Hintergrund und Bedeutung der EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur Förderung nachhaltiger Investitionen und zur Schaffung von Transparenz über nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten. Sie soll Kapitalströme in ökologisch sinnvolle Projekte lenken und langfristig sowohl Finanz- als auch Realwirtschaft auf Klimaneutralität ausrichten. Unternehmen werden damit verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit zu bewerten und offenzulegen. Ziel ist es, ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltiges Wirtschaften zu etablieren und den Stakeholdern, insbesondere Investoren und Aufsichtsbehörden, vergleichbare Informationen zu bieten.
Für viele Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, stellt die Umsetzung dieser Anforderungen eine Herausforderung dar, da sie umfangreiche Datenanalysen, Berichterstattungssysteme und eine enge Verzahnung von Nachhaltigkeit und Finanzberichterstattung erfordert. Die jetzt veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 bringt hier spürbare Vereinfachungen, ohne die Grundverpflichtungen grundsätzlich zu verändern.
Wesentliche Neuerungen des Delegierten Rechtsakts
Am 4. Juli 2025 verabschiedete die Europäische Kommission einen Delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichtspflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung. Da weder das Europäische Parlament noch der Rat der Europäischen Union innerhalb der vorgesehenen Frist Einspruch erhoben haben, wurde die Verordnung am 8. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Mit dieser Änderung wird die Berichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025 neu geregelt, wobei Unternehmen optional ein Wahlrecht zur Anwendung ab dem Geschäftsjahr 2026 haben.
Zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts. Dieses ermöglicht es Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten zu konzentrieren, die für ihre tatsächlichen Geschäftstätigkeiten und deren Nachhaltigkeitsauswirkungen von Bedeutung sind. Damit wird sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Entlastung geschaffen. Zudem wird die Zahl der zu meldenden Datenpunkte erheblich reduziert – bei Nicht-Finanzunternehmen um etwa 64 Prozent, bei Finanzunternehmen sogar um rund 89 Prozent. Diese Vereinfachungen führen zu einer deutlichen Reduktion des administrativen Aufwands und damit zu einem effizienteren Berichtswesen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der sogenannten „Do No Significant Harm“-Kriterien, also der Vorgaben, wonach Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre als nachhaltig klassifizierten Aktivitäten keine erheblichen negativen Auswirkungen auf andere Umweltziele haben. Diese Kriterien wurden im Sinne der Anwenderfreundlichkeit überarbeitet, sodass insbesondere kleinere Unternehmen und Organisationen mit eingeschränkten Berichtskapazitäten eine pragmatischere Umsetzung realisieren können.
Auswirkungen auf Finanzinstitutionen und Realwirtschaft
Für Finanzunternehmen, Banken und Versicherungen ergeben sich aus der neuen Verordnung Anpassungen bei der Berechnung und Offenlegung zentraler Kennzahlen (Key Performance Indicators, kurz KPI). Die Definitionen und Berechnungsgrundlagen werden klarer gefasst, was zu einer höheren Vergleichbarkeit innerhalb des Finanzsektors führt. Gerade in Zeiten zunehmender ESG-Regulierung bietet diese Präzisierung Sicherheit bei der Berichterstattung und erleichtert die Integration der Nachhaltigkeitsinformationen in bestehende Risikomanagementprozesse. Auch für nichtfinanzielle Unternehmen, wie etwa produzierende Betriebe, Pflegeeinrichtungen oder Onlinehändler, bedeutet die Vereinfachung einen realen Gewinn. Die Reduktion der Meldepflichten und die Fokussierung auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ermöglichen eine bessere Integration der Berichtspflichten in bestehende Management- und Controllingstrukturen.
Darüber hinaus profitieren Kapitalmarktteilnehmer, da die vereinfachte Berichterstattung die Transparenz über nachhaltige Aktivitäten stärkt und Fehlinformationen reduziert. Investoren können nachhaltige Investitionsentscheidungen auf einer stärker standardisierten Basis treffen. Für den Mittelstand kann dies einen bedeutenden Vorteil darstellen, da sich Unternehmen durch strukturierte Nachhaltigkeitsberichte stärker gegenüber Finanzierungspartnern positionieren und neue Kapitalquellen erschließen können.
Praktische Umsetzung und Handlungsempfehlungen
Die praktische Implementierung der geänderten Anforderungen wird in den kommenden Monaten entscheidend sein. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für sie wesentlich sind, um das neue Wesentlichkeitskonzept sinnvoll anzuwenden. Eine klare inhaltliche Abgrenzung und Dokumentation der relevanten Tätigkeiten bildet die Grundlage für eine revisionssichere Berichterstattung. Darüber hinaus empfiehlt sich eine enge Abstimmung zwischen Finanzabteilung, Controlling, Nachhaltigkeitsmanagement und IT, um Datenflüsse effizient zu gestalten.
Die Anpassung interner Prozesse wird durch die vereinfachten Berichtspflichten zwar erleichtert, doch bleibt die Integration in bestehende Systeme eine anspruchsvolle Aufgabe. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist es daher sinnvoll, externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um Datenmanagement, rechtliche Anforderungen und Nachhaltigkeitsziele aufeinander abzustimmen. Wer frühzeitig handelt, kann die neuen Regelungen nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als Chance für mehr Transparenz, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit nutzen.
Fazit: Vereinfachung mit strategischer Wirkung
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 bringt für Unternehmen eine deutliche Entlastung und ermöglicht eine zielgerichtetere, praxisnähere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch die Verringerung des Meldeumfangs und die Einführung des Wesentlichkeitsprinzips wird das Berichtswesen auf eine zukunftsfähige Basis gestellt, die Compliance sichert und gleichzeitig eine Brücke zwischen Regulierung und betrieblicher Realität schlägt. Mittelständische Unternehmen, die diese Entwicklung aktiv nutzen, können ihre Nachhaltigkeitskommunikation strategisch einsetzen und zugleich Kosten sparen.
Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, diese neuen Anforderungen effizient umzusetzen. Wir sind spezialisiert auf die Optimierung von Buchhaltungsprozessen, die Digitalisierung von Unternehmensstrukturen und die Realisierung erheblicher Kostenvorteile durch moderne, integrierte Systeme. Mit unserer Erfahrung in der steuerlichen und prozessualen Beratung helfen wir, regulatorische Pflichten nicht nur zu erfüllen, sondern als Chance für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu nutzen.
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