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Internationales

Geldwäschebekämpfung: AMLA-Konsultationen 2026 im Überblick

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Geldwäschebekämpfung: AMLA-Konsultationen 2026 im Überblick

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority hat im April 2026 zwei öffentliche Konsultationen gestartet, die für verpflichtete Unternehmen und ihre beratenden Berufe hohe praktische Relevanz haben. Im Mittelpunkt stehen zum einen eine Leitlinie zur unternehmensweiten Risikobewertung und zum anderen ein technischer Regulierungsstandard zu konzernweiten Mindestanforderungen sowie zu zusätzlichen Maßnahmen für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen in Drittländern. Unter einer Konsultation ist ein förmliches Beteiligungsverfahren zu verstehen, in dem betroffene Marktteilnehmer Stellungnahmen zu Entwürfen von Regelwerken abgeben können, bevor diese finalisiert werden.

Für Unternehmen, Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Finanzinstitutionen ist das deshalb bedeutsam, weil diese Vorgaben die geldwäscherechtlichen Pflichten weiter konkretisieren und innerhalb der Europäischen Union stärker vereinheitlichen sollen. Verpflichtete sind Unternehmen oder Personen, die nach dem Geldwäscherecht besondere Sicherungs, Prüfungs und Dokumentationspflichten erfüllen müssen. Dazu zählen je nach Geschäftsmodell insbesondere Akteure des Finanzsektors, aber auch bestimmte rechts und steuerberatende Berufe. Wer von den künftigen Anforderungen betroffen ist, sollte die Konsultationen nicht nur beobachten, sondern die Entwürfe inhaltlich prüfen und die eigene Compliance frühzeitig darauf ausrichten.

Die Hinweise hierzu wurden von der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht. Aus der Praxis ist bekannt, dass europäische Leitlinien und technische Standards häufig die Grundlage für spätere Aufsichtserwartungen bilden. Auch wenn sich der endgültige Wortlaut noch ändern kann, ist bereits jetzt erkennbar, in welche Richtung sich die Anforderungen an Risikoanalyse, Dokumentation, Informationsaustausch und gruppenweite Steuerung entwickeln.

Unternehmensweite Risikobewertung: Was die AMLA-Leitlinie verlangt

Die erste Konsultation betrifft den Entwurf einer Leitlinie zur unternehmensweiten Risikobewertung. Eine Risikobewertung oder Risikoanalyse ist die systematische Ermittlung und Bewertung der Gefahr, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen von Vermögenswerten aus rechtswidrigen Taten in den legalen Wirtschaftskreislauf. Terrorismusfinanzierung meint die Bereitstellung oder Sammlung von Mitteln zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten.

Nach dem Entwurf enthält die Leitlinie Mindestanforderungen für die Erstellung, Dokumentation und Aktualisierung der Risikoanalyse. Gerade dieser Dreiklang ist für die Praxis entscheidend. Es reicht nicht aus, Risiken einmalig zu erfassen. Vielmehr müssen Unternehmen nachvollziehbar dokumentieren, welche Risikofaktoren sie berücksichtigen, wie sie diese gewichten und in welchen Abständen oder bei welchen Anlässen eine Aktualisierung erfolgt. Für kleinere und mittelständische Unternehmen, die als Verpflichtete in den Anwendungsbereich fallen, bedeutet das vor allem, dass die Risikoanalyse belastbar, aber zugleich verhältnismäßig aufgebaut sein muss. Eine formal vorhandene, inhaltlich jedoch veraltete oder zu pauschale Dokumentation wird künftig noch schwerer zu rechtfertigen sein.

Die AMLA sieht zu diesem Entwurf eine öffentliche Anhörung am 28. Mai 2026 vor. Die Konsultation endet am 15. Juli 2026. Da die Verpflichteten die spätere Leitlinie anwenden müssen, ist eine Beteiligung fachlich sinnvoll. Wer Stellung nimmt, kann auf praktische Umsetzungsfragen aufmerksam machen, etwa zur Skalierbarkeit von Anforderungen, zur Dokumentationstiefe bei überschaubaren Geschäftsmodellen oder zur Abgrenzung zwischen unternehmensweiter und mandats oder kundenbezogener Risikobetrachtung.

Besonders relevant ist dies für Unternehmen mit mehreren Standorten, für grenzüberschreitend tätige Dienstleister und für Berufsträger mit heterogener Mandantenstruktur. Aber auch kleinere Einheiten profitieren davon, wenn sie ihre Risikoanalyse frühzeitig standardisieren und mit internen Prozessen verknüpfen. Das reduziert nicht nur Haftungsrisiken, sondern erleichtert auch spätere Prüfungen durch Aufsicht oder Kammern.

