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Erbschaftsteuer

Festsetzungsfrist Erbschaftsteuer: BFH schafft Klarheit zur Kenntnis

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Beginn der Festsetzungsfrist bei Erbschaftsteuer: Bedeutung der Kenntnis vom Erwerb

Mit Urteil vom 4. Juni 2025 (Az. II R 28/22) hat der Bundesfinanzhof eine zentrale Frage zur Erbschaftsteuer entschieden, die sowohl rechtlich als auch praktisch weitreichende Konsequenzen für Erben, Nachlassabwickelnde sowie beratende Steuerkanzleien hat. Im Kern ging es um den Beginn der sogenannten Festsetzungsfrist, also die Frist, innerhalb derer eine Erbschaftsteuer vom Finanzamt festgesetzt oder geändert werden darf. Die Entscheidung präzisiert, wann ein Erbe tatsächlich Kenntnis vom Erwerb im Sinne des § 170 Absatz 5 Nummer 1 der Abgabenordnung erlangt. Diese Kenntnis ist ausschlaggebend für den Fristbeginn und damit auch für die Frage, ob eine spätere Steuerfestsetzung zulässig ist.

Der zugrundeliegende Sachverhalt war klassisch, aber in seiner rechtlichen Komplexität durchaus exemplarisch: Eine Erblasserin hatte mehrere Testamente hinterlassen, deren letztes erst Jahre nach der ursprünglichen Erbscheinserteilung aufgefunden wurde. Nachträglich stellte sich heraus, dass der vermeintlich hälftige Erbe aufgrund eines späteren, rechtsgültigen Testaments Alleinerbe geworden war. Als das Finanzamt daraufhin die Erbschaftsteuer korrigierte, berief sich der Erbe auf Verjährung. Hier setzte das Urteil des Bundesfinanzhofs an und stellte klar, dass die steuerliche Festsetzungsfrist erst ab dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Erbe sichere Kenntnis von dem rechtsgültigen Erwerb hat.

Rechtliche Einordnung und Begründung der Entscheidung

Der Bundesfinanzhof stützt seine Entscheidung auf eine präzise Auslegung des § 170 Absatz 5 Nummer 1 der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Danach beginnt die Festsetzungsfrist nicht automatisch mit dem Tod der Erblasserin, sondern erst mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Erbe sichere Kenntnis über den Erwerb erlangt hat. „Kenntnis“ bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung, dass der Erbe zuverlässig weiß, dass er aufgrund eines wirksamen Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge tatsächlich Erbe ist. Diese Kenntnis liegt erst dann vor, wenn keine tatsächlichen Zweifel an der Wirksamkeit des Testaments mehr bestehen.

Dieser Zeitpunkt kann sich in Fällen streitiger Nachlassabwicklungen erheblich verzögern. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass der maßgebliche Zeitpunkt die gerichtliche Entscheidung im Erbscheinverfahren ist, sobald diese bestätigt, dass der Erbe aufgrund des aufgefundenen Testaments tatsächlich rechtmäßiger Erbe ist. Unerheblich bleibt, ob die Entscheidung anfechtbar ist oder ob ein anderes Familienmitglied Rechtsmittel einlegt. Damit gleicht der Bundesfinanzhof seine Linie an die Rechtsprechung zu den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und 30 Absatz 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz an, wonach ein rechtsgültiger Erwerb erst dann steuerlich relevant wird, wenn der Erbe von diesem Erwerb tatsächlich erfährt und die rechtlichen Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen.

  1. Der Bundesfinanzhof betont, dass sich die Kenntnis immer auf den konkreten Rechtsgrund des Erwerbs beziehen muss. Wird also zunächst eine Erbschaftsteuer aufgrund gesetzlicher Erbfolge festgesetzt und später ein Testament aufgefunden, das eine abweichende Erbfolge begründet, beginnt für diesen neuen Rechtsgrund die Frist erneut zu laufen.
  2. Damit bleibt die Festsetzungsfrist in solchen Fällen länger offen, als viele Steuerpflichtige bisher angenommen haben. Dies dient ausdrücklich dem Schutz des Steueranspruchs und verhindert, dass bestimmte Erbschaften aufgrund verspäteter Entdeckung eines Testaments nicht mehr steuerlich erfasst werden können.
  3. Das Gericht hebt zudem hervor, dass das Wiederaufleben der Festsetzungsfrist komplementär zur Vorschrift des § 173 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung steht, die Änderungen bei neu bekannt gewordenen Tatsachen zulässt. Ein aufgefundenes Testament stellt eine solche neue Tatsache dar und rechtfertigt damit sowohl die nachträgliche Korrektur der Steuerfestsetzung als auch den Wiederbeginn der Festsetzungsfrist.

Konkrete Bedeutung für Unternehmen, Steuerkanzleien und spezialisierte Branchen

Auch wenn das Urteil vorrangig Erbfälle betrifft, entfaltet es eine indirekte Wirkung für viele Unternehmensformen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, Pflegeeinrichtungen oder ärztliche Praxen in Familienhand. In diesen Strukturen spielen Nachfolgeregelungen regelmäßig eine zentrale Rolle. Gerade wenn Gesellschaftsanteile, Immobilien oder betriebliche Vermögenswerte Teil des Nachlasses sind, kann das Auffinden eines späteren Testaments erhebliche steuerliche Verschiebungen auslösen.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das Urteil, dass bei Unklarheiten über bestehende Testamente oder mögliche Erbansprüche steuerliche Risiken über mehrere Jahre bestehen können. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung unter Einbeziehung von Steuerberatenden ist daher unerlässlich, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Für Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser in privater Trägerschaft, bei denen Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften häufig als Erben eingesetzt werden, dürfte die Entscheidung noch aus einem anderen Grund bedeutsam sein: Sie müssen sicherstellen, dass die steuerlichen Erklärungen erst erfolgen, wenn tatsächlich Rechtsklarheit besteht. Andernfalls besteht das Risiko fehlerhafter Festsetzungen, die später korrigiert werden müssen.

Auch Onlinehändler oder technologieorientierte Start-ups, die von familiären Kapitalgebern unterstützt werden, profitieren von einer klaren Kenntnis der steuerlichen Abläufe. Nachfolgende Änderungen in der Rechtslage – etwa durch neue Testamente – beeinflussen nicht nur die steuerliche Bewertung, sondern auch die Bilanz- und Nachfolgeplanung. Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten daher Mandanten gezielt dafür sensibilisieren, wie wichtig eine geordnete Dokumentation und regelmäßige Überprüfung testamentarischer Regelungen ist. Besonders für den Mittelstand kann die jetzt vom Bundesfinanzhof bestätigte Auslegung langfristige Planungssicherheit schaffen, solange die rechtlichen und tatsächlichen Umstände transparent dokumentiert sind.

Praxisorientiertes Fazit und strategische Empfehlungen

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs konkretisiert, dass die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer erst dann zu laufen beginnt, wenn der oder die Erbende eindeutige und verlässliche Kenntnis vom konkreten Rechtsgrund seiner Erbfolge hat. Damit setzt das Gericht ein deutliches Signal für die steuerliche Behandlung später aufgefundener Testamente. Der Schutz des Steueranspruchs und die Sicherstellung der materiellen Richtigkeit der Steuerfestsetzung stehen über der formalen Betrachtung früherer Erbscheine. Für die Praxis folgt daraus, dass Erben, Unternehmen und Beraterinnen ihre Nachlassangelegenheiten gerade in komplexen Familienkonstellationen oder bei Unternehmensnachfolgen besonders sorgfältig dokumentieren sollten.

Unternehmen aller Branchen – vom inhabergeführten Kleinbetrieb über mittelständische Gesellschaften bis hin zu spezialisierten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – sollten sich frühzeitig mit ihren steuerlichen Verpflichtungen im Erbfall befassen. Das Urteil bekräftigt, dass Unkenntnis über spätere rechtliche Entwicklungen keine Schutzwirkung gegenüber steuerlichen Nachforderungen entfaltet. Eine gut strukturierte, digital dokumentierte Nachlass- und Steuerstrategie ist daher entscheidend.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltungs- und Steuerprozesse. Durch den gezielten Einsatz digitaler Systeme und automatisierter Workflows lassen sich erhebliche Kosten sparen und rechtliche Risiken effizient minimieren. Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in der prozessoptimierten Betreuung unterschiedlichster Branchen und der praxisnahen Auslegung aktueller Steuerrechtsprechung.

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