Fortbildungspflicht für Nachhaltigkeitsprüfer: worum es jetzt geht
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt durch europäische Vorgaben und deren nationale Umsetzung weiter an Bedeutung. Parallel dazu wird der Berufsstand der Wirtschaftsprüfenden stärker in die Pflicht genommen, wenn Nachhaltigkeitsberichte geprüft werden sollen. Im Fokus steht dabei eine spezielle Fortbildung für Prüferinnen und Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten. Unter Nachhaltigkeitsbericht ist in diesem Kontext die nichtfinanzielle Berichterstattung eines Unternehmens zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung zu verstehen, die künftig nach erweiterten Anforderungen erstellt und in vielen Fällen einer externen Prüfung unterliegen soll.
Aktuell zeichnet sich ab, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben eine Ermächtigung vorsieht, mit der die Wirtschaftsprüferkammer konkrete Vorgaben zu einer speziellen Fortbildungspflicht ausformulieren kann. Diese Ermächtigung betrifft insbesondere Berufsangehörige, die vor einem bestimmten Stichtag bestellt wurden und damit unter eine sogenannte Grandfather-Regelung fallen. Eine Grandfather-Regelung beschreibt im Berufsrecht typischerweise, dass für bereits bestellte Personen Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen gelten, allerdings häufig verknüpft mit neuen Qualifikationsanforderungen, um ein aktuelles Kompetenzniveau sicherzustellen.
Für Unternehmen, Kreditinstitute und Steuerberatungen ist das nicht bloß berufsrechtliche Detailarbeit. Die praktische Frage lautet vielmehr, ob und in welchem Umfang am Markt ausreichend qualifizierte Prüferinnen und Prüfer verfügbar sind, welche Anforderungen an die Beauftragung zu stellen sind und wie sich die Qualitätssicherung in der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen entwickelt. Gerade mittelständische Unternehmen, spezialisierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser sowie Onlinehändler, die entlang der Lieferkette zunehmend Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen, sollten diese Entwicklung frühzeitig einordnen, weil sie Auswirkungen auf Zeitpläne, Kosten und interne Datenprozesse hat.
Rechtlicher Rahmen: Ermächtigung, Berufssatzung und Übergangsgruppe
Im Zentrum steht eine geplante gesetzliche Ermächtigung der Wirtschaftsprüferkammer, die Vorgaben zur speziellen Fortbildungspflicht für Prüferinnen und Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten zu konkretisieren. Als Grundlage wird auf berufsrechtliche Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung abgestellt. Die Wirtschaftsprüferordnung regelt als Berufsgesetz insbesondere Bestellung, Berufspflichten, Qualitätssicherung und Aufsicht über Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer. Eine Fortbildungspflicht ist dabei Teil der allgemeinen Berufspflichten, weil sie sicherstellen soll, dass berufliche Leistungen fachlich auf aktuellem Stand erbracht werden.
Die besondere Konstellation besteht darin, dass für vor einem Stichtag bestellte Berufsangehörige eine spezielle Fortbildung für die Tätigkeit als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten konkretisiert werden soll. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Wer seit vielen Jahren bestellt ist, verfügt zwar über berufliche Erfahrung, hat aber die spezifische Prüfungssystematik und die neuen Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht notwendigerweise in der Ausbildung oder in früheren Fortbildungen vertieft. Deshalb soll die Wirtschaftsprüferkammer, gestützt auf die vorgesehene Ermächtigung, in der Berufssatzung für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer detaillierter regeln können, welche Art und welcher Umfang an Fortbildung als Voraussetzung für die Prüfungsdurchführung erwartet wird.
Die Berufssatzung ist hierbei das zentrale Instrument der berufsrechtlichen Selbstverwaltung. Sie konkretisiert allgemeine gesetzliche Pflichten durch verbindliche Regeln, die für Berufsangehörige gelten. Dass sich die neue Spezialregelung weitgehend an der bestehenden Regelung zur allgemeinen Fortbildungspflicht orientieren soll, ist ein wichtiges Signal für die Praxis: Es ist nicht mit einem völlig neuen System zu rechnen, sondern mit einer an bekannte Strukturen angelehnten Konkretisierung, die sich auf das Themenfeld Nachhaltigkeitsprüfung fokussiert.
Für den Markt ist zudem relevant, dass die Wirtschaftsprüferkammer einen Regelungsentwurf in ihren Gremien beraten hat, unter anderem im berufsrechtlichen Ausschuss, im Vorstand und im Beirat, und hierzu eine Anhörung zu dem Entwurf vorgesehen ist. Eine Anhörung bedeutet, dass Betroffene und interessierte Kreise Gelegenheit erhalten, zu einem Entwurf Stellung zu nehmen, bevor er final beschlossen wird. Das ist insbesondere für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aber auch für größere Unternehmensgruppen und Finanzinstitutionen interessant, weil sie so praktische Hinweise zu Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit einbringen können.
Praxisfolgen für Unternehmen, Steuerberatung und Finanzinstitutionen
Für Unternehmen rückt mit der Fortbildungsregelung die Frage nach der Verfügbarkeit und Qualifikation der prüfenden Personen in den Vordergrund. Sobald die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten im relevanten Anwendungsbereich verpflichtend wird, kann die Mandatsannahme durch Prüfende mittelbar von nachweisbarer spezieller Fortbildung abhängen. Das betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Gruppen, sondern perspektivisch auch viele mittelständische Unternehmen, die aufgrund von Größenmerkmalen, Branchenanforderungen oder Erwartungen von Banken und Geschäftspartnern ihre Nachhaltigkeitsinformationen systematisch erheben und offenlegen müssen. Für Kreditinstitute ist das Thema doppelt relevant, weil sie einerseits Nachhaltigkeitsinformationen ihrer Kunden für Risikobewertungen und Kreditprozesse benötigen und andererseits darauf angewiesen sind, dass diese Informationen in ausreichender Qualität und gegebenenfalls prüffähig vorliegen.
In der Steuerberatung entsteht zusätzlicher Koordinationsbedarf. Nachhaltigkeitsberichterstattung und finanzielle Berichterstattung greifen in der Datengrundlage häufig ineinander, etwa bei Energie- und Fuhrparkdaten, Investitionen, Beschaffungsprozessen, Personalkennzahlen oder bei der Abgrenzung von Standorten und Konsolidierungskreisen. Wer Mandanten in der Finanz- und Lohnbuchhaltung, im Jahresabschluss oder in betriebswirtschaftlichen Auswertungen begleitet, wird zunehmend damit konfrontiert, dass dieselben Vorsysteme und Belegprozesse auch für Nachhaltigkeitskennzahlen herangezogen werden. In der Praxis bedeutet das: Die Datenqualität muss von Anfang an stimmen, Zuständigkeiten müssen geklärt sein und Schnittstellen zwischen Buchhaltung, Controlling, Einkauf, Personal und Facility Management sind sauber zu dokumentieren.
Für spezialisierte Unternehmen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser kommt hinzu, dass Nachhaltigkeitskennzahlen häufig eng mit regulatorischen und betrieblichen Besonderheiten verknüpft sind, etwa Energieverbrauch großer Liegenschaften, Fuhrpark und Logistik, Beschaffung medizinischer Produkte oder Personalstruktur. Onlinehändler stehen wiederum vor der Herausforderung, Daten entlang komplexer Lieferketten und Logistiknetzwerke konsistent verfügbar zu machen. In allen Fällen ist der entscheidende Engpass selten die reine Berichtserstellung, sondern die Fähigkeit, die zugrunde liegenden Informationen prüfbar zu machen. Prüffähigkeit bedeutet, dass Daten nachvollziehbar, vollständig, konsistent und durch Belege oder Systemnachweise gestützt sind, sodass eine externe Prüfung sie verifizieren kann.
Die geplante Fortbildungs-Konkretisierung wird die Erwartungshaltung an Prüferinnen und Prüfer schärfen, was sich typischerweise auch in der Prüfungspraxis niederschlägt. Unternehmen sollten deshalb ihre Zeit- und Ressourcenplanung realistisch anpassen. Wer erst kurz vor der Prüfung beginnt, Datenquellen zu ordnen, riskiert Nacharbeiten, Verzögerungen und zusätzliche Kosten. Umgekehrt kann ein frühzeitiger Aufbau digitaler Prozesse, beispielsweise durch klare Belegflüsse, saubere Stammdaten und dokumentierte Kontrollen, den Prüfungsaufwand signifikant reduzieren.
Umsetzung in der Organisation: Qualität sichern und Prozesse digital aufstellen
Auch wenn die konkrete Ausgestaltung der spezialisierten Fortbildung erst nach Abschluss des Regelungsverfahrens verbindlich feststehen wird, lässt sich die Richtung klar erkennen: Nachhaltigkeitsprüfung wird als eigenständiges Kompetenzfeld etabliert, und die dafür erforderliche Qualifikation soll berufsrechtlich nachvollziehbar abgesichert werden. Unternehmen tun gut daran, dies nicht als reine Pflichtübung der Prüferseite zu betrachten, sondern als Anlass, die eigene Daten- und Prozesslandschaft so zu gestalten, dass Nachhaltigkeitsinformationen zuverlässig aus dem operativen Alltag heraus erzeugt werden können.
In der Praxis bewährt sich ein Ansatz, bei dem Nachhaltigkeitsdaten ähnlich wie finanzielle Daten behandelt werden: Verantwortlichkeiten sind eindeutig, Datenflüsse sind systemgestützt, Änderungen werden versioniert und es existieren angemessene interne Kontrollen. Je stärker die Erhebung auf manuellen Excel-Listen beruht, desto höher ist das Risiko von Inkonsistenzen und desto mehr Aufwand entsteht in der Prüfung. Wer hingegen digitale Vorprozesse etabliert, etwa in der Eingangsrechnungsverarbeitung, im Reisekostenprozess, in der Anlagenbuchführung oder im Personalwesen, kann viele Nachhaltigkeitskennzahlen aus bereits vorhandenen, strukturierten Daten ableiten und revisionssicher belegen.
Für Finanzinstitutionen und Unternehmen mit Kreditlinien ist zudem ein strategischer Aspekt bedeutsam: Prüffähige Nachhaltigkeitsinformationen verbessern die Gesprächsgrundlage mit Banken und Investoren. Auch wenn nicht jedes kleine Unternehmen unmittelbar berichtspflichtig ist, steigt der Druck durch Kundenanforderungen und Finanzierungspartner. Ein skalierbarer Datenprozess, der sowohl betriebswirtschaftliche als auch nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen sauber abbildet, ist daher zunehmend ein Wettbewerbsfaktor.
Fazit: Die geplante Konkretisierung einer speziellen Fortbildung als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten zeigt, dass Nachhaltigkeitsprüfung als Qualitätsstandard im Berufsrecht verankert wird und die Marktteilnehmer sich auf höhere Anforderungen an Prüfbarkeit und Dokumentation einstellen sollten. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Datenprozesse digital zu optimieren, Schnittstellen zu verschlanken und damit die Grundlage für effiziente, kostensparende und prüfungssichere Berichterstattung zu schaffen.
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