Konzernweite Mindestanforderungen und Drittländer im Fokus

Die zweite Konsultation betrifft einen technischen Regulierungsstandard, also ein europäisches Regelwerk mit besonders konkreten Vorgaben zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Inhaltlich geht es um konzernweite Mindestanforderungen und zusätzliche Maßnahmen für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen in Drittländern. Drittländer sind Staaten außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des einschlägigen unionsrechtlichen Rahmens.

Der Entwurf enthält unter anderem Kriterien zur Bestimmung des Mutterunternehmens und Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Unternehmen einer Gruppe. Das ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung, weil konzernweite Geldwäscheprävention nur dann wirksam funktioniert, wenn Zuständigkeiten klar zugeordnet und Informationen rechtssicher weitergegeben werden können. Gerade in Unternehmensgruppen mit spezialisierten Tochtergesellschaften, internationalen Beteiligungen oder dezentralen Vertriebsstrukturen entstehen hier regelmäßig Abgrenzungsfragen.

Bemerkenswert ist zudem, dass der Standard die unternehmensweiten Regelungen auch auf andere Strukturen als die klassische Gruppe ausweiten soll, etwa auf Netzwerke. Damit rücken Organisationsformen in den Blick, die wirtschaftlich eng verbunden sind, ohne gesellschaftsrechtlich zwingend als Konzern organisiert zu sein. Für beratende Berufe, kooperierende Einheiten und international vernetzte Dienstleistungen kann das neue Prüfungs und Anpassungspflichten auslösen. Unternehmen sollten deshalb nicht nur ihre gesellschaftsrechtliche Struktur, sondern auch ihre tatsächlichen Informations, Steuerungs und Kontrollbeziehungen analysieren.

Zu diesem Entwurf findet am 20. Mai 2026 eine öffentliche Anhörung statt. Stellungnahmen sind bis zum 15. Juni 2026 möglich. Auch hier gilt, dass die späteren Vorgaben von den Verpflichteten anzuwenden sein werden. Wer Tochterunternehmen oder Niederlassungen außerhalb der Europäischen Union unterhält, sollte die Entwurfsinhalte besonders sorgfältig prüfen. In Drittländern können abweichende Datenschutz, Berufs und Offenlegungspflichten zu Zielkonflikten führen, die im Compliance System bereits vorab adressiert werden müssen.

Praxisfolgen für Unternehmen, Kanzleien und Finanzinstitutionen

Hintergrund der Konsultationen ist das europäische Geldwäschepaket, das die AMLA dazu ermächtigt und verpflichtet, Leitlinien und technische Regulierungsstandards zu entwickeln. Ziel ist eine einheitlichere Konkretisierung geldwäscherechtlicher Pflichten innerhalb Europas. Für die Praxis ist das mehr als ein regulatorisches Detail. Es zeichnet sich ab, dass Risikoanalysen, interne Sicherungsmaßnahmen und gruppenweite Steuerung stärker formalisiert und prüfbar gemacht werden.

Unternehmen und Institutionen sollten deshalb ihre bestehende Governance im Bereich Geldwäscheprävention auf Aktualität und Umsetzbarkeit prüfen. Entscheidend ist, ob die Risikoanalyse tatsächlich unternehmensweit gedacht ist, ob Zuständigkeiten klar festgelegt sind und ob Änderungen in Geschäftsmodell, Kundenstruktur oder geografischer Präsenz zeitnah in die Dokumentation einfließen. Ebenso wichtig ist die Frage, ob konzern oder netzwerkweite Informationsflüsse sauber geregelt sind und ob für Aktivitäten in Drittländern zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden können.

Für Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende entsteht zusätzlicher Beratungsbedarf, weil Mandanten verstärkt nach praxistauglichen Umsetzungswegen fragen werden. Für Finanzinstitutionen wird die Einbindung in bestehende Compliance und Kontrollsysteme zentral sein. Mittelständische Unternehmensgruppen, Onlinehändler mit internationalem Bezug und spezialisierte Dienstleister mit Auslandsstruktur sollten besonders aufmerksam sein, auch wenn sie nicht jede neue europäische Entwicklung unmittelbar als operative Pflicht wahrnehmen. Regulatorische Erwartungen wirken erfahrungsgemäß früh in Prüfungen, internen Audits und Due Diligence Prozessen hinein.

Fazit: Die beiden AMLA-Konsultationen zeigen klar, dass die Anforderungen an Risikoanalyse, gruppenweite Steuerung und internationale Geldwäscheprävention weiter steigen werden. Wer jetzt prüft, wo Dokumentation, Verantwortlichkeiten und digitale Prozesse verbessert werden können, schafft Rechtssicherheit und senkt den späteren Umsetzungsaufwand. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung und in angrenzenden Compliance Prozessen, damit regulatorische Anforderungen effizient, nachvollziehbar und mit spürbaren Kostenersparnissen in den Unternehmensalltag integriert werden können.

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