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Umsatzsteuer

EU-Verpackungsverordnung bringt neue Pflichten für Unternehmen und Prüfer

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Reform des Verpackungsrechts und ihre Bedeutung für die Praxis

Mit der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung schafft das Bundesumweltministerium einen weitreichenden Rahmen zur Modernisierung der bestehenden Regelungen über Verpackungen und Recycling. Das künftige Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz, abgekürzt VerpackDG, ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und zielt darauf ab, die bisherige Struktur rund um Systembeteiligung, Nachweisführung und Kontrolle zu vereinheitlichen. Während die europäische Regelung die Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen, Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Plastikabfällen in den Mittelpunkt stellt, konkretisiert der deutsche Entwurf vor allem die Zuständigkeiten und Pflichten für Hersteller, Inverkehrbringer und Prüfinstanzen.

Für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Handel, der Lebensmittelbranche oder im Gesundheitsbereich, gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Verpackungen sind längst nicht mehr nur logistische Notwendigkeit, sondern auch rechtlich reguliertes Medium im Rahmen der Herstellerverantwortung. Die neue Regulierung soll sicherstellen, dass alle Marktakteure gleichermaßen ihren Beitrag leisten und zugleich die Transparenz im Prüfverfahren steigt.

Neue und bestehende Prüfungsaufgaben für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Der Gesetzesentwurf überträgt eine Vielzahl an Kontroll- und Nachweisfunktionen auf Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Bereits nach dem bisherigen System, bekannt aus dem Verpackungsgesetz, waren sie als sogenannte Systemprüfer tätig. Diese Funktion bleibt erhalten. Neu ist jedoch, dass Prüfungsaufgaben stärker standardisiert und inhaltlich erweitert werden. Prüfer sollen künftig zusätzliche Bestätigungen über finanzielle Leistungsfähigkeit und Mittelverwendung bestimmter Systeme ausstellen. So wird etwa verlangt, dass die Zentrale Stelle, die für Registrierung und Kontrolle der Systeme zuständig ist, Prüfberichte an die zuständigen Behörden übermittelt, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Systeme zu bewerten.

Hinzu kommen neue Anforderungen für Organisationen, die sich um Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen bemühen. Diese Organisationen müssen künftig jährlich Rechenschaft über den zweckgemäßen Einsatz von Mitteln ablegen. Die Richtigkeit dieser Angaben wird durch einen externen Prüfer bestätigt, was eine zusätzliche Verantwortung für den Berufsstand mit sich bringt. Neben der bisherigen Funktion der Prüfung wird somit auch die qualitative Beurteilung von Nachhaltigkeitsstrategien und Mittelverwendungen zum zentralen Bestandteil der Arbeit.

Fortbildung, Registrierung und neue Nachweispflichten

Neu eingeführt wird eine verbindliche Fortbildungspflicht für alle registrierten Prüfer im Verpackungsrecht. Diese Pflicht gilt innerhalb von sechs Monaten nach Eintragung in das Prüferregister und anschließend in Fünfjahresabständen. Damit soll sichergestellt werden, dass Prüfende stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung, Technik und Dokumentationsanforderungen bleiben. Die Zentralstelle ist verpflichtet, regelmäßig Schulungen anzubieten. Bereits registrierte Prüfer erhalten eine Übergangsfrist bis Ende 2027. Ab dem Jahr 2028 erlischt eine nicht fortgebildete Registrierung automatisch, was im Interesse der Verlässlichkeit und Einheitlichkeit der Prüfungen liegt.

Diese neuen Regelungen betreffen nicht nur die Prüfer, sondern indirekt auch alle Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringen. Kleinere Betriebe, wie Onlinehändler oder Produzenten in Nischenbranchen, müssen künftig stärker darauf achten, dass die von ihnen beauftragten Prüfer ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Unternehmen, die Verpackungen nutzen oder vertreiben, tragen damit eine mittelbare Mitverantwortung für die Einhaltung der Prüfkette, ähnlich wie bereits bei der Umsatzsteuer- oder Datenschutz-Compliance. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Prüfer die Aufgabe oder Unterbrechung ihrer Tätigkeit unverzüglich an die Zentrale Stelle melden müssen. Erfolgt keine Rückmeldung oder wird die Fortbildungspflicht versäumt, kann eine vorübergehende Entfernung aus dem Prüferregister erfolgen. Diese Maßnahme soll die Qualitätssicherung im Prüfprozess dauerhaft gewährleisten.

Praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Für die Unternehmenspraxis bedeutet die Neuregelung eine deutliche Zunahme an administrativen Aufgaben, erfordert zugleich aber auch eine präzisere Dokumentation interner Abläufe. Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sollte sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen und prüfen, ob bestehende Vertragsverhältnisse mit Prüfern an die künftige Rechtslage angepasst werden müssen. Da die Zentrale Stelle künftig regelmäßig Einzelnachweise, Prüfberichte oder Bestätigungen anfordern kann, muss eine lückenlose Belegführung gewährleistet sein.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Verpackungsdaten und Nachweise digitalisiert erfassen. Moderne Softwarelösungen ermöglichen heute eine automatisierte Schnittstelle zwischen Buchhaltung, Warenwirtschaft und Entsorgungspartnern. Wird diese Infrastruktur entsprechend vorbereitet, lassen sich die neuen Anforderungen effizient umsetzen, ohne Mehraufwand im Tagesgeschäft zu erzeugen. Auch sollten Handwerksbetriebe, Onlinehändler und Dienstleister prüfen, ob sie von den erweiterten Pflichten als Erstinverkehrbringer betroffen sind. Selbst bei geringen Verpackungsmengen kann eine Registrierungspflicht bestehen, deren Nichtbeachtung mit Bußgeldern belegt ist.

Fazit: Neue Rechtslage als Chance für Nachhaltigkeit und Effizienz

Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft und bringt zugleich eine neue Qualität der Kontrolle und Transparenz. Die damit verbundenen Fortbildungspflichten, Prüfaufgaben und Meldepflichten erfordern Aufmerksamkeit, bergen jedoch auch Chancen. Unternehmen, die ihre internen Abläufe frühzeitig digitalisieren und rechtssicher strukturieren, sind künftig nicht nur besser aufgestellt, sondern können durch optimierte Datenflüsse auch Kosten sparen. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Steuerberatern und Prüfern lässt sich die Einhaltung der Vorschriften effizient gestalten. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Betriebe dabei, ihre Buchhaltungsprozesse zu digitalisieren und prüfungsvorbereitend zu optimieren. Mit unserer Erfahrung in der Prozessgestaltung und Digitalisierung schaffen wir nachhaltige Strukturen, die rechtssicher sind und langfristig wirtschaftliche Vorteile bieten.

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