Aktuelle Entwicklungen rund um das Fremdbesitzverbot
Die Diskussion um das sogenannte Fremdbesitzverbot, also das Verbot einer Beteiligung Nichtberufsträger an Steuerberatungsgesellschaften, gewinnt erneut an Bedeutung. Hintergrund ist die zentrale Rolle, die dieses Verbot im Berufsrecht der Steuerberatenden spielt. Es soll sicherstellen, dass steuerliche Beratung ausschließlich durch fachlich qualifizierte und beruflich unabhängige Personen erfolgt. Der Gedanke dahinter ist einfach, aber von großer Tragweite: Steuerberatung setzt besonderes Vertrauen voraus, und dieses Vertrauen kann nur gewahrt werden, wenn wirtschaftliche Fremdeinflüsse ausgeschlossen sind.
In den letzten Jahren ist das Thema durch die zunehmende Kapitalbeteiligung aus dem Finanzsektor und den Aufstieg privater Kanzleinetzwerke, die von Beteiligungsgesellschaften getragen werden, wieder stark in den Fokus geraten. Der Gesetzgeber hat zwar Modernisierungsansätze im Steuerberatungsgesetz eingebracht, doch bislang blieb die eindeutige rechtliche Absicherung des Fremdbesitzverbots aus. Diese Zurückhaltung steht im Gegensatz zu einer einstimmigen Resolution der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer, welche im Herbst 2025 den klaren Erhalt des Fremdbesitzverbots bekräftigt hatte.
Berufsethik und Interessenkonflikte als Kernfragen
Das zentrale Argument für den Fortbestand des Fremdbesitzverbots ist die Wahrung der Unabhängigkeit der Berufsausübung. Unabhängigkeit im Sinne des Berufsrechts bedeutet, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater ihre Entscheidungen allein auf Basis fachlicher und gesetzlicher Kriterien treffen dürfen – unbeeinflusst von externen Kapitalinteressen. Die Einhaltung dieser Berufspflicht schützt nicht nur die Mandanten, sondern auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der gesamten Steuerberatungsbranche.
Insbesondere vor dem Hintergrund komplexer Unternehmensstrukturen und zunehmender Kooperationen spielt die Abgrenzung zu anderen wirtschaftlichen Interessen eine entscheidende Rolle. Ein aktueller Vorgang, in dem ein führendes Kammermitglied seine Anteile an ein Private-Equity-geführtes Kanzleinetzwerk veräußerte, verdeutlicht die Sensibilität der Thematik. Obwohl formell keine Pflichtverletzung vorlag, wurde der Vorgang als Anlass genommen, die Abgrenzung zwischen legitimer Kooperation und möglicher Einflussnahme durch Fremdkapital neu zu bewerten. Die Bundessteuerberaterkammer hat betont, dass strategische Willensbildungsprozesse künftig ohne Beteiligung von Vertretern solcher Kapitalgesellschaften erfolgen müssen, um den Eindruck von Interessenkollisionen zu vermeiden.
Rechtliche und praktische Konsequenzen für Kanzleien
Für bestehende Kanzleien und neu gegründete Steuerberatungsgesellschaften bedeutet dies eine klare rechtliche Orientierung: Beteiligungen dürfen ausschließlich Berufsträgerinnen und Berufsträgern vorbehalten sein. Werden dennoch Konstruktionen gewählt, bei denen externe Investoren mittelbar Einfluss auf Entscheidungen erhalten könnten, drohen berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Zulassungsentzug. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch mittelbare Formen wirtschaftlicher Abhängigkeit, etwa über gemeinsame Marketing- oder IT-Plattformen, kritisch geprüft werden. Gerade durch die zunehmende Digitalisierung und den Aufbau miteinander verbundener Service-Netzwerke ergeben sich neue Herausforderungen bei der Abgrenzung zwischen zulässiger Kooperation und unzulässigem Fremdbesitz.
Für kleine und mittelständische Steuerberatungsgesellschaften sowie für Unternehmen, die regelmäßig steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, ist Transparenz deshalb von großer Bedeutung. Mandanten müssen sicher sein können, dass die betreuende Kanzlei frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter handelt. Dies gilt insbesondere für sensibel regulierte Branchen wie Gesundheitswesen oder Pflegeeinrichtungen, in denen Steuerberatung nicht nur der Finanzoptimierung, sondern auch der rechtssicheren Abbildung komplexer Förder- und Entgeltstrukturen dient. Hier spielt die persönliche Haftung und unmittelbare Verantwortung der Berufsträger eine zentrale Rolle, die nur unter Beachtung des Fremdbesitzverbots aufrechterhalten werden kann.
Zukunft des Fremdbesitzverbots im digitalen Wandel
Gleichzeitig darf das Fremdbesitzverbot nicht als Bremse für Innovation verstanden werden. Die Digitalisierung bietet gerade im Kanzleiumfeld enorme Chancen, interne Strukturen zu modernisieren, Prozesse zu beschleunigen und neue Formen der Mandantenkommunikation zu etablieren. Entscheidend ist, dass diese Neuerungen innerhalb klarer berufsrechtlicher Grenzen erfolgen. Moderne Kanzleisoftware, datenbasierte Buchhaltungsprozesse oder automatisierte Steuerdeklarationen können durchaus im Einklang mit den Grundprinzipien des Berufsrechts stehen, solange die fachliche Hoheit bei der Steuerberaterin oder dem Steuerberater verbleibt.
Für den Gesetzgeber stellt sich langfristig die Aufgabe, einerseits die Unabhängigkeit des Berufsstands zu schützen und andererseits den Zugang zu modernen Kooperations- und Investitionsformen zu gestalten. In diesem Spannungsfeld könnte eine differenzierte Regelung entstehen, die bestimmte Beteiligungsmöglichkeiten erlaubt, solange sie berufsrechtlich wirksam kontrolliert werden. Bis dahin bleibt die bisherige Linie der Bundessteuerberaterkammer maßgeblich: Fremdkapital und externe Einflussnahme dürfen die Beratungsfreiheit nicht gefährden.
Für Kanzleien aller Größen bedeutet dies, ihre Organisationsstrukturen kontinuierlich zu überprüfen und rechtlich abzusichern. Der Schutz vor Fremdeinflüssen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal. Mandanten erkennen in einer unabhängigen, strukturiert geführten Kanzlei ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit – und genau dieses Vertrauen ist die Grundlage jedes erfolgreichen Beratungsverhältnisses.
Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Buchhaltungs- und Steuerprozesse. Mit einem klaren Fokus auf Prozessoptimierung und Digitalisierung unterstützen wir Betriebe dabei, effiziente Strukturen aufzubauen und Kosten zu senken, ohne dabei die berufsrechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren.
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