Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Erbrecht

Europäisches Nachlasszeugnis: Bedeutung von Einwänden in der Praxis

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Europäisches Nachlasszeugnis und seine rechtliche Funktion

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein in der Europäischen Union eingeführtes Instrument, das die grenzüberschreitende Abwicklung von Erbfällen erleichtern soll. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern den Nachweis ihrer Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat zu führen, ohne auf unterschiedliche nationale Verfahren angewiesen zu sein. Der Zweck liegt in der Harmonisierung und Vereinfachung des Erbnachweises, insbesondere wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten belegen ist. Grundlage für das europäische Nachlassverfahren ist die Europäische Erbrechtsverordnung, die festlegt, welches nationale Erbrecht auf einen Erbfall Anwendung findet und wie der Nachweis der Erbenstellung zu erfolgen hat.

In Deutschland kann das Europäische Nachlasszeugnis beim Nachlassgericht beantragt werden. Es ersetzt zwar keinen nationalen Erbschein, entfaltet aber in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare Beweiswirkung. Diese Beweiswirkung bezieht sich auf die im Zeugnis bestätigten Angaben, etwa die Erbenstellung und den Anteil am Nachlass. Für viele Unternehmen, insbesondere für solche mit internationaler Vermögensstruktur, wie etwa Immobilien oder Beteiligungen im EU-Ausland, spielt dieses Instrument eine immer größere praktische Rolle. Wichtig ist dabei, die Verknüpfung zwischen nationalem Erbscheinverfahren und europäischem Nachlasszeugnis genau zu verstehen.

Einwände gegen die Erteilung und rechtliche Folgen

Nach der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Beschluss 21 W 96/23 vom 3. Dezember 2025 wurde klargestellt, dass selbst dann, wenn für denselben Erbfall bereits ein Erbschein ausgestellt wurde, die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zu versagen ist, sofern ein anderer Beteiligter rechtserhebliche Einwände erhebt. Das Gericht stellte fest, dass die Erhebung von Einwänden – etwa Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers oder Unklarheiten über die Wirksamkeit eines Testaments – die Erteilung so lange hindert, bis diese Streitfragen rechtskräftig geklärt sind.

Das Nachlassgericht ist in einem solchen Fall an der Erteilung gebunden, selbst wenn der Einwand nicht abschließend geprüft wurde. Dies gilt auch für das Beschwerdegericht, sofern sich der erhobene Einwand nicht durch einfache und rasche Ermittlungsschritte ausräumen lässt. Eine materielle Rechtskraft, also eine endgültige gerichtliche Klärung des Erbanspruchs, entsteht im Erbscheinsverfahren ohnehin nicht, da es sich dabei um ein rein deklaratorisches Verfahren handelt. Der ausgestellte Erbschein weist den Erben aus, begründet aber keine unwiderrufliche Rechtslage; seine Einziehung bleibt jederzeit möglich, wenn sich neue Tatsachen ergeben oder abweichende Entscheidungen getroffen werden. Für Erbengemeinschaften, insbesondere in Fällen überregionalen oder internationalen Vermögensbesitzes, bedeutet dies, dass ein bereits erteilter Erbschein nicht automatisch die Tür zum Europäischen Nachlasszeugnis öffnet.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Nachlassbeteiligte

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt verdeutlicht, dass Nachlassbeteiligte mit Vermögenswerten im Ausland sorgfältig prüfen müssen, ob mögliche Konflikte über die Erbfolge existieren, bevor sie ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen. Insbesondere mittelständische Unternehmer, die Betriebsvermögen oder Immobilien in anderen EU-Staaten halten, sind darauf angewiesen, dass die Nachlassnachweise zügig und einheitlich anerkannt werden. Wird ein Einwand erhoben, verzögert dies nicht nur den Nachweis der Erbenstellung, sondern kann auch die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensanteilen oder Immobilien im Ausland erheblich behindern. Gleiches gilt für Onlinehändler oder Dienstleistungsunternehmen, die internationale Vermögenspositionen, etwa Zahlungsansprüche oder Markenrechte, im Nachlass haben.

Für steuerberatende Kanzleien, die neben der Nachlassplanung auch die betriebswirtschaftliche Beratung übernehmen, ist die Kenntnis dieser Rechtsprechung entscheidend. Denn die Erbschafts- und Ertragsbesteuerung eines Unternehmens hängt regelmäßig vom gesicherten Nachweis der Erbenstellung ab. Wird die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses hinausgezögert, entstehen häufig zusätzliche Kosten durch Unsicherheiten bei der Steuerpflicht oder durch kurzfristig notwendige Zwischenfinanzierungen. Auch für Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen in privater Trägerschaft, bei denen Eigentumsrechte an Immobilien oder Unternehmensanteilen Teil des Nachlasses sind, hat diese Entscheidung unmittelbare organisatorische Bedeutung. Die rechtzeitige Vorbereitung der Nachlassunterlagen und die zügige Klärung möglicher Streitpunkte sind daher strategisch wichtig, um Liquiditäts- und Verwaltungsrisiken zu vermeiden.

Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis

Die aktuelle Rechtsprechung verdeutlicht, dass das Europäische Nachlasszeugnis kein schneller Ersatz für den nationalen Erbschein ist. Solange Einwände gegen die Erbenstellung bestehen, muss das Zeugnis zurückgehalten werden – selbst wenn der Antragsteller bereits über einen Erbschein verfügt. Für Unternehmer und Familiengesellschaften mit internationalem Bezug bedeutet das, dass Nachfolgeplanungen rechtzeitig, klar strukturiert und dokumentiert sein müssen. Besonders wichtig ist eine eindeutige testamentarische Regelung, die Streitpotenzial unter den Beteiligten minimiert. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob bestehende Gesellschaftsverträge im Hinblick auf den Todesfall und den Nachweis der Nachfolge ausreichend ausgestaltet sind, um Verzögerungen im operativen Geschäft zu vermeiden.

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Prozesse in der Buchhaltung und den angrenzenden Schnittstellen der Unternehmensorganisation zu digitalisieren und zu optimieren. Dank unserer Erfahrung in der Prozessoptimierung schaffen wir für unsere Mandanten Effizienz und Transparenz, die auch in komplexen rechtlichen oder erbrechtlichen Konstellationen entscheidende Vorteile bieten und langfristig erhebliche Kosten einsparen helfen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.