Fremdbesitzverbot im Berufsrecht und seine aktuelle Bedeutung
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2024 (Rs. C-295/23) hat das sogenannte Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht eine deutliche europarechtliche Bestätigung erfahren. Der Gerichtshof stellte klar, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Ziel dieser Regelung ist es, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft als wesentlichen Bestandteil der Rechtspflege zu schützen. Der nachfolgende Beschluss des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 25. November 2025 griff diese Linie auf und bestätigte den Entzug der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die einen nicht-anwaltlichen Gesellschafter aufgenommen hatte. Im Mittelpunkt steht dabei das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher Beteiligungsfreiheit und dem besonderen Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit.
Das Fremdbesitzverbot bezeichnet das gesetzliche Verbot, dass Nichtanwältinnen und Nichtanwälte Anteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft halten oder deren Stimmrechte ausüben. Dieses Prinzip soll verhindern, dass wirtschaftliche Interessen von Investoren die Berufsausübung beeinflussen oder gar bestimmen. Grundlage war § 59e der Bundesrechtsanwaltsordnung in der bis zum Berufsrechtsmodernisierungsgesetz geltenden Fassung. Danach durften nur zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Personen oder Angehörige sozietätsfähiger Berufe Anteile halten, sofern sie in der Gesellschaft auch beruflich tätig waren. Gerade in Zeiten zunehmender wirtschaftlicher Vernetzung und Kapitalbeteiligung erhält dieser Grundsatz neue Aktualität.
Rechtliche und wirtschaftliche Hintergründe der Entscheidung
Die Debatte um das Fremdbesitzverbot war in Deutschland über Jahre hinweg intensiv geführt worden. Kritiker verwiesen auf den Wettbewerbsnachteil deutscher Anwaltskanzleien gegenüber internationalen Großkanzleien, die teilweise Investorenkapital nutzen können. Befürworter betonten demgegenüber den Schutz der anwaltlichen Berufsethik und der Verschwiegenheitspflichten. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass nationale Regelungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte eine gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellen können, solange sie verhältnismäßig ausgestaltet sind.
Für deutsche Kanzleien und Rechtsanwaltsgesellschaften bedeutet dies Rechtssicherheit. Sie können sich auf eine unionsrechtlich abgesicherte Grundlage berufen, die ihren berufsethischen Verpflichtungen entspricht. Zugleich verdeutlicht die Entscheidung, dass rein kapitalgetriebene Strukturen im rechtsberatenden Bereich weiterhin ausgeschlossen bleiben. Der BayAGH stellte mit seiner Entscheidung darüber hinaus klar, dass Verstöße gegen dieses Gebot zum Widerruf der Zulassung führen können. Damit unterstreicht das Gericht die streng berufsrechtliche Trennung zwischen anwaltlicher Tätigkeit und reiner Kapitalbeteiligung.
Praktische Relevanz für Kanzleien und Investoren
Die praktische Tragweite dieser Entscheidung zeigt sich insbesondere für Kanzleien, die über die Aufnahme externer Kapitalgeber Wachstum oder Expansion finanzieren möchten. Das Berufsrecht lässt nach wie vor nur Beteiligungen durch Personen zu, die selbst in der Kanzlei tätig sind und dem anwaltlichen Berufsrecht unterliegen. Ebenso bleibt die Gründung internationaler Kanzleinetzwerke rechtlich anspruchsvoll, wenn nicht-anwaltliche Partner beteiligt sind. Der Versuch, durch Umstrukturierungen Beteiligungsmodelle mit reinen Finanzinvestoren zu schaffen, birgt erhebliche berufsrechtliche Risiken. Eine Umgehung des Fremdbesitzverbots, etwa durch zwischengeschaltete Gesellschaften oder stille Beteiligungen, dürfte aufgrund der klaren Rechtsprechung unzulässig sein.
Darüber hinaus hat die Entscheidung eine Signalwirkung für andere beratende Berufe, die ähnliche Unabhängigkeitsregeln kennen, etwa Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer. Auch hier bilden Integrität und Verschwiegenheit das Fundament des Berufsstandes. Unternehmen, die juristische Dienstleistungen benötigen, können sich durch das fortbestehende Fremdbesitzverbot auf eine unabhängige Beratung verlassen, die frei von finanziellen Interessen Dritter bleibt. Für kleine und mittlere Kanzleien schafft dies in gewisser Weise einen Wettbewerbsvorteil, da die Qualität der Beratung und die persönliche Verantwortung im Mittelpunkt stehen.
Einordnung und Ausblick
Die Entscheidung des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs, welche die Linie des Europäischen Gerichtshofs konsequent fortführt, stellt einen Meilenstein für das anwaltliche Berufsrecht dar. Sie verdeutlicht, dass die Wahrung der Unabhängigkeit oberste Priorität besitzt und nationale Regelungen in diesem Bereich unionsrechtlich Bestand haben. Auch wenn weiterhin eine Berufung gegen das Urteil möglich ist, ist die rechtliche Richtung klar erkennbar: Die Anwaltschaft soll vor externen Einflussnahmen geschützt werden, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu sichern. Für Kanzleien bedeutet dies, ihre gesellschaftsrechtlichen Strukturen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die berufsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Aus wirtschaftlicher Sicht dürfte das Thema Fremdbesitzverbot weiterhin Gegenstand politischer und berufsständischer Diskussionen bleiben, insbesondere im Kontext zunehmender Digitalisierung und wirtschaftlicher Kooperationen. Die Entwicklung moderner Geschäftsmodelle innerhalb der rechtlichen Grenzen bietet dennoch erhebliche Chancen – etwa bei der Effizienzsteigerung, der Mandantenkommunikation oder in der digitalen Dokumentation. Gerade kleine und mittlere Kanzleien können durch konsequente Prozessoptimierung und Automatisierung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, ohne ihre berufsrechtliche Eigenständigkeit aufzugeben. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen und Kanzleien jeder Größe dabei, buchhalterische und organisatorische Abläufe effizient zu digitalisieren und damit messbare Kostenvorteile zu erzielen. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und praxisorientierte Digitalisierung schaffen wir nachhaltige Strukturen, die Mandanten aus dem kleinen und mittleren Mittelstand langfristig entlasten.
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