Rechtsrahmen für die Genehmigung von Unterwasserkraftwerken
Die Nutzung von Wasserläufen zur Energiegewinnung steht an der Schnittstelle zwischen Umweltrecht, Energierecht und Schifffahrtsrecht. Wer ein Unterwasserkraftwerk in einer Bundeswasserstraße errichten möchte, benötigt nach dem Wasserstraßengesetz eine strom- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung. Diese Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Maßnahme eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu erwarten ist, die durch Auflagen oder Bedingungen weder verhütet noch ausgeglichen werden kann. Diese gesetzliche Regelung spiegelt den Grundsatz wider, dass die öffentliche Nutzung von Wasserflächen nur dann beschränkt werden darf, wenn zwingende Gründe der Verkehrssicherheit dies erfordern.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in seinem Urteil vom 21. Oktober 2025 (Az. 1 K 170/25.KO) über den Antrag zur Errichtung von 55 Unterwasserkraftwerken im Bereich des Rheins zu entscheiden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hatte die Genehmigung abgelehnt, da es eine erhebliche Beeinträchtigung der Schifffahrt befürchtete. Das Gericht sah dies jedoch anders und stellte klar, dass das öffentliche Interesse an der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen die leicht eingeschränkte Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im vorliegenden Fall überwiege.
Öffentliches Interesse und Abwägung im Genehmigungsverfahren
Unter dem Begriff des „öffentlichen Interesses“ versteht die Rechtsprechung die Gesamtheit der Belange, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Mit der Einführung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Dieses gesetzlich verankerte Gewicht führt dazu, dass Projekte zur nachhaltigen Energiegewinnung regelmäßig Vorrang genießen, solange sie keine gravierenden Gefahren oder unzumutbaren Einschränkungen für Dritte verursachen.
In der konkreten Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die beantragte Anlage zwar in geringem Maße den Verkehrsfluss auf dem Rhein beeinflusse, die Sicherheit des Schiffsverkehrs jedoch nicht ernsthaft gefährde. Die vorgesehene Markierung der Anlagen mit Schifffahrtszeichen, das Freihalten einer ausreichenden Breite für Kleinfahrzeuge und die Tatsache, dass die Wasseroberfläche nur partiell beansprucht werde, führten zu der Einschätzung, dass eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit der Schifffahrt lediglich untergeordnet sei. Demgegenüber wog das Interesse an der Energiegewinnung und der Förderung des Klimaschutzes deutlich schwerer.
Folgen für Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien
Für Unternehmen, die im Bereich erneuerbarer Energien tätig sind, insbesondere Betreiber kleiner und mittelständischer Energieprojