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Verwaltungsrecht

Feuerwehrgebühren bei Fehlalarmen: Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Gebührenpflicht für Feuerwehreinsätze und ihre rechtlichen Grundlagen

Viele Unternehmen und Privatpersonen sind sich nicht bewusst, dass Feuerwehreinsätze in bestimmten Fällen kostenpflichtig sein können. Während Rettungs- und Brandbekämpfungsleistungen in der Regel gebührenfrei sind, eröffnen die Feuerwehrgesetze der Länder die Möglichkeit, für Einsätze Gebühren zu erheben, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst wurden. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit beschreibt dabei ein besonders erhebliches Maß an Pflichtverletzung, das über die einfache Fahrlässigkeit hinausgeht. Konkret bedeutet dies, dass jemand die notwendige Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt, sodass der Eintritt des Schadens naheliegend erscheint.

Zu einer solchen Fallkonstellation hatte sich das Verwaltungsgericht Göttingen in einem im September 2025 entschiedenen Verfahren zu äußern. Gegenstand des Streits war die Gebührenpflicht eines Autofahrers, dessen Smartphone während einer Fahrt von seinem Fahrzeugdach fiel und durch eine Sturzerkennungsfunktion eigenständig einen Notruf auslöste. Die Leitstelle musste von einem schweren Unfall ausgehen und alarmierte mehrere Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Vor Ort wurde lediglich das beschädigte Telefon aufgefunden, wodurch sich die Einsatzmaßnahmen als unnötig erwiesen.

Juristische Bewertung des Verwaltungsgerichts Göttingen

Der betroffene Autofahrer hatte sich gegen den Gebührenbescheid mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gewehrt. Das Gericht lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom 18. September 2025 (Az. 3 B 674/25) überwiegend ab. Entscheidendes Argument war, dass dem Antragsteller grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wurde. Er hatte unter Einfluss starker Schmerzmedikamente am Straßenverkehr teilgenommen und dadurch die Fahreignung verloren. Da er nach Auffassung des Gerichts um die Wirkung der Medikamente hätte wissen müssen, gilt die Teilnahme am Straßenverkehr in dieser Situation als grob fahrlässig.

Die Konsequenz war, dass die Gebührenerhebung dem Grundsatz nach rechtmäßig war. Allerdings prüfte das Gericht zusätzlich, inwieweit die Höhe des Bescheids zu rechtfertigen war. Hierbei stellte es fest, dass der Einsatzumfang teilweise über das objektiv Erforderliche hinausging. Ein spezielles Einsatzfahrzeug war laut der Alarm- und Ausrückeordnung nicht zwingend notwendig, sodass die Kostenerhebung insoweit zu reduzieren war.

Praktische Relevanz für Unternehmen und Einrichtungen

Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung für Unternehmen. Besonders Betriebe, die eine große Fahrzeugflotte oder Transportlogistik nutzen, sind einem höheren Risiko ausgesetzt, durch technische Fehlalarme oder fahrlässige Verhaltensweisen kostenpflichtige Rettungseinsätze zu verursachen. Dasselbe gilt für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder andere Institutionen, in denen Notrufsysteme vermehrt eingesetzt werden. Der Fall zeigt, dass nicht allein der tatsächliche Eintritt eines Schadens entscheidend ist, sondern auch die Frage, ob die Handlung oder Unterlassung des Beteiligten grob fahrlässig war. Unternehmen sollten daher ihre internen Prozesse kritisch prüfen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit technischen Notrufsystemen und die Schulung der Mitarbeitenden im verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten oder Maschinen.

Von besonderer Bedeutung ist die Feststellung des Gerichts, dass Gemeinden die Kostenpflicht auch dann geltend machen dürfen, wenn der Verursacher nicht bewusst oder vorsätzlich gehandelt hat. Bereits grobe Fahrlässigkeit genügt als Anknüpfungspunkt. Die faktische Konsequenz kann sein, dass erhebliche Summen in Rechnung gestellt werden, die sich im Einzelfall auf mehrere tausend Euro belaufen können. Eine präventive Risikominimierung ist für Unternehmen daher betriebswirtschaftlich und haftungsrechtlich sinnvoll.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen verdeutlicht, dass Feuerwehreinsätze, die durch grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst werden, erhebliche Kosten nach sich ziehen können. Für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder auch Selbständige ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Prozesse und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Alltag so zu gestalten, dass unnötige Rettungseinsätze vermieden werden. Dazu zählt ein bewusster Umgang mit Medikamenten und technischen Geräten ebenso wie eine klare interne Regelung zum Verhalten im Straßenverkehr oder bei Notfallsystemen.

Unternehmen sollten Risikoprävention nicht nur aus Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch im Hinblick auf mögliche Gebührenpflichten und deren finanzielle Folgen betrachten. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können durch vermeidbare Feuerwehrgebühren stark belastet werden. Eine gründliche interne Schulung sowie die Dokumentation von Prozessen helfen, Risiken nachvollziehbar zu minimieren. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Optimierung solcher Abläufe und setzt auf Digitalisierung, um Fehlerrisiken zu verringern und nachhaltig Kosten einzusparen. Wir begleiten kleine wie mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung ihrer Buchhaltung und schaffen Freiräume durch digitale Lösungen, die zugleich die Effizienz und Rechtssicherheit erhöhen.

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