EU-Geldwäschepaket und Sammelanderkonten: Worum es jetzt geht
Das europäische Geldwäscherecht steht vor einer weiteren tiefgreifenden Veränderung. Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehen anwaltliche Sammelanderkonten und die Frage, ob deren bisher gefundene Absicherung durch neue europäische Vorgaben wieder ins Wanken geraten könnte. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist das kein Randthema, sondern ein zentraler Punkt ihrer Berufsausübung. Sammelanderkonten sind Konten, auf denen Fremdgelder für mehrere Mandate getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet werden. Sie werden in vielen Konstellationen benötigt, etwa bei Abwicklungen, Vergleichen oder Treuhandsachverhalten.
Brisant ist die Entwicklung deshalb, weil bereits in den Jahren 2020 und 2021 erhebliche Unsicherheit bestand. Hintergrund waren verschärfte Prüfpflichten der Kreditinstitute nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowie nach dem Common Reporting Standard. Der Common Reporting Standard ist ein internationaler Standard zum automatischen Austausch von Finanzkontendaten zwischen Steuerbehörden. Banken sahen sich dadurch zu weitergehenden Prüfungen veranlasst, was teilweise zur Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten führte.
In der Folge wurde zwischen Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium und Kreditwirtschaft eine tragfähige Lösung entwickelt. Ziel war es, die berechtigten Kontrollinteressen der Banken mit den berufsrechtlichen Besonderheiten der Anwaltschaft in Einklang zu bringen. Diese Lösung soll Sammelanderkonten dauerhaft sichern. Genau dieses Modell könnte nun durch die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets unter Druck geraten. Nach der derzeitigen Entwicklung gelten die neuen europäischen Vorgaben ab Juli 2027. Für die Praxis besteht deshalb schon jetzt Handlungsbedarf, auch wenn die endgültige Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist.
Sammelanderkonten und Prüfpflichten: Warum die bisherige Lösung wichtig ist
Die bislang gefundene Lösung beruht auf einem differenzierten Ansatz. Bestimmte Transaktionsdaten auf anwaltlichen Sammelanderkonten sollen über ein elektronisches System über eine Schnittstelle der Banken abrufbar sein. Ergibt die systemgestützte Auswertung Auffälligkeiten, werden die betreffenden Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt. Damit soll eine Kontrolle ermöglicht werden, ohne die anwaltliche Verschwiegenheit oder die Funktionsfähigkeit anwaltlicher Fremdgeldverwaltung unangemessen zu beeinträchtigen.
Gerade die anwaltliche Verschwiegenheit ist hier rechtlich besonders sensibel. Sie schützt vertrauliche Informationen aus dem Mandatsverhältnis und gehört zum Kern anwaltlicher Berufsausübung. Ein System, das bankseitige Prüfpflichten mit einer berufsständischen Aufsicht verknüpft, versucht deshalb, Kontrollziele und Berufsgeheimnis miteinander zu verbinden. Auf dieser Grundlage wurde der Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums, der Banken von der Prüfung nach dem Common Reporting Standard bei anwaltlichen Sammelanderkonten ausnimmt, bis Ende 2026 verlängert. Parallel dazu wird der rechtliche Rahmen vorbereitet, während die technische Umsetzung des Prüfsystems bereits konkret in den Startlöchern steht.
Für die Praxis ist diese Zwischenlösung von erheblicher Bedeutung. Ohne sie droht eine Situation, in der Banken aus regulatorischer Vorsicht Kontomodelle zurückfahren oder ganz einstellen. Das würde nicht nur Kanzleien treffen, sondern auch Mandantinnen und Mandanten, die auf eine verlässliche und rechtssichere Fremdgeldabwicklung angewiesen sind. Besonders bei wirtschaftlich komplexen Vorgängen, Immobilientransaktionen, Vergleichsabwicklungen oder insolvenznahen Sachverhalten kann der Wegfall solcher Konten die Abwicklung erheblich erschweren.
AMLA-Regulierungsstandards: Wo die neue Gefahr für Kanzleien liegt
Die neue Unsicherheit entsteht durch die europäische Anti Money Laundering Authority. Diese Behörde bereitet zur Ausführung der europäischen Geldwäscheverordnung delegierte Rechtsakte vor. Delegierte Rechtsakte sind ergänzende Regelungen, mit denen bestehende europäische Rechtsvorgaben konkretisiert werden. Im vorliegenden Zusammenhang geht es insbesondere um Technical Regulatory Standards. Das sind technische Regulierungsstandards, die detailliert festlegen, wie gesetzliche Pflichten in der Praxis umzusetzen sind.
Nach der geäußerten Kritik besteht das Problem darin, dass die geplanten Regulierungsstandards banktypische Prüf und Dokumentationslogiken weitgehend unterschiedslos auch auf die Anwaltschaft übertragen könnten. Genau darin liegt das Konfliktpotenzial. Banken und Rechtsanwaltskanzleien unterliegen zwar beide geldwäscherechtlichen Pflichten, arbeiten aber in völlig unterschiedlichen Aufsichts und Vertraulichkeitsstrukturen. Während Kreditinstitute auf eine umfassende Kundendokumentation und standardisierte Kontrollmechanismen ausgerichtet sind, ist die Anwaltschaft in ein berufsrechtliches System mit Kammeraufsicht und strengen Geheimhaltungspflichten eingebunden.
Wenn diese Unterschiede regulatorisch nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann dies zu einer doppelten Schieflage führen. Zum einen drohen zusätzliche Prüfpflichten für Verpflichtete. Verpflichtete sind Personen oder Institutionen, die nach Geldwäscherecht besondere Sorgfalts und Kontrollpflichten erfüllen müssen. Dazu gehören sowohl Banken als auch bestimmte rechtsberatende Berufe. Zum anderen könnten Kreditinstitute aus Risikoerwägungen erneut dazu übergehen, anwaltliche Sammelanderkonten nicht mehr anzubieten oder bestehende Geschäftsbeziehungen einzuschränken.
Aus Sicht der anwaltlichen Berufspraxis wäre das gravierend. Ein vollständiges Verschwinden von Sammelanderkonten vom Markt hätte nicht nur organisatorische Folgen, sondern würde auch etablierte Abwicklungsstrukturen in zahlreichen Mandaten beeinträchtigen. Die Forderung nach einer ergänzenden Regelung in den technischen Regulierungsstandards zielt daher darauf ab, die bestehende Aufsicht über Berufsgeheimnisträger ausdrücklich anzuerkennen. Gemeint ist insbesondere die Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern, unterstützt durch das bereits entwickelte Prüfsystem.
Praxisfolgen für Kanzleien, Banken und Mandanten
Auch wenn die Debatte unmittelbar die Anwaltschaft betrifft, sollten sich Banken, Compliance-Verantwortliche und wirtschaftlich tätige Mandanten frühzeitig mit den möglichen Folgen befassen. Für Kreditinstitute stellt sich die Frage, ob bestehende Konto und Prüfprozesse künftig angepasst werden müssen und wie sich berufsrechtliche Besonderheiten in standardisierte Kontrollsysteme integrieren lassen. Für Kanzleien geht es um die Sicherung eines funktionierenden Instruments der Fremdgeldverwaltung. Für Mandanten steht die Verlässlichkeit sensibler Zahlungsabwicklungen im Raum.
Besonders wichtig ist jetzt eine nüchterne Risikobewertung. Solange die endgültigen technischen Regulierungsstandards noch nicht feststehen, sollten betroffene Akteure ihre Prozesse, Dokumentationswege und Schnittstellen überprüfen. Entscheidend ist, dass rechtliche Anforderungen, technische Umsetzbarkeit und berufsrechtlicher Schutz nicht isoliert betrachtet werden. In der Praxis bewähren sich vor allem klare Verantwortlichkeiten, digital nachvollziehbare Zahlungsprozesse und eine frühzeitige Abstimmung zwischen Kanzlei, Bank und gegebenenfalls berufsständischer Aufsicht.
Für mittelständische Unternehmen, die regelmäßig mit Treuhand oder Fremdgeldsachverhalten arbeiten, ist das Thema zwar meist nur mittelbar relevant. Gleichwohl zeigt der Vorgang exemplarisch, wie stark europäische Regulierung in etablierte Prozessketten eingreifen kann. Gerade deshalb sollten Unternehmen und beratende Berufe neue Compliance-Anforderungen nicht erst bei Inkrafttreten bewerten, sondern frühzeitig in ihre Organisations und Digitalisierungsstrategie einbeziehen.
Im Ergebnis geht es nicht um eine Detailfrage des Berufsrechts, sondern um die rechtssichere Ausbalancierung von Geldwäscheprävention, Berufsgeheimnis und praktikabler Marktinfrastruktur. Ob die bisher gefundene Lösung für anwaltliche Sammelanderkonten Bestand haben wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die europäischen Umsetzungsstandards die Besonderheiten der Anwaltschaft angemessen berücksichtigen. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der rechtssicheren Digitalisierung ihrer Finanz und Buchhaltungsprozesse und unterstützen dabei, regulatorische Anforderungen effizient in tragfähige Abläufe zu überführen. Gerade in der Prozessoptimierung und Digitalisierung im Mittelstand zeigen sich regelmäßig erhebliche Kostenersparungen, von denen unsere Mandanten vom kleinen Unternehmen bis zum spezialisierten Mittelständler nachhaltig profitieren.
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