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Verwaltungsrecht

Fahrtenbuchauflage bei falschen Angaben rechtmäßig erklärt

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtsgrundlagen und Bedeutung der Fahrtenbuchauflage

Die Fahrtenbuchauflage stellt ein wichtiges Instrument der Verwaltungsbehörden dar, um Verstöße im Straßenverkehr künftig effektiv aufklären zu können. Gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Halter eines Fahrzeugs ein Fahrtenbuch zu führen hat, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Diese Maßnahme ist präventiv ausgestaltet und soll sicherstellen, dass künftige Verkehrsverstöße einer konkreten Person zugeordnet werden können. Für Unternehmen mit einem größeren Fuhrpark, wie etwa Logistikdienstleister oder Handwerksbetriebe, kann eine solche Auflage weitreichende Auswirkungen auf betriebliche Abläufe und Kostenmanagement haben.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 23. September 2025 über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Fahrzeughalter im Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Identifizierung der tatsächlichen Fahrerin unzutreffende Angaben gemacht hatte. Konkret waren als Fahrerin der Tat eine fiktive Person und eine sogenannte „Briefkastenadresse“ angegeben worden. Diese Form der Mitwirkung bewertete das Gericht als unzureichend und bestätigte die Rechtmäßigkeit der durch die Stadt Essen angeordneten Fahrtenbuchauflage über einen Zeitraum von 18 Monaten (Az. 14 K 2411/24).

Unzureichende Mitwirkung trotz formaler Angaben

Die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters ergibt sich aus seiner sogenannten Halterverantwortlichkeit. Hierunter versteht man die Pflicht, im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens an der Ermittlung der Person mitzuwirken, die den Verkehrsverstoß begangen hat. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe der Fahrerdaten. Gibt der Halter hingegen bewusst unzutreffende Angaben über Name und Adresse der angeblichen Fahrerin ab, liegt zwar auf den ersten Blick eine formale Mitwirkung vor, jedoch keine sachdienliche Unterstützung der Ermittlungsbehörde. Das Verwaltungsgericht machte deutlich, dass ein solches Verhalten nicht dem Zweck der Mitwirkungspflicht entspricht und sogar als bewusste Vereitelung der Ermittlung betrachtet werden kann.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger die Anschrift einer Wohnung angegeben, die nachweislich von mehreren Personen regelmäßig als Tarnadresse genutzt wurde. Dort bestanden keine tatsächlichen Wohnverhältnisse, sodass eine Zustellung oder Identitätsprüfung nicht möglich war. Diese Umstände hatten die zuständigen Ermittlungsbehörden zuvor mehrfach dokumentiert. Da die angegebenen Daten keine zielführenden Ermittlungen ermöglichten, sah das Gericht die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage als erfüllt an. Der bloße Versand eines Anhörungsbogens oder die Onlineanhörung durch eine nicht identifizierbare Person entbinden den Halter nicht von seiner grundsätzlichen Pflicht zur wahrheitsgemäßen und überprüfbaren Mitwirkung.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Flottenbetreiber

Für Unternehmen, die mehrere Dienstfahrzeuge im Einsatz haben, ist die Entscheidung von erheblicher praktischer Bedeutung. Die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs kann Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen, insbesondere wenn die Auflage sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Auch steuerliche Aspekte sind zu beachten: Nur ordnungsgemäß geführte Fahrtenbücher werden von der Finanzverwaltung als Nachweis für die private und betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs anerkannt. Unvollständige oder manipulative Angaben können nicht nur Bußgelder, sondern auch steuerliche Risiken nach sich ziehen, etwa bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für Dienstwagennutzung.

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten daher sicherstellen, dass interne Prozesse so ausgestaltet sind, dass jederzeit nachvollzogen werden kann, wer ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzt. Digitale Fahrtenbuchsysteme ermöglichen hier eine erhebliche Erleichterung. Moderne Lösungen erfassen automatisch alle relevanten Daten und unterstützen dabei, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere für Pflegeeinrichtungen, Handwerksbetriebe oder Außendienstorganisationen kann der Einsatz solcher Systeme zu deutlicher Transparenz und Rechtskonformität führen. Durch klare Vorgaben und Schulungen im Unternehmen lässt sich außerdem vermeiden, dass Mitarbeitende in Versuchung geraten, unregelmäßige Angaben zu machen oder die Verantwortung für Verkehrsverstöße zu verschleiern.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verdeutlicht, dass die Behörden eine hohe Mitwirkungsbereitschaft des Fahrzeughalters bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen verlangen dürfen. Wer unzureichende oder gar falsche Angaben macht, riskiert nicht nur eine längere Fahrtenbuchauflage, sondern signalisiert den Verwaltungsbehörden mangelnde Kooperationsbereitschaft. Eine solche Haltung kann insbesondere für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen zur Belastung werden, da die Nachweispflicht langfristig zusätzliche Bürokratie erzeugt. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig auf transparente und digitale Lösungen in der Fuhrparkverwaltung zu setzen, um die Verwaltungsvorgaben einfach und rechtssicher zu erfüllen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer buchhalterischen und organisatorischen Prozesse. Mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und Prozessoptimierung unterstützen wir Betriebe verschiedenster Branchen dabei, Compliance-Anforderungen effizient einzuhalten und nachhaltige Kostenersparnisse in der Buchhaltung zu realisieren.

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