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Recht

Fluggastrechte 2026: neue Regeln für Erstattung und Reisen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Fluggastrechte 2026: Was sich für Reisende und Unternehmen ändert

Die Fluggastrechte in der Europäischen Union werden umfassend präzisiert und in zentralen Punkten verbraucherfreundlicher ausgestaltet. Das Europäische Parlament hat die im Vermittlungsausschuss mit dem Rat abgestimmten Änderungen bestätigt. Ziel der Neuregelung ist es, bestehende Ansprüche bei Flugstörungen zu sichern, Verfahren zu vereinfachen und zusätzliche Transparenz bei Flugpreisen zu schaffen. Für Unternehmen ist das Thema nicht nur aus Sicht reisender Mitarbeitender relevant. Auch bei der Organisation von Geschäftsreisen, bei Reisekostenabrechnungen und bei internen Erstattungsprozessen entstehen unmittelbare praktische Auswirkungen.

Die aktualisierten Vorschriften knüpfen an das seit 2004 bestehende Schutzsystem für Fluggäste an. Geschützt werden insbesondere Fälle der Nichtbeförderung, also wenn Reisende trotz gültiger Buchung nicht mitgenommen werden, ferner Verspätungen und Annullierungen. Inhaltlich bleibt ein wesentlicher Grundsatz erhalten: Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden besteht weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt bei annullierten Flügen, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wurde, sowie bei verweigerter Beförderung.

Für Unternehmen mit regelmäßig reisenden Teams, etwa im Vertrieb, im Anlagenbau, in beratenden Berufen oder im Gesundheitswesen bei Kongress und Fortbildungsreisen, erhöht das die Planbarkeit. Reisende Beschäftigte behalten ihre bekannten Rechte, zugleich werden Abläufe zur Geltendmachung standardisierter. Das ist vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig, die keine eigene Travel-Management-Abteilung unterhalten und Erstattungen bislang häufig nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand verfolgen konnten.

Die neuen Vorschriften müssen nach dem parlamentarischen Beschluss noch abschließend bestätigt und anschließend veröffentlicht werden. Nach Inkrafttreten gilt eine Umsetzungsfrist von einem Jahr, in der sich Mitgliedstaaten und Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen können.

Entschädigung bei Flugverspätung: Bestehende Ansprüche bleiben erhalten

Die Höhe der Entschädigung bleibt unverändert und richtet sich weiterhin nach der Flugentfernung. Vorgesehen sind 250 Euro bei Flugreisen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 Kilometer sowie bei sonstigen Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro bei darüber hinausgehenden längeren Flugreisen. Bei den längsten Strecken kann die Fluggesellschaft die Entschädigung um 50 Prozent kürzen, wenn eine anderweitige Beförderung zum Endziel angeboten wurde oder die Ankunftsverspätung vier Stunden nicht überschreitet.

Wesentlich ist die Abgrenzung zu außergewöhnlichen Umständen. Dieser Begriff beschreibt Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen und deshalb eine Ausgleichszahlung ausschließen können. Die neuen Vorschriften benennen solche Fälle nun klarer. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen, aggressive Fluggäste oder Streiks von Flughafenpersonal, Flugsicherung oder Bodenabfertigungsdienstleistern. Für die Praxis bedeutet das mehr Rechtssicherheit, weil Luftfahrtunternehmen sich nicht beliebig auf unklare Störungsgründe berufen können.

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung bestehen Betreuungsleistungen fort. Festsitzende Fluggäste müssen während längerer Wartezeiten versorgt werden. Dazu gehören Erfrischungen und Mahlzeiten sowie bei Bedarf auch eine Unterkunft. Liegt die Störung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft, kann die Unterbringung auf bis zu drei Nächte begrenzt werden. Gerade bei dienstlichen Reisen ist diese Unterscheidung wichtig, weil Arbeitgeber zwar häufig in Vorleistung gehen, ihre Erstattungsansprüche gegenüber Dritten aber sauber dokumentieren müssen.

Für die interne Reisekostenpraxis empfiehlt es sich, Boardingpässe, Buchungsbestätigungen, Mitteilungen der Airline und Nachweise über tatsächliche Ankunftszeiten systematisch zu archivieren. Ohne belastbare Unterlagen lässt sich ein Anspruch oft nur erschwert durchsetzen. Das betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern gerade auch kleinere Betriebe und Onlinehändler, deren Mitarbeitende etwa für Lieferantenbesuche oder Messen kurzfristig unterwegs sind.

Erstattung und Antragstellung: Neue Fristen und weniger Hürden

Besonders praxisrelevant sind die Verfahrensänderungen bei Erstattungen und Entschädigungsanträgen. Entscheiden sich Fluggäste im Störungsfall für eine Erstattung statt für eine Umbuchung, soll diese künftig automatisch erfolgen. Das reduziert Reibungsverluste und mindert das Risiko, dass berechtigte Ansprüche mangels aktiver Nachverfolgung untergehen.

Hinzu kommt eine neue Informationspflicht der Fluggesellschaften. Betroffene Reisende müssen innerhalb von vier Tagen nach Beendigung der Reise klare Hinweise erhalten, wie ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden kann. Wichtig ist dabei, dass die Antragstellung nicht an zusätzliche Hürden geknüpft werden darf. Fluggäste müssen weder ein Benutzerkonto eröffnen noch eine besondere Anwendung installieren. Damit reagiert der europäische Gesetzgeber auf digitale Prozesse, die zwar bequem erscheinen, in der Praxis aber oft als Zugangsschranke wirken.

Neu ist außerdem eine konkrete Antragsfrist von neun Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können Fluggäste ihre Entschädigung verlangen. Die Fluggesellschaft hat dann 30 Tage Zeit, entweder zu zahlen oder sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen. Beruft sie sich darauf, muss sie nachvollziehbar erläutern, warum keine Entschädigung gewährt wird, und zugleich auf das Beschwerdeverfahren hinweisen.

Für Unternehmen entsteht daraus ein klarer organisatorischer Handlungsbedarf. Reisekostenstellen und Buchhaltungen sollten Prozesse so aufsetzen, dass potenzielle Ansprüche früh erkannt und innerhalb der Frist bearbeitet werden. Wer Dienstreisen dezentral organisiert, etwa über einzelne Fachabteilungen, riskiert andernfalls Fristversäumnisse und unnötige Kosten. Sinnvoll ist eine standardisierte Erfassung von Störfällen direkt nach Reiseende, idealerweise verbunden mit einer digitalen Dokumentenablage und einer klaren Zuständigkeit für die weitere Durchsetzung.

Transparente Flugpreise und erweiterte Rechte im Reisealltag

Die Reform enthält daneben mehrere alltagsrelevante Verbesserungen. Künftig dürfen Reisende bei einem Hin und Rückflugticket den Rückflug auch dann antreten, wenn der Hinflug nicht genutzt wurde. Zusätzliche Gebühren dürfen dafür nicht verlangt werden. Das ist besonders für Geschäftsreisen bedeutsam, wenn sich Termine kurzfristig ändern und einzelne Reiseabschnitte verfallen.

Beim Thema Gepäck wird der Flugpreis transparenter. Fluggesellschaften, Vermittler und Suchportale müssen den Preis einschließlich des Handgepäcks bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs ausweisen. Zusätzlich besteht das Recht, einen persönlichen Gegenstand wie eine kleine Tasche oder einen Rucksack ohne Aufpreis mit an Bord zu nehmen. Zwar können weiterhin günstigere Tarife ohne Handgepäck angeboten werden, doch der Preisvergleich wird für Reisende und für Unternehmen deutlich verlässlicher.

Auch bei Namenskorrekturen und Bordkarten werden Zusatzentgelte begrenzt. Rechtschreibfehler im Namen dürfen nicht mehr mit zusätzlichen Gebühren belegt werden. Ebenso darf für eine gedruckte Bordkarte nach dem Einchecken kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Zugleich erhalten Fluggäste Anspruch auf eine digitale Bordkarte, ohne dass dafür ein Benutzerkonto oder eine spezielle Anwendung erforderlich ist. Wer eine selbst ausgedruckte Version einer digital ausgestellten Bordkarte vorlegt, darf deshalb nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Besonders schutzbedürftige Reisende erhalten weitergehende Rechte. Kinder unter 14 Jahren und ihre erwachsene Begleitperson haben Anspruch auf benachbarte Sitzplätze ohne Aufpreis. Entsprechendes gilt für Schwangere sowie für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Verpasst eine betroffene Person den Flug, weil Hilfeleistungen am Flughafen nicht rechtzeitig erbracht wurden, muss das Luftfahrtunternehmen Entschädigung, anderweitige Beförderung und Unterstützung anbieten.

Diese Änderungen sind nicht nur verbraucherpolitisch bedeutsam. Für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Buchhaltungen reduzieren sie typische Konfliktfelder bei Reisebuchung, Umbuchung und Kostenerstattung. Wer interne Reisestandards aktualisiert, kann Beschwerden vermeiden, Erstattungen besser durchsetzen und Reisebudgets verlässlicher steuern.

Praxisfolgen für Unternehmen: Prozesse jetzt anpassen

Auch wenn die Neuregelung erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist in voller praktischer Breite greifen wird, sollten Unternehmen schon jetzt ihre Abläufe überprüfen. Das gilt für die Buchung von Dienstreisen ebenso wie für die Erfassung von Belegen, die Bearbeitung von Störfällen und die Abstimmung zwischen Mitarbeitenden, Personalabteilung und Finanzbuchhaltung. Entscheidend ist, dass Informationen über Flugausfälle, Verspätungen und Umbuchungsentscheidungen nicht in einzelnen E Mail Postfächern oder bei externen Buchungsportalen verloren gehen.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, Reisekosten und Erstattungsansprüche stärker zu standardisieren. Wo Anspruchsvoraussetzungen, Fristen und Nachweise digital erfasst werden, sinkt der Verwaltungsaufwand spürbar. Gleichzeitig steigt die Chance, berechtigte Zahlungen vollständig zu realisieren und eigene Aufwendungen zeitnah zu kompensieren. Das ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Wirtschaftlichkeit.

Im Ergebnis stärken die neuen europäischen Fluggastrechte sowohl die Position einzelner Reisender als auch die organisatorische Sicherheit in Unternehmen. Wer Geschäftsreisen regelmäßig veranlasst, sollte die Reform deshalb nicht nur als verbraucherrechtliches Thema verstehen, sondern als Anlass für effizientere Reise und Buchhaltungsprozesse. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer kaufmännischen Abläufe und bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Gerade durch klar strukturierte, digitale Prozesse lassen sich im Mittelstand bei Reisekosten, Belegmanagement und Erstattungen oft erhebliche Kostenersparungen erreichen.

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