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Internationales

Europäischer Sozialversicherungspass erleichtert grenzüberschreitende Arbeit

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einleitung: Digitalisierung und Mobilität in Europas Sozialversicherung

Die Europäische Kommission treibt mit dem geplanten europäischen Sozialversicherungspass ein zentrales Digitalisierungsprojekt voran, das insbesondere Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie nationale Behörden entlasten soll. Die Initiative zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Ausübung sozialrechtlicher Ansprüche zu vereinfachen und gleichzeitig unnötige Bürokratie zu vermeiden. Für Unternehmen, die Mitarbeitende innerhalb der Europäischen Union entsenden, ist dieses Vorhaben von erheblicher praktischer Bedeutung, da die bislang papierbasierten oder nur teilweise digitalisierten Verfahren häufig zeit- und ressourcenintensiv sind.

Mit dem Sozialversicherungspass soll sich dies ändern. Das Ziel ist klar: eine EU-weite, interoperable und sichere Lösung, die auf bestehenden Regulierungsrahmen wie dem einheitlichen digitalen Zugangstor und der künftigen europäischen digitalen Identität basiert. Dabei steht nicht nur die Vereinfachung im Vordergrund, sondern auch der Schutz sensibler Daten sowie die Integrität der Nachweise über die Zugehörigkeit zu einem nationalen Sozialversicherungssystem.

Kernidee des europäischen Sozialversicherungspasses

Der europäische Sozialversicherungspass soll es ermöglichen, Nachweise über die Zugehörigkeit zu einem Sozialversicherungssystem, etwa die Bestätigung einer Entsendung, digital zu beantragen, auszustellen und in Echtzeit zu überprüfen. Die Kommission kritisiert, dass aktuelle Dokumente wie das sogenannte portable Dokument A1 – der Nachweis darüber, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Entsendung weiterhin im Herkunftsland sozialversichert ist – bisher kaum in einer zentral überprüfbaren digitalen Form vorliegen. Das führt nicht selten zu Verzögerungen bei Prüfungen in den Empfängerländern oder zu Unsicherheiten hinsichtlich der Echtheit dieser Dokumente.

Hier setzt der Sozialversicherungspass an. Er soll als digitale Plattform beziehungsweise als integrierter Datensatz funktionieren, der über nationale Systeme hinausgeht und den Mitgliedstaaten sowie den Unternehmen eine europaweit vergleichbare Vorgehensweise bietet. Eine auf dieser Grundlage interoperable Lösung würde nicht nur die Bearbeitungszeiten verkürzen, sondern auch die Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit erhöhen. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die regelmäßig Personal innerhalb der EU entsenden, könnte das einen wesentlichen Fortschritt darstellen.

Technische und rechtliche Ansätze der EU-Kommission

In der derzeit laufenden Konsultation stellt die Europäische Kommission vier denkbare Umsetzungsvarianten zur Diskussion. Diese reichen von der Weiterentwicklung bestehender Systeme bis hin zu einer vollständig neuen digitalen Infrastruktur, die mit der europäischen digitalen Identität – der sogenannten EUDI-Brieftasche – verbunden ist. Die ambitionierteste Variante sieht eine vollintegrierte Lösung vor, bei der sowohl die Ausstellung als auch die Verifizierung von Dokumenten standardisiert und in Echtzeit erfolgen kann. Dabei sollen Unternehmen perspektivisch die Möglichkeit erhalten, Anträge, wie etwa auf Ausstellung eines portablen Dokuments A1, vollständig digital abzuwickeln und die gleichen Informationen nur einmal in das System einzugeben.

Das Konzept der „once only“-Erfassung, das als technisches System bereits in anderen EU-Digitalprojekten – etwa im Rahmen des einheitlichen digitalen Zugangstors – erprobt wird, zielt auf die Vermeidung redundanter Datenangaben ab. Damit wird nicht nur die Effizienz erhöht, sondern auch die Fehleranfälligkeit reduziert. Darüber hinaus prüft die Kommission, ob verbindliche Fristen für die Ausstellung sozialversicherungsrechtlicher Nachweise eingeführt und die bestehenden rechtlichen Grundlagen an den Digitalisierungsstandard angepasst werden sollen.

Aus rechtlicher Sicht berührt das Projekt mehrere Regelungsbereiche. Es geht insbesondere um die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU, die auf den Verordnungen zur sozialen Sicherheit von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beruht. Zugleich hat die Digitalisierung solcher Verfahren datenschutzrechtliche Konsequenzen, da personenbezogene Informationen grenzüberschreitend verarbeitet werden. Die geplanten technischen Sicherheitsarchitekturen und die Nutzung der EUDI-Brieftasche sollen gewährleisten, dass diese Daten ausschließlich autorisierten Behörden und Nutzern zugänglich sind.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitnehmer

Für die Praxis, insbesondere für Personalabteilungen, Steuerberatende und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten, ergeben sich aus der Initiative wichtige Perspektiven. Bislang verursachen die unterschiedlichen nationalen Verfahren bei der Ausstellung von Nachweisen erhebliche administrative Lasten. Arbeitgeber müssen je nach Land mit divergierenden Formularen, Fristen und Nachweisanforderungen arbeiten. Der Sozialversicherungspass würde diesen Aufwand deutlich reduzieren, indem er standardisierte und digital überprüfbare Dokumente ermöglicht. Auch für prüfende Behörden könnte sich die Arbeit erheblich vereinfachen, da Echtheitsprüfungen automatisiert und Fälschungssicherungen digital hinterlegt werden.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die nur gelegentlich Mitarbeitende in andere EU-Staaten entsenden, würde der administrative Einstieg erheblich erleichtert. Auch Pflegeeinrichtungen, Bauunternehmen oder IT-Dienstleister mit temporären Projekten im europäischen Ausland profitieren vom Wegfall redundanter Verwaltungsverfahren. Längerfristig könnte der Sozialversicherungspass als Grundlage für weitere digitale Arbeitserleichterungen im Bereich der Entsendung dienen, wie beispielsweise eine automatische Übermittlung von Beschäftigungsdaten oder eine Integration mit den jeweiligen nationalen Versicherungssystemen. Damit entsteht ein spürbarer wirtschaftlicher Mehrwert, da Zeit, Ressourcen und Personalaufwand reduziert werden.

Ausblick und Fazit

Die EU-Kommission hat mit der Konsultation zum europäischen Sozialversicherungspass einen wichtigen Impuls für eine moderne, vernetzte Verwaltung gesetzt. Noch steht am Anfang ein offener Diskussionsprozess über die rechtliche Umsetzung und den technischen Standard, doch das Potenzial ist groß. Der Sozialversicherungspass könnte die bislang fragmentierten Verfahren in der europäischen Sozialversicherungspraxis nachhaltig vereinfachen. Insbesondere für Unternehmen, die grenzüberschreitend agieren, wird er zum Symbol einer digitalisierten Verwaltungskultur, die Effizienz, Sicherheit und Transparenz vereint.

Mit einer erfolgreichen Umsetzung würde die Europäische Union nicht nur ein digitales Verwaltungsinstrument schaffen, sondern einen weiteren Schritt in Richtung eines funktionierenden Binnenmarkts für Arbeit und Dienstleistungen gehen. Für die Wirtschaft bedeutet das eine erhebliche Entlastung, für die Mitgliedstaaten eine Vereinfachung der Koordinierungsprozesse und für die Arbeitnehmenden mehr Rechtssicherheit über ihre soziale Absicherung.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen auf dem Weg der Digitalisierung und Prozessoptimierung – insbesondere in der Buchhaltung und bei der Automatisierung von Verwaltungsprozessen. Durch unsere Erfahrung in der digitalen Prozessgestaltung unterstützen wir unsere Mandanten dabei, administrative Aufwände zu reduzieren und nachhaltige Kostenvorteile zu realisieren.

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