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Steuern

Fondsrisikobegrenzungsgesetz stärkt Stabilität im Investmentfondsmarkt

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einordnung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes in den europäischen Rechtsrahmen

Die Bundesregierung hat mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz einen bedeutenden Schritt zur Anpassung des deutschen Finanzmarktrechts an die aktuellen europäischen Vorgaben unternommen. Dieses geplante Gesetz dient vor allem der Begrenzung systemischer Risiken, die im Zusammenhang mit Investmentfonds entstehen können, und setzt die jüngsten Änderungen des europäischen Richtlinienrahmens vollständig in deutsches Recht um. Kern der Umsetzung sind insbesondere die Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU, die durch die Richtlinie (EU) 2024/927 geändert wurden, sowie die Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034, die im Zuge der Richtlinie (EU) 2024/2994 angepasst worden sind. Für Fondsanbieter bedeutet dies eine tiefgreifende Reform des aufsichtsrechtlichen und operativen Umfelds, innerhalb dessen Liquiditätsmanagement, Risikoverteilung und Marktstabilität eng miteinander verzahnt werden.

Investmentfonds, die ihr Kapital auf verschiedene Anlageklassen verteilen, sind zentrale Akteure des Finanzsystems. Sie können die Stabilität eines Marktes fördern, stellen gleichzeitig jedoch ein potenzielles Risiko dar, wenn Liquiditätsengpässe oder Panikverkäufe auftreten. Das neue Gesetz reagiert auf die Erfahrungen der Finanzkrisen der letzten Jahre, in denen mangelnde Liquidität und unzureichende Kontrollmechanismen zu erheblichen Marktverwerfungen geführt hatten. Mit der nun vorgesehenen verpflichtenden Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten werden Fondsverwalter verpflichtet, Strukturen zu schaffen, die auch in Stressphasen verlässliche Handlungsfähigkeit gewährleisten.

Neue Anforderungen an Fondsverwalter und deren praktische Auswirkungen

Für Fondsverwalter bedeutet das Fondsrisikobegrenzungsgesetz eine deutliche Erweiterung ihrer Pflichten. Zentral ist hier der Begriff des Liquiditätsmanagements, der die Gesamtheit der Prozesse beschreibt, mit denen ein Fonds sicherstellt, dass seine vorhandenen Mittel ausreichen, um Rückgaben oder andere Verpflichtungen jederzeit zu bedienen. Die geplanten Vorschriften verpflichten Fondsmanager dazu, geeignete Instrumente zur Liquiditätssteuerung einzusetzen und regelmäßig zu prüfen, ob diese Maßnahmen den marktwirtschaftlichen Bedingungen und den Strukturen der jeweiligen Anlagegüter entsprechen.

Besonders für kleinere und mittlere Kapitalverwaltungsgesellschaften ergibt sich daraus die Herausforderung, technisch und organisatorisch nachzurüsten. Systeme zur Szenarioanalyse und zur Simulation von Abflussrisiken werden künftig Teil des Prüfungsumfangs sein. Auch für institutionelle Anleger, wie etwa Versicherungen oder Versorgungswerke, bedeutet die Reform eine höhere Transparenzdarstellung, da sie auf verbesserte Informationspflichten der Fondsmanager zählen können. Diese neuen Vorgaben fördern eine gemeinsame Risikokultur im Markt, stärken das Vertrauen institutioneller Anleger und erleichtern internationalen Vergleich und Wettbewerb.

Wettbewerbstauglichkeit und Marktchancen für den Fondsstandort Deutschland

Das Gesetz verfolgt nicht nur aufsichtsrechtliche Ziele, sondern soll auch die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland erhöhen. Mit der umfassenden Harmonisierung des rechtlichen Fundaments innerhalb der Europäischen Union werden Fondsverwaltern einheitliche Bedingungen geboten, wodurch internationale Vergleichbarkeit und Skalierbarkeit von Produkten verbessert werden. Deutsche Fondsanbieter erhalten durch die strukturelle Anpassung des Kapitalanlagegesetzbuchs zusätzliche Flexibilitäten, um neue, marktorientierte Produkte aufzulegen. Dies betrifft unter anderem ESG-konforme Fonds, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten hohe Nachfrage erfahren. Durch die Ausweitung des Handlungsspielraums können Unternehmen künftig schneller auf Marktveränderungen reagieren und innovative Anlagemodelle umsetzen.

Für Anlegerinnen und Anleger ergibt sich aus der Reform eine Stärkung ihres Schutzes, da Diversifizierungsregeln und Transparenzanforderungen klarer formuliert sind. Auch die Informationspflichten in Bezug auf Liquiditäts- und Bewertungsmechanismen werden ausgeweitet. Damit steigt nicht nur das Vertrauen in die Fondsbranche, sondern auch die Attraktivität Deutschlands als Investmentstandort. Für Unternehmen, die beispielsweise Rücklagen in Fondsstrukturen verwalten, ist diese erhöhte Transparenz ein wichtiger Beitrag zu mehr Planungssicherheit und Risikominimierung.

Praktische Relevanz für Unternehmen und Ausblick auf die Umsetzung

Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz wirkt über die Fondsbranche hinaus. Auch Unternehmen mit eigenen Pensionsfonds, Versorgungsanlagen oder Beteiligungsmodellen sollten die neuen Regeln im Blick behalten, da sie mittelbar die Bewertung und Risikosteuerung vieler Anlageformen beeinflussen können. Besonders für Banken und Finanzinstitute, die als Verwahrstellen fungieren, bringt die Anpassung an den neuen europäischen Rechtsrahmen im Bereich des sogenannten Clearings durch zentrale Gegenparteien – Central Counterparties – organisatorische Änderungen mit sich. Die Rolle dieser CCPs ist entscheidend für die Stabilität des Finanzsystems, da sie als Intermediäre zwischen den Vertragsparteien von Finanztransaktionen agieren und die Ausfallrisiken einzelner Marktteilnehmer abfedern.

Praktisch betrachtet bedeutet die Reform, dass sämtliche Beteiligten – von Kapitalverwaltungsgesellschaften über Depotbanken bis hin zu institutionellen Investoren – ihre internen Kontroll- und Berichtspflichten überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Auch für mittelständische Unternehmen, die über betriebliche Pensionsfonds investieren, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen empfehlenswert, um rechtzeitig ihre Anlagestrategie und die interne Compliance-Struktur auf den neuen Standard auszurichten. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben soll das Vertrauen in die Stabilität des Finanzmarkts erhöhen und langfristig verhindern, dass Risiken einzelner Marktsegmente auf das gesamte System übergreifen.

In der aktuellen Phase bleibt abzuwarten, welche Feinabstimmungen im Gesetzgebungsverfahren noch erfolgen werden. Unternehmen, die frühzeitig ihre Fondsstrukturen analysieren und auf die künftigen regulatorischen Anforderungen vorbereiten, sichern sich jedoch erhebliche Handlungsspielräume. In der Praxis empfiehlt sich daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung, Finanzabteilung und rechtlicher Beratung, um die Umsetzung effizient und regelkonform zu gestalten.

Fazit: Stabilität und Effizienz als Zukunftsaufgabe

Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz stellt einen wichtigen Meilenstein für die Weiterentwicklung des europäischen und deutschen Finanzsystems dar. Es stärkt die Marktstabilität, schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen und erhöht zugleich die Flexibilität des Fondsstandorts Deutschland. Für Fondsanbieter, institutionelle Anleger und Unternehmen gleichermaßen bietet die Reform die Chance, Prozesse zu optimieren, Risiken gezielter zu steuern und Investitionen sicherer zu gestalten. Damit wird das Gesetz nicht nur als regulatorische Maßnahme, sondern auch als Impulsgeber für Innovationen in der Finanzwirtschaft zu verstehen sein. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltung, um die mit solchen regulatorischen Veränderungen verbundenen Herausforderungen effizient zu meistern und Kostenvorteile langfristig nutzbar zu machen.

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