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Digitalisierung

ESEF-Berichterstattung 2025: Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Aktuelle Entwicklungen bei der ESEF-Berichterstattung

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat im Oktober 2025 das Berichterstattungshandbuch zum einheitlichen europäischen elektronischen Format, kurz ESEF, überarbeitet und zentrale Anpassungen veröffentlicht. Dieses Handbuch legt die technischen und inhaltlichen Anforderungen fest, nach denen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte im elektronischen Format erstellen und veröffentlichen müssen. Ziel des ESEF-Standards ist es, die Vergleichbarkeit, Transparenz und maschinelle Auswertbarkeit von Finanzinformationen innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.

Im Kern basiert ESEF auf der Verwendung des sogenannten iXBRL-Formats. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des klassischen XHTML-Formats, das zusätzlich durch strukturierte Daten ergänzt wird. Diese Struktur erlaubt es, Zahlenangaben und Erläuterungen automatisch auszulesen und in Datenbankstrukturen oder Analysesysteme zu überführen. Das schafft nicht nur für Aufsichtsbehörden, sondern auch für Investoren und Analysten einen erheblichen Effizienzgewinn bei der Auswertung von Finanzberichten.

Änderungen und Auswirkungen für die Praxis

Mit der jüngsten Aktualisierung berücksichtigt die Aufsichtsbehörde insbesondere die Anpassungen der IFRS-Taxonomie 2025. Unter IFRS versteht man die International Financial Reporting Standards, die als weltweit anerkannte Rechnungslegungsnormen insbesondere für börsennotierte Unternehmen verbindlich sind. Die neue Fassung der Taxonomie beschreibt, welche Finanzinformationen in welcher Form zu kennzeichnen sind und welche semantischen Beziehungen zwischen den einzelnen Berichtselementen bestehen.

Für mittelständische Unternehmen, die freiwillig nach IFRS bilanzieren, oder für Tochtergesellschaften größerer Konzerne, die Teil eines konsolidierten Abschlusses sind, kann die Umsetzung eine spürbare Ausweitung der Berichtspflichten bedeuten. Insbesondere im Bereich der Konsistenzprüfungen und Validierungen der Datenlabels sind Anpassungen erforderlich, da das Handbuch neue Verweise auf die zugrunde liegenden XBRL-Spezifikationen enthält. XBRL, das steht für eXtensible Business Reporting Language, ist der technische Standard, auf dem die gesamte ESEF-Struktur beruht. Fehler oder Inkonsistenzen in der Tagging-Logik können zu Beanstandungen führen oder eine Neubereitstellung des Jahresfinanzberichts notwendig machen.

Auch Softwareanbieter, die Anwendungen für die Erstellung und Einreichung von ESEF-konformen Berichten entwickeln, müssen ihre Tools an die aktualisierten Vorgaben anpassen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Reporting-Software auf dem neuesten Stand ist und ob interne Schulungen zu den Änderungen erforderlich sind. Nur so lassen sich spätere Korrekturaufwände vermeiden und ein reibungsloser Offenlegungsprozess sicherstellen.

Handlungsbedarf für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer

Die Aufsichtsbehörde erwartet ausdrücklich, dass die neuen Leitlinien bereits bei der Erstellung der Jahresfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 Anwendung finden. Das bedeutet, dass betroffene Unternehmen keine Übergangsfrist zu erwarten haben. Für Wirtschaftsprüfer ergibt sich die Notwendigkeit, ihre Prüfmethoden und Qualitätssicherungsverfahren entsprechend zu aktualisieren. Denn die ESEF-Berichte müssen nicht nur inhaltlich korrekt, sondern auch formal den technischen Anforderungen genügen.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die als Zulieferer oder Beteiligungsgesellschaften in internationale Konzernstrukturen eingebunden sind, gewinnt das Thema strategisch an Bedeutung. Oftmals wird der Datenaustausch zwischen Tochter- und Muttergesellschaft im Konzernverbund bereits im ESEF-kompatiblen Format abgewickelt. Eine unzureichende Datenqualität oder verspätete Anpassung an geänderte Spezifikationen kann somit auch konzerninterne Prozesse beeinträchtigen. Für diese Unternehmen empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit den involvierten Wirtschaftsprüfern und IT-Verantwortlichen, um eine konsistente und fehlerfreie Datenübermittlung sicherzustellen.

Darüber hinaus wirkt sich die technische Strukturierung der Finanzberichterstattung auf die internen Prozesse im Rechnungswesen aus. Wer frühzeitig auf automatisierte Prüfmechanismen, strukturierte Datenhaltung und durchgängige digitale Prozessketten setzt, wird weniger Anpassungsaufwand haben. Die Digitalisierung der Finanzkommunikation erfordert allerdings ein solides Verständnis der Zusammenhänge zwischen rechtlicher Anforderung, technischer Umsetzung und praktischer Anwendung im Reportingprozess.

Fazit und Ausblick

Die Überarbeitung des europäischen ESEF-Berichterstattungshandbuchs markiert einen weiteren Schritt in Richtung Standardisierung und Digitalisierung der Finanzberichterstattung. Unternehmen, die auf transparente, effiziente und regulatorisch konforme Abläufe setzen, sollten die neuen Vorgaben nicht isoliert als technische Pflicht, sondern als Chance zur Modernisierung ihrer Reportingstruktur betrachten. Durch die Integration digitaler Prozesse und die Anpassung bestehender Systeme lässt sich nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gewährleisten, sondern auch ein Mehrwert in der internen Steuerung und Analyse erzielen.

Unsere Kanzlei unterstützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher Digitalisierungsprozesse und der Optimierung ihrer buchhalterischen Abläufe. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prozessoptimierung, der Einführung effizienter Reportingstrukturen und der Nutzung digitaler Werkzeuge, um nachhaltige Kostenvorteile zu erzielen. So schaffen wir die Grundlage für eine moderne, rechtskonforme und zukunftsorientierte Finanzkommunikation.

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