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Digitalisierung

Geldwäscheprävention: AMLA-Standard zu Sanktionen verstehen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Geldwäscheprävention: Was der AMLA-Sanktionsstandard praktisch bedeutet

Die Europäische Union baut mit der neuen Anti-Geldwäschebehörde AMLA die Aufsicht im Bereich der Geldwäscheprävention weiter aus. Aktuell steht ein Entwurf für einen technischen Regulierungsstandard im Fokus, der sich mit finanziellen Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Strafzahlungen befasst. Für Unternehmen, Finanzinstitutionen sowie für die rechts- und steuerberatenden Berufe ist das weniger ein abstraktes „EU-Thema“ als vielmehr ein Signal, dass Aufsichts- und Sanktionspraxis künftig stärker harmonisiert und methodisch vereinheitlicht werden sollen.

Ein technischer Regulierungsstandard ist ein verbindlicher, detaillierter Regelungsakt auf europäischer Ebene, der konkrete Ausgestaltungsvorgaben macht, wie bestimmte gesetzliche Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind. Im Bereich der Geldwäscheprävention betrifft dies insbesondere die Frage, nach welchen Maßstäben Aufsichtsbehörden die Schwere von Verstößen bewerten, wie Geldbußen bemessen werden und wann statt oder neben Geldbußen Verwaltungsmaßnahmen angeordnet werden. Mit periodischen Strafzahlungen sind wiederkehrende Zahlungen gemeint, die typischerweise Druck zur zeitnahen Erfüllung behördlicher Anordnungen erzeugen sollen, etwa wenn ein Institut Mängel nicht fristgerecht abstellt.

Der Entwurf adressiert damit die „Sanktionslogik“: Nicht nur ob ein Verstoß vorliegt, sondern wie er eingeordnet wird und welche Konsequenzen daraus folgen. Für die Praxis ist entscheidend, dass sich damit die Erwartungshaltung an Dokumentation, Nachweisführung und interne Kontrollen weiter konkretisiert. Gerade im Mittelstand, bei spezialisierten Dienstleistern und in regulierten Branchen erhöht sich der Druck, geldwäscherechtliche Pflichten nicht nur zu erfüllen, sondern deren Erfüllung belastbar belegen zu können.

Technischer Regulierungsstandard: Indikatoren, Kriterien und Methodik

Der Entwurf sieht Indikatoren zur Einstufung der Schwere von geldwäscherechtlichen Verstößen vor. Indikatoren sind praxisnahe Bewertungsmerkmale, anhand derer eine Aufsicht etwa das Ausmaß, die Dauer oder die Auswirkungen eines Verstoßes systematisch erfassen kann. In der Umsetzung führt das regelmäßig dazu, dass sich einzelne Mängel in der Gesamtbetrachtung „aufsummieren“ können, wenn zum Beispiel interne Kontrollen nur teilweise funktionieren, Warnsignale nicht konsequent bearbeitet werden oder die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen im Nachhinein nicht hergestellt werden kann.

Daneben nennt der Entwurf Kriterien für die Festsetzung der Höhe von Geldbußen oder die Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen. Geldbußen sind hoheitliche Sanktionen, die ein Fehlverhalten ahnden und generalpräventiv wirken sollen. Verwaltungsmaßnahmen sind demgegenüber aufsichtsrechtliche Eingriffe, die unmittelbar auf die Herstellung rechtmäßiger Zustände zielen, beispielsweise durch Anordnungen zur Verbesserung von Prozessen, durch Auflagen oder durch organisatorische Vorgaben. Für betroffene Organisationen ist das besonders relevant, weil Verwaltungsmaßnahmen häufig konkrete Umsetzungsfristen auslösen und operativ spürbare Eingriffe in Abläufe, Ressourcenplanung und IT-Systeme bedeuten können.

