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Internationales

EU-Fahrgastrechte und Fluggastrechte: Rechte kennen, Ansprüche sichern

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in die EU-Passagierrechte

Mobilität ist im europäischen Binnenmarkt von zentraler Bedeutung. Damit Reisen für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Unternehmen planbar und verlässlich bleibt, gelten in der gesamten Europäischen Union verbindliche Passagierrechte. Diese Rechte betreffen Flugreisen ebenso wie Bahn-, Bus- und Schiffsverbindungen und regeln, unter welchen Voraussetzungen Reisende Ansprüche geltend machen können. Der Begriff der Passagierrechte beschreibt die Gesamtheit der europäischen Schutzverordnungen, die sicherstellen, dass bei Problemen wie Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckverlusten Ausgleichsleistungen oder Unterstützungen beansprucht werden können.

Für Unternehmen ist dieses Regelwerk nicht nur relevant, wenn Reisekosten ihrer Mitarbeitenden betroffen sind, sondern ebenso in der Kundenkommunikation: Reisebüros, Busunternehmer, Transportdienstleister oder auch Onlineplattformen stehen oft als erste Anlaufstelle im Fokus der Kunden, wenn es um Durchsetzung und Information der Rechte geht.

Rechte bei Ausfällen, Verspätungen und Gepäckproblemen

Die europäischen Vorschriften trennen klar nach Verkehrsmitteln. In der Luftfahrt gelten strenge Regelungen: Wird ein Flug annulliert, verspätet sich erheblich oder geht Gepäck verloren, können Ausgleichszahlungen oder Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen oder die Erstattung des Ticketpreises beansprucht werden. Bei der Bahn trifft dies auf Zugausfälle und Verspätungen zu, mit Ansprüchen auf teilweise Rückerstattung des Fahrpreises oder alternative Beförderung. Im Schiffsverkehr besteht ebenfalls ein Anspruch auf Erstattungen und Betreuungsleistungen, besonders im Kreuzfahrtbereich. Für Busreisen innerhalb und aus der EU gelten vergleichbare Standards, die eine europaweit einheitliche Grundlage für den Verbraucherschutz bilden.

Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Geschäftsreisen ermöglichen, sollten diese Rechte unbedingt berücksichtigen. Denn Ausgleichszahlungen können nicht nur private Reisende, sondern auch juristische Personen geltend machen. Onlinehändler mit europaweitem Versand oder Logistikunternehmen mit internationalen Beförderungen sollten die Vorschriften ebenfalls kennen, da sie häufig Kundenanfragen hierzu beantworten müssen.

Durchsetzung der EU-Rechte in der Praxis

In der Praxis empfiehlt sich für Betroffene ein stufenweises Vorgehen, das von Transparenz und Dokumentation geprägt ist:

  1. Als erste Handlung wird immer die Kontaktaufnahme mit dem Reiseunternehmen empfohlen. Hierbei stellt das Unternehmen oft eigene Formulare bereit, die eine strukturierte Abwicklung vereinfachen.
  2. Kommt innerhalb von ein bis drei Monaten keine Antwort oder ist die Reaktion aus Sicht des Reisenden unzureichend, besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
  3. Bleibt auch diese Ebene ohne Erfolg, kann eine außergerichtliche Streitbeilegung oder das Verfahren über die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung initiiert werden. Voraussetzung ist, dass die reisende Person ihren Wohnsitz in der Europäischen Union hat.

Besondere Erwähnung verdient der Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mit einer Behinderung. Sie genießen die gleichen Rechte und erhalten zusätzlich Anspruch auf kostenlose Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen sowie beim Aufenthalt an Bord. Für Unternehmen bedeutet dies, organisatorische Ressourcen bereitzuhalten und ihr Personal gezielt zu schulen, um diesen hohen Rechtsstandard zu gewährleisten.

Fazit und Bedeutung für Unternehmen

Die europaweit harmonisierten Fahrgast- und Fluggastrechte stellen einen wichtigen Garant für verlässliche Mobilität dar und tragen zugleich zum Verbraucherschutz bei. Unternehmen sollten sich nicht nur auf ihre Rechte als Auftraggeber von Geschäftsreisen konzentrieren, sondern auch auf ihre Pflichten gegenüber Kunden, wenn sie Teil der Wertschöpfungskette in der Reise- oder Transportbranche sind. Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die Kenntnis und korrekte Anwendung dieser Regelungen erhebliche Chancen, Kundenvertrauen zu sichern und unnötige Kosten durch falsches Beschwerdemanagement zu vermeiden.

Gerade bei der Verwaltung von Reisekostenabrechnungen oder der Abwicklung von Ausgleichsansprüchen wird deutlich, wie wichtig digitalisierte Prozesse und eine strukturierte Buchhaltungsorganisation sind. Wir begleiten kleine wie mittelständische Unternehmen genau bei dieser Prozessoptimierung und setzen dabei auf Automatisierung und Digitalisierung, um nicht nur die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch spürbare Kostenersparnisse in der Buchführung zu realisieren.

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