Bedeutung des Fremdbesitzverbots für die Steuerberatung
Das sogenannte Fremdbesitzverbot ist eine zentrale Vorschrift im Steuerberaterrecht. Es besagt, dass Anteile an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nicht von Personen oder Institutionen gehalten werden dürfen, die keine Steuerberater sind. Der Gesetzgeber verfolgt mit diesem Verbot das Ziel, die Unabhängigkeit der Steuerberatung und damit die Qualität und Verlässlichkeit der Beratungstätigkeit zu gewährleisten. Steuerberater gelten nach § 32 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege. Daraus ergibt sich die besondere Verantwortung, die Interessen der Mandanten frei von Fremdeinflüssen zu vertreten.
Die Diskussion über eine mögliche Lockerung dieser Vorgabe wird aktuell intensiver geführt, da mit der zunehmenden digitalen Transformation auch die Frage nach zusätzlichen Finanzierungsquellen aufkommt. Gerade institutionelle Investoren und Private-Equity-Gesellschaften sehen in Steuerberatungskanzleien eine Möglichkeit, in einen stabilen Markt einzutreten. Für den Berufsstand stellt sich hier jedoch die entscheidende Frage, welche Konsequenzen eine stärkere Kapitalbeteiligung berufsfremder Investoren hätte.
Schutz der Unabhängigkeit als Kernaufgabe
Zentrales Anliegen des Fremdbesitzverbots ist der Schutz der Verbraucher sowie die Wahrung der Unabhängigkeit der Berufsgruppe. Würden fremde Kapitalgeber Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen, bestünde das Risiko, dass ökonomische Interessen den Vorrang vor den Pflichten der Steuerberater hätten. Insbesondere in Fragen der Qualitätssicherung oder bei der Wahrnehmung von Beratungsaufträgen könnte dies die Neutralität gefährden. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die auf eine verlässliche und fachlich unabhängige Beratung angewiesen sind, ist dieser Aspekt von erheblicher Bedeutung.
Die Position der Berufsorganisationen verdeutlicht, dass mit der gesetzlichen Regelung die notwendige Balance zwischen Fortschritt, Unabhängigkeit und Verbraucherschutz gewahrt werden soll. Insbesondere dürfen steuerberatende Tätigkeiten nicht zu einem Geschäftsfeld werden, bei dem Renditeinteressen Dritter maßgeblich sind. Für Mandanten, ob aus dem Handel, der Pflegebranche oder der Industrie, ist die Gewissheit entscheidend, dass ihre Daten und Interessen nicht durch externe Kapitalgeber beeinflusst werden.
Digitale Transformation ohne externe Investoren
Ein häufig vorgebrachtes Argument für eine Lockerung des Fremdbesitzverbots ist der wachsende Kapitalbedarf in Zeiten der Digitalisierung. Der Aufbau moderner Softwarelösungen, die Automatisierung von Prozessen und die Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen scheinen auf den ersten Blick Investitionen zu erfordern, die nicht jede Kanzlei alleine schultern kann. Tatsächlich gibt es jedoch eine Vielzahl an branchenspezifischen Lösungen, die bereits von erfahrenen IT-Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Diese ermöglichen Kanzleien, unabhängig von externer Finanzierung, Schritt für Schritt digitale Prozesse einzuführen.
Besonders relevant ist hierbei, dass viele Kanzleien in der Praxis keine vollständig individuellen Softwarelösungen benötigen, sondern standardisierte, sichere und branchenerprobte Systeme. Diese können sie flexibel nutzen, ohne Anteile ihrer Gesellschaft abzugeben oder ihre Unabhängigkeit aufs Spiel zu setzen. Kanzleien, die dennoch hoch spezialisierte Individualanwendungen entwickeln wollen, haben auch außerhalb ihrer Berufsausübungsgesellschaften die Möglichkeit, solche Entwicklungen voranzutreiben und dem Berufsstand zugänglich zu machen. In der Summe sprechen diese Gesichtspunkte für die Position, dass eine digitale Transformation auch ohne Fremdbeteiligung erfolgreich bewältigt werden kann.
Ausblick und Fazit für die Praxis
Die Diskussion über das Fremdbesitzverbot wird von der Politik, den Berufsorganisationen und wirtschaftlichen Akteuren mit hoher Intensität geführt. Im Kern bleibt jedoch unverändert, dass Steuerberater als unabhängige Berater im Dienste von Mandanten handeln und ihre Tätigkeit nicht durch berufsfremde Interessen beeinflusst werden darf. Dieses Prinzip ist sowohl für Selbständige als auch für kleine und mittelständische Unternehmen ein Garant für Verlässlichkeit und Vertrauen. Eine klare gesetzliche Regelung, die das Fremdbesitzverbot wahrt, schützt die Mandanten vor möglichen Interessenkonflikten und sichert die Qualität in der Steuerberatung langfristig ab.
Für Unternehmen stellt sich daher weniger die Frage nach einer Öffnung des Berufsrechts, sondern vielmehr die nach einer durchdachten Digitalisierung ihrer Prozesse. Mit standardisierten Softwarelösungen, Automatisierung und gezielten Prozessoptimierungen lassen sich Effizienzgewinne erzielen, die auch ohne externe Kapitalgeber umsetzbar sind. Genau an diesem Punkt setzen wir an: Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse und zeigt, wie sich dadurch erhebliche Kosten einsparen lassen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prozessoptimierung und stehen Unternehmen aller Branchen als verlässlicher Partner zur Seite.
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