Ein dritter Baustein ist die Methodik für die Verhängung von Zwangsgeldern einschließlich ihrer Häufigkeit. Zwangsgelder dienen nicht der Bestrafung, sondern der Durchsetzung: Sie sollen die Einhaltung einer Anordnung erzwingen. In der Praxis entsteht dadurch ein klarer Handlungsdruck, da wiederkehrende Zwangsgelder die wirtschaftlichen Folgen eines „Aussitzens“ schnell über die einmalige Geldbuße hinaus steigern können. Für Unternehmen und Institutionen wird damit wichtig, dass Maßnahmenpläne zur Mängelbeseitigung nicht nur erstellt, sondern fristgerecht, nachweisbar und auditfest umgesetzt werden.

Besonders zu beachten ist, dass sich diese Systematik auf das Aufsichtsverständnis auswirkt. Wenn Indikatoren, Kriterien und Methodik künftig stärker standardisiert sind, sinkt der Spielraum für informelle „Einzelfalllösungen“. Umso bedeutsamer wird ein belastbares internes Kontrollsystem, das Pflichten, Zuständigkeiten, Freigaben, Dokumentation und Wirksamkeitskontrollen nachvollziehbar abbildet. Das ist nicht nur für Banken und Finanzdienstleister relevant, sondern auch für Verpflichtete mit geldwäscherechtlichen Pflichten, etwa im Umfeld bestimmter Beratungs- oder Vermittlungstätigkeiten, sowie für Berufsaufsichten und deren Mitglieder in berufsrechtlich geprägten Strukturen.

Auswirkungen für Wirtschaftsprüfung und Aufsicht: WPK als Adressat

Für die berufsständische Aufsicht im Bereich der Wirtschaftsprüfung ist bedeutsam, dass die Wirtschaftsprüferkammer als Aufseher im Sinne der Geldwäscherichtlinie verpflichtet sein wird, den technischen Regulierungsstandard bei der Verhängung von Sanktionen wegen geldwäscherechtlicher Verstöße anzuwenden. Die Geldwäscherichtlinie ist ein europäischer Rechtsrahmen, der Mindeststandards zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt und nationale Umsetzungs- sowie Aufsichtsmechanismen strukturiert. Wenn eine Aufsicht an einen solchen Standard gebunden ist, werden Sanktionierungsentscheidungen transparenter begründet werden müssen, zugleich aber auch vorhersehbarer und konsistenter ausfallen.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat in ihren Antworten auf konkrete Fragestellungen zum Entwurf insgesamt zum Ausdruck gebracht, dass sie den Standard für geeignet hält. Praktisch wichtig ist dabei der Hinweis, bei der Ermittlung des Einkommens zur Bemessung der Höhe einer Sanktion Schätzungen zuzulassen. Eine Schätzung bedeutet im juristischen Sinne eine methodisch begründete Ermittlung, wenn exakte Werte nicht verfügbar oder nicht mit vertretbarem Aufwand feststellbar sind. Dieses Detail hat erhebliche Praxisrelevanz, weil gerade bei komplexen Organisationsstrukturen, bei Partnerschafts- oder Verbundmodellen oder bei schwankenden Einkommensgrößen die exakte Bestimmung der Bemessungsgrundlage nicht immer kurzfristig möglich ist. Eine zulässige Schätzung kann Verfahren beschleunigen, erhöht aber zugleich die Anforderungen an Datenqualität, Plausibilisierung und Dokumentation, damit die Schätzung nachvollziehbar und überprüfbar bleibt.

Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungskanzleien, die selbst geldwäscherechtlich relevante Pflichten erfüllen müssen, ist das ein klarer Impuls, die eigene Compliance-Organisation noch stärker datenbasiert aufzustellen. Wer im Prüfungs- oder Aufsichtsfall nicht zeitnah belastbare Kennzahlen, Verantwortlichkeiten und Prozessnachweise vorlegen kann, riskiert, dass die Bewertung anhand der Indikatoren ungünstig ausfällt und Maßnahmen nicht nur teurer, sondern auch operativ einschneidender werden.

Für Mandanten, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, ist die indirekte Wirkung ebenso relevant. Denn je stärker die Aufsichts- und Sanktionslogik standardisiert wird, desto häufiger werden Finanzinstitutionen und andere Vertragspartner in ihren eigenen Risikoanalysen strengere Anforderungen an Unterlagen, Transparenz im Zahlungsfluss und Nachweise zur wirtschaftlichen Berechtigung stellen. In der Praxis zeigt sich das in intensiveren Rückfragen zu Geschäftspartnern, zu Zahlungswegen, zu atypischen Transaktionsmustern und zu internen Freigabeprozessen, gerade im Onlinehandel mit hohem Transaktionsvolumen oder in Branchen mit komplexen Leistungsbeziehungen.

Praxisumsetzung: Compliance, Dokumentation und digitale Prozesse

Der Entwurf verdeutlicht, dass sich der Schwerpunkt der Geldwäscheprävention weiter in Richtung nachweisbarer Wirksamkeit verschiebt. Für Unternehmen und Finanzinstitutionen bedeutet das, dass nicht allein das Vorhandensein von Richtlinien zählt, sondern deren tatsächliche Anwendung und der dokumentierte Nachweis, dass Kontrollen greifen. Wer beispielsweise Geschäftspartnerprüfungen durchführt, interne Verdachtsprüfungen dokumentiert oder Auffälligkeiten eskaliert, sollte sicherstellen, dass die Entscheidungskette nachvollziehbar bleibt und die zugrundeliegenden Informationen revisionssicher abgelegt werden. Revisionssicher bedeutet, dass Unterlagen vollständig, unveränderbar bzw. mit nachvollziehbaren Änderungen, jederzeit auffindbar und gegen unberechtigten Zugriff geschützt gespeichert werden.

Da der Standard auch die Methodik für Zwangsgelder samt Häufigkeit adressiert, gewinnt das Fristenmanagement eine neue Qualität. Entscheidend ist, dass Umsetzungsfristen aus behördlichen Maßnahmen nicht an Medienbrüchen scheitern, etwa weil Aufgaben in E-Mails „verloren gehen“, Zuständigkeiten unklar sind oder der Status der Mängelbeseitigung nicht in Echtzeit verfolgt werden kann. Gerade mittelständische Unternehmensgruppen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, die in mehreren Systemlandschaften arbeiten und deren Abteilungen unterschiedliche Dokumentationspraktiken haben, profitieren hier besonders von klaren digitalen Workflows, die Verantwortlichkeiten, Freigaben und Nachweise in einem konsistenten Prozess abbilden.

Auch aus Sicht der Beratung ist der Ansatz klar: Je standardisierter die Sanktionskriterien, desto wichtiger wird ein standardisiertes, aber risikoadäquat zugeschnittenes internes Kontrollsystem. Das betrifft nicht nur klassische Geldwäschethemen, sondern die gesamte Schnittstelle zwischen operativem Geschäft und Finanzprozess. Unstimmigkeiten in Stammdaten, fehlende Transparenz zu Zahlungsanlässen oder unvollständige Belege erhöhen das Risiko von Rückfragen und können die Bewertung von Sachverhalten erschweren. In einer Welt, in der Schätzungen bei der Einkommensbemessung diskutiert werden, wird Datenqualität zum Compliance-Faktor.

Im Fazit lässt sich festhalten, dass der technische Regulierungsstandard der AMLA zur Sanktionierung geldwäscherechtlicher Verstöße die Messlatte für nachvollziehbare Prozesse, belastbare Daten und fristgerechte Umsetzung weiter anhebt. Wenn Sie Ihre internen Abläufe in Buchhaltung, Dokumentation und Compliance so aufstellen wollen, dass sie Prüfungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen effizient standhalten, begleiten wir als Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung, um dabei nachhaltig Aufwand zu senken und erhebliche Kostenersparnisse zu realisieren.

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