Bundesrat fordert entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine Entschließung beschlossen, die auf eine deutliche Intensivierung des Kampfes gegen Geldwäsche und Steuerbetrug abzielt. Hintergrund sind zunehmend komplexe und organisierte Strukturen der Finanzkriminalität, die den Rechtsstaat und den fairen Wettbewerb bedrohen. Die Länder haben erkannt, dass die bisherigen gesetzlichen Instrumente zur Bekämpfung solcher Straftaten an ihre Grenzen stoßen und fordern von der Bundesregierung ein verfassungskonformes, aber entschiedenes Vorgehen.
Unter Finanzkriminalität versteht man sämtliche rechtswidrigen Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, Vermögenswerte durch Täuschung, Missbrauch oder Umgehung von Vorschriften zu erlangen oder zu verschleiern. Besonders gravierend ist dabei die Geldwäsche, also der Vorgang, unrechtmäßig erwirtschaftete Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, um deren illegale Herkunft zu verschleiern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, etwa im Dienstleistungsbereich, in der Pflege oder im Onlinehandel, können ungewollt in solche Geschäftsbeziehungen geraten, wenn interne Kontrollmechanismen fehlen.
Vermögensabschöpfung als zentrales Steuerungsinstrument
Ein Schwerpunkt der Entschließung betrifft die sogenannte Vermögensabschöpfung. Darunter versteht man die staatliche Einziehung von Vermögenswerten, die durch rechtswidriges Handeln erlangt wurden. Der Bundesrat sieht hierin ein wesentliches Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Ziel soll sein, unrechtmäßig erlangte Werte schneller aufzuspüren, vorläufig zu sichern und dauerhaft einzuziehen. Die bisherige Praxis zeigt, dass Tätergruppen in der Lage sind, ihre Gewinne durch verschachtelte internationale Firmenkonstrukte oder Strohmänner zu verschleiern. Dadurch wird die Nachverfolgung enorm erschwert.
Nach der Entschließung soll künftig die Beweislast gestärkt und die Ermittlungsbefugnisse der Behörden erweitert werden, um Vermögenswerte unbekannter Herkunft gezielter abzuschöpfen. Dabei ist die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, unerlässlich. Gleichwohl gilt: je effektiver unrechtmäßige Gewinne entzogen werden können, desto weniger attraktiv wird kriminelles Handeln im Wirtschaftsverkehr. Für Unternehmen bedeutet dies indirekt mehr Rechtssicherheit und fairere Wettbewerbsbedingungen, insbesondere in Branchen, in denen Bargeldgeschäfte oder internationale Transaktionen üblich sind.
Erweiterte Befugnisse der Behörden und Bedeutung für Unternehmen
Die Länder sprechen sich dafür aus, sowohl den Finanzbehörden als auch den Strafverfolgungsbehörden weitergehende Kompetenzen zu verleihen. Damit sollen Ermittlungen in Fällen von Steuerhinterziehung und Geldwäsche effizienter durchgeführt werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass die Behörden künftig stärker vernetzt und datenbasiert zusammenarbeiten könnten, etwa durch automatisierte Schnittstellen zum Transparenzregister oder zu internationalen Meldesystemen. Die Finanzverwaltung wird zunehmend digitalisiert, sodass Kontrollmechanismen präziser greifen. Für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, interne Compliance- und Dokumentationsprozesse zu überprüfen.
Eine sorgfältige Buchführung, die Implementierung interner Kontrollsysteme sowie ein funktionierendes Risikomanagement sind entscheidend, um unbeabsichtigte Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten zu vermeiden. Das Geldwäschegesetz verpflichtet bereits heute zahlreiche Unternehmen, darunter auch Wirtschaftsakteure außerhalb des Finanzsektors, zur Identifizierung ihrer Geschäftspartner und zur Dokumentation verdächtiger Transaktionen. Wer diese Pflichten ernst nimmt, schützt nicht nur das eigene Unternehmen, sondern stärkt zugleich das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Organisierte Steuerhinterziehung als wachsendes Risiko
Ein weiteres zentrales Anliegen der Entschließung betrifft die organisierte Steuerhinterziehung. Darunter wird das planmäßige und oft arbeitsteilige Vorgehen mehrerer Personen verstanden, mit dem Ziel, Steuern systematisch zu verkürzen oder zu vermeiden. Solche Strukturen verursachen erhebliche Schäden für die öffentlichen Haushalte und führen zugleich zu einem Ungleichgewicht im Wettbewerb, weil regelkonforme Unternehmen benachteiligt werden. Der Bundesrat fordert deshalb, den besonders schweren Fall der bandenmäßig begangenen Steuerhinterziehung auf sämtliche Steuerarten auszudehnen. Der Hintergrund ist, dass sich bislang die Anwendung solcher Strafschärfungen häufig auf bestimmte Steuern beschränkte, wodurch Kriminelle gezielt Schlupflöcher nutzen konnten. Eine Ausweitung würde die Tatbestände vereinheitlichen und eine effektivere Strafverfolgung ermöglichen. Gerade in Sektoren mit internationaler Lieferkette, wie dem Onlinehandel oder der Logistik, können dadurch Missbrauchstatbestände konsequenter verfolgt werden.
Für steuerberatende Kanzleien, Wirtschaftsprüferinnen und Finanzinstitutionen bedeutet dies, dass sie ihre Beratungs- und Prüfungsansätze noch stärker an den Aspekten der Prävention und Früherkennung ausrichten müssen. Es wird zunehmend erforderlich sein, Transaktionsmuster zu analysieren, Datenflüsse zu bewerten und digitale Systeme zur Vermeidung von Manipulation einzusetzen.
Fazit: Digitalisierung als Chance für mehr Transparenz
Die Entschließung des Bundesrates ist ein deutliches Signal an Gesetzgeber und Wirtschaft: Die Bekämpfung von Finanzkriminalität wird zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Unternehmen stehen dabei mittendrin, denn nur durch verlässliche interne Prozesse, transparente Buchführung und digitale Dokumentationssysteme lässt sich sicherstellen, dass sie nicht ungewollt Teil intransparenter Strukturen werden. Für kleine und mittelständische Betriebe ergibt sich daraus eine doppelte Chance: Einerseits stärken sie mit robusten Compliance-Strukturen ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern und Behörden, andererseits können sie die Gelegenheit nutzen, ihre kaufmännischen Prozesse durch Digitalisierung zu verschlanken. Als Kanzlei unterstützen wir Unternehmen aller Größenordnungen bei der Optimierung ihrer Buchhaltungsprozesse, der Einführung digitaler Workflows und der Reduzierung betrieblicher Kosten. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Prozessoptimierung und Digitalisierung im Mittelstand begleiten wir unsere Mandanten auf dem Weg zu mehr Effizienz, Transparenz und wirtschaftlicher Sicherheit.
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