Hintergrund des Urteils und europarechtlicher Kontext
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 in der Rechtssache C-66/24 über die Zulässigkeit national festgelegter Mindestliefergebühren für Buchsendungen entschieden. Ausgangspunkt war eine französische Regelung, die eine Mindestzustellgebühr für neue Bücher vorsah, sofern der Bestellwert unter 35 Euro lag. Damit sollten insbesondere der lokale Buchhandel und die kulturelle Vielfalt geschützt werden. Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit, wie Onlinehändler mit Sitz in Luxemburg, griffen diese Regelung an und argumentierten, sie behindere den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof prüfte diese nationale Maßnahme im Lichte des Unionsrechts und kam zu der Einschätzung, dass eine solche Mindestgebühr keine bloße Verkaufsmodalität, sondern eine Maßnahme mit direkter Wirkung auf den Marktzugang darstellt und daher grundsätzlich am Maßstab der Warenverkehrsfreiheit zu messen ist.
Unter dem Grundsatz des freien Warenverkehrs ist es den Mitgliedstaaten untersagt, Maßnahmen zu erlassen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern oder diskriminieren könnten. Nach der Rechtsprechung gilt dieses Verbot sowohl für mengenmäßige Beschränkungen als auch für Maßnahmen gleicher Wirkung. Der französische Ansatz, den Versandkosten eine Preisuntergrenze zu geben, wurde gerade deshalb kritisch bewertet, weil er für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten eine Markteintrittsbarriere darstellen kann.
Abgrenzung von Verkaufsmodalitäten und Handelsbeschränkungen
Ein zentrales Element der Entscheidung ist die juristische Abgrenzung zwischen sogenannten Verkaufsmodalitäten und Beschränkungen des freien Warenverkehrs. Verkaufsmodalitäten sind nationale Vorschriften, die lediglich die Art und Weise des Vertriebs betreffen, etwa Öffnungszeiten oder Werberegelungen, ohne dabei die Einfuhr oder den Handel bestimmter Produkte zu behindern. Im Gegensatz dazu wirken sich Maßnahmen, die den Preis oder die Kosten einer Lieferung betreffen, unmittelbar auf den Endpreis und damit auf die Marktstruktur aus. Der Gerichtshof stellte klar, dass die französische Maßnahme, durch die Bücher nur gegen eine zwingende Mindestgebühr geliefert werden dürfen, wirtschaftlich betrachtet vor allem Onlinehändler trifft. Sie betrifft den Preisbildungsmechanismus und verlagert die Wettbewerbslage zulasten ausländischer Anbieter.
Für den Binnenmarkt ist diese Unterscheidung von erheblicher Bedeutung. Auch wenn Mitgliedstaaten innerhalb ihrer Hoheitsrechte kulturelle oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgen dürfen, müssen diese Regelungen stets dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen und dürfen keine unverhältnismäßige Behinderung des Austauschs von Waren zwischen Mitgliedstaaten bewirken. Damit betont der Gerichtshof erneut, dass nationale Maßnahmen, selbst wenn sie legitime Gemeinwohlziele verfolgen, in ihrer praktischen Wirkung nicht den freien Wettbewerb untergraben dürfen.
Praktische Auswirkungen für Onlinehändler und Buchhändler
Für Unternehmen, die Bücher vertreiben oder andere Waren in den europäischen Binnenmarkt liefern, ergeben sich aus dieser Entscheidung klare Konsequenzen. Nationale Regelungen, die Preisuntergrenzen oder verpflichtende Liefergebühren vorsehen, müssen stets daraufhin geprüft werden, ob sie den Marktzugang für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten erschweren. Besonders Onlinehändler, die grenzüberschreitend tätig sind, sollten ihre Preiskalkulationsmodelle und Versandbedingungen daraufhin überprüfen, ob nationale Vorschriften in ihren Zielmärkten möglicherweise eine Wettbewerbsverzerrung bewirken.
Die Entscheidung wirkt über die Buchbranche hinaus. Auch in anderen Bereichen, etwa im Onlinehandel mit Verbrauchsgütern oder spezialisierten Branchen wie Apothekenversand und Pflegegroßhandel, spielt die Frage national geregelter Preisstrukturen für Versanddienstleistungen eine zunehmende Rolle. Sobald eine Regelung den Charakter einer Handelsbeschränkung trägt und die grenzüberschreitende Tätigkeit faktisch beeinträchtigt, könnte sie gegen unionsrechtliche Grundfreiheiten verstoßen. Gleichzeitig bestätigt der Gerichtshof, dass Richtlinien wie die über Dienstleistungen im Binnenmarkt oder die über den elektronischen Geschäftsverkehr bei kulturellen oder medienpolitischen Zielen der Mitgliedstaaten keine Anwendung finden. Diese nationale Gestaltungsfreiheit entbindet die Staaten jedoch nicht von der Pflicht, unionsrechtliche Grundprinzipien zu achten.
In der Praxis bedeutet dies für Buchhändler und Online-Vertriebssysteme, dass sie künftig noch stärker in die juristische Analyse nationaler Rahmenbedingungen investieren sollten. Eine unionsrechtskonforme Versandkostenpolitik wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor, insbesondere bei Bestellungen unterhalb bestimmter Preisgrenzen.
Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen
Das Urteil verdeutlicht eindrücklich, welche Feinheiten bei der Beurteilung nationaler Preisregelungen im Lichte des Unionsrechts zu beachten sind. Mindestliefergebühren können, auch wenn sie politisch durch den Schutz kultureller Vielfalt motiviert sind, leicht in Konflikt mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs geraten. Entscheidend ist die faktische Wirkung auf den Marktzugang und nicht die Absicht des Gesetzgebers. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die im grenzüberschreitenden E-Commerce aktiv sind, ist es daher ratsam, ihre Geschäfts- und Liefermodelle regelmäßig zu überprüfen und sich über die Rechtsprechung des Gerichtshofs aktuell zu informieren, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
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