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Internationales

ESEF-Taxonomie: Neue Anpassungen an IFRS 18 und IFRS 19 für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Aktuelle Anpassungen der ESEF-Taxonomie und ihre Hintergründe

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat im September 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung der technischen Regulierungsstandards veröffentlicht. Im Zentrum steht das europäische einheitliche elektronische Berichtsformat, meist als ESEF bezeichnet. Dieses elektronische Veröffentlichungsformat ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend und soll eine bessere Vergleichbarkeit von Abschlüssen sicherstellen. Kern des Entwurfs ist die Anpassung der ESEF-Taxonomie an die von der internationalen Standardsetter-Organisation IFRS Foundation im März 2025 veröffentlichte neue Rechnungslegungstaxonomie. Eine Taxonomie bedeutet in diesem Zusammenhang ein standardisiertes Verzeichnis von Datenfeldern, in denen Abschlussinformationen digital abgebildet und über Inline-XBRL auslesbar gemacht werden. Ziel ist es, eine einheitliche und maschinell verarbeitbare Darstellung der Finanzinformationen sicherzustellen.

Einführung von IFRS 18 und IFRS 19 – praxisrelevante Effekte

Besonders relevant für Unternehmen ist, dass die Aktualisierung der ESEF-Taxonomie unter anderem die beiden neuen Standards IFRS 18 und IFRS 19 berücksichtigt. IFRS 18 richtet den Fokus auf die Darstellung und die Anhangangaben im Abschluss. Dadurch ändert sich die Struktur, in der Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegung präsentieren müssen. Dies betrifft beispielsweise die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie erweiterte Anhangangaben. IFRS 19 bezieht sich auf Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen, den sogenannten subsidiaries without public accountability. Hierbei geht es darum, für nicht an den Kapitalmärkten tätige Gesellschaften ein vereinfachtes Angabe- und Darstellungssystem zu etablieren, während zugleich die Transparenzanforderungen gewahrt bleiben. Für die Praxis bedeutet dies eine Annäherung an ein zweistufiges System der Berichterstattung, das sowohl für börsennotierte wie auch für kleinere verbundene Unternehmen in Konzernen Folgen hat.

Auswirkungen für Unternehmen und Finanzberichterstattung

Die Anpassung der technischen Regulierungsstandards selbst ist formal eine rein technische Umsetzung. Gleichwohl ergeben sich für Unternehmen unmittelbare Pflichten. Denn jede Gesellschaft, die unter die ESEF-Bestimmungen fällt, wird künftig verpflichtet sein, ihre Offenlegung anhand der neuen Taxonomie vorzunehmen. Dies betrifft nicht nur große Aktiengesellschaften, sondern auch mittelständische Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung wie etwa Anleiheemittenten im Mittelstandssegment. Zudem ist zu beachten, dass die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Inline-XBRL-Spezifikationen rechtlich verpflichtend ist. Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an die IT-Struktur, an die eingesetzte Software und an die Abstimmung zwischen Finanzabteilung und IT. Kleine und mittlere Unternehmen, die Teil größerer Konzernstrukturen sind, sollten ebenfalls prüfen, ob sie aufgrund konzerneinheitlicher Vorgaben ihre Berichtssysteme entsprechend anpassen müssen. Auch für Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, die in eine Konzernstruktur integriert sind, kann dies Relevanz haben, da Abschlussangaben zunehmend digitalisiert und vergleichbar gemacht werden müssen.

Fazit und Bedeutung für die Praxis

Die neuen Vorgaben stärken die Transparenz und sorgen für eine noch präzisere Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen innerhalb der Europäischen Union. Für die Praxis bedeutet dies, dass insbesondere die Finanzabteilungen künftig eng mit IT-Fachkräften zusammenarbeiten müssen, um die Einhaltung sicherzustellen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Systeme und Teams auf die Umstellung der ESEF-Taxonomie vorbereitet sind, um spätere Umsetzungsprobleme und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzberichterstattung empfehlen wir eine vorausschauende Anpassung der Prozesse. Als Kanzlei unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Berichterstattungsprozesse durch intelligente Digitalisierungslösungen zu verschlanken. Unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung ermöglicht Mandanten erhebliche Effizienzgewinne und messbare Kostenvorteile, sodass sich die regulatorischen Anforderungen nicht als Belastung, sondern als Chance zur Modernisierung nutzen lassen.

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