lösungen für die Buchhaltung zu implementieren, Prozesse zu optimieren und damit erhebliche Kostenersparnisse zu ermöglichen.

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