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Recht

EU-Entwaldungsverordnung: neue Pflichten und Chancen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund und Zielsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Die Europäische Union stellt den Schutz der weltweiten Wälder und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zunehmend in den Mittelpunkt ihrer Umweltpolitik. Mit der EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, verfolgt sie die Absicht, den Import und die Vermarktung von Produkten zu unterbinden, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung richtet sich vor allem an Unternehmen, die Rohstoffe oder Erzeugnisse wie Holz, Kaffee, Kautschuk, Palmöl, Kakao oder Soja – und daraus hergestellte Produkte – in der Europäischen Union in Verkehr bringen oder exportieren. Ziel ist es, Lieferketten ökologisch sauber und transparent zu gestalten, ohne die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen übermäßig zu belasten.

Nach den jüngsten Vorschlägen der Europäischen Kommission sollen nun gezielte Anpassungen vorgenommen werden, um die Umsetzung für Mitgliedstaaten und Unternehmen praktikabler zu gestalten. Insbesondere sollen Berichts- und Sorgfaltspflichten, also rechtlich vorgeschriebene Prüf- und Nachweispflichten, für bestimmte Gruppen von Marktteilnehmern vereinfacht werden. Dies betrifft vor allem Kleinst- und kleine Unternehmen, die bislang einen erheblichen administrativen Aufwand hätten betreiben müssen, um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen.

Wichtige Neuerungen und vereinfachte Berichtspflichten

Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Änderungen steht ein digital gestütztes IT-System, das als zentrale Plattform für die Einreichung und Nachverfolgung der sogenannten Sorgfaltserklärungen dienen wird. Marktteilnehmer, die EUDR-relevante Produkte erstmals in der EU anbieten oder einführen, sollen über dieses System nachweisen, dass ihre Erzeugnisse nicht mit Entwaldung oder illegaler Abholzung in Verbindung stehen. Neu ist, dass nachgelagerte Händler künftig von der Pflicht zur regelmäßigen Einreichung solcher Erklärungen befreit werden. Stattdessen reicht künftig eine einmalige, zentralisierte Erfassung durch den Erstinverkehrbringer aus. Diese Konzentration der Verantwortung auf die erste Marktstufe entlastet insbesondere kleine Unternehmen und Einzelhändler, die in der Lieferkette bisher teils unverhältnismäßigen Anforderungen ausgesetzt waren.

Für Unternehmen aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko sieht der Vorschlag außerdem eine deutliche Erleichterung vor. Sie sollen eine vereinfachte Erklärung im System abgeben können, sofern die relevanten Daten bereits in nationalen oder regionalen Datenbanken verfügbar sind. Damit wird der bürokratische Aufwand spürbar reduziert und bereits vorhandene Informationen können effizient genutzt werden. Das Konzept folgt der EU-Leitlinie der Verhältnismäßigkeit und trägt dazu bei, dass die EUDR auch für kleine Primärproduzenten, insbesondere Land- und Forstwirte innerhalb der Union, praktikabel bleibt.

Übergangsfristen und technische Vorbereitung

Ein weiterer zentraler Aspekt des Kommissionsvorschlags betrifft den zeitlichen Rahmen der Umsetzung. Während die ursprüngliche Fassung der Verordnung vorsah, dass sämtliche Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 den neuen Pflichten unterliegen, soll für Kleinst- und Kleinunternehmen nun ein verlängerter Übergangszeitraum bis Ende 2026 gelten. Für mittlere und große Unternehmen bleibt der Termin bestehen, allerdings wird ihnen eine Übergangsphase von sechs Monaten eingeräumt, um die schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten.

Diese Fristverlängerung wird durch die technische Dimension der Umsetzung notwendig. Das vorgesehene digitale System, in dem sämtliche Sorgfaltserklärungen eingereicht und geprüft werden, befindet sich in der Aufbauphase. Nach aktuellen Prognosen wird das System deutlich stärker belastet sein als anfangs angenommen. Entsprechend sind Anpassungen in der Server- und Dateninfrastruktur erforderlich, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit des Systems zu gewährleisten. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Nutzung der Plattform vorbereiten, können dadurch nicht nur technische Risiken vermeiden, sondern auch zeitliche Vorteile bei der Erfassung und Genehmigung ihrer Waren erzielen.

Gerade für international agierende Unternehmen aus Branchen wie Lebensmittelproduktion, Holzverarbeitung oder Handel mit Naturrohstoffen wird der Aufbau einer nachhaltigen Lieferkettendokumentation zu einem strategischen Erfolgsfaktor. Die EUDR knüpft damit an bestehende Regelwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Corporate Sustainability Due Diligence an und schafft ein weiteres Pflichtfeld für die Compliance-Abteilungen vieler Betriebe.

Praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die EUDR sowohl Herausforderung als auch Chance. Zum einen erfordert die Verordnung die Einrichtung klarer Prozesse zur Rückverfolgbarkeit innerhalb der Beschaffungskette. Zum anderen eröffnet sie die Möglichkeit, durch transparente Nachhaltigkeitsstrategien und geprüfte Lieferbeziehungen neue Marktsegmente zu erschließen. Wer bereits bestehende digitale Systeme in Einkauf und Buchhaltung nutzt, kann die gesetzlichen Nachweise mit vergleichsweise geringem Mehraufwand integrieren.

Aus unternehmerischer Sicht ist es ratsam, frühzeitig eine Risikoanalyse der eigenen Lieferketten durchzuführen. Dabei sollten Herkunft, Lieferantenstrukturen und Dokumentationswege geprüft werden. Auf Basis dieser Informationen lassen sich geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der EUDR-Pflichten ableiten, wie etwa die Implementierung automatisierter Prüfprozesse im Einkauf. Eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und eine klare Vertragsgestaltung helfen, Compliance-Risiken nachhaltig zu minimieren.

Auch Dienstleister, insbesondere Buchhaltungs- und Steuerberatungskanzleien, können dabei eine tragende Rolle spielen. Sie unterstützen Unternehmen bei der Integration digitaler Nachweisverfahren in bestehende Abläufe und sorgen dafür, dass Berichtsfristen und Nachweispflichten im Rahmen der Unternehmenssteuerung eingehalten werden. So lässt sich Rechtssicherheit mit administrativer Effizienz verbinden.

Fazit und Ausblick

Die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Kommission markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer praktikablen, zugleich aber wirksamen Umsetzung der Entwaldungsverordnung. Für betroffene Unternehmen ist es entscheidend, sich rechtzeitig auf die Anforderungen vorzubereiten, interne Prozesse zu digitalisieren und klare Verantwortlichkeiten zu definieren. Die Kombination aus verlängerten Übergangsfristen, vereinfachten Berichtspflichten und moderner IT-Unterstützung erleichtert den Einstieg und senkt die regulatorische Belastung erheblich.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher Compliance- und Dokumentationsanforderungen. Mit unserem Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung tragen wir dazu bei, Bürokratiekosten zu senken und nachhaltige wirtschaftliche Strukturen zu fördern. Durch unsere Erfahrung in der Beratung unterschiedlichster Branchen – vom Handwerksbetrieb bis zur Pflegeeinrichtung – helfen wir unseren Mandanten, gesetzliche Pflichten effizient zu erfüllen und Wettbewerbsvorteile im digitalen Wandel zu nutzen.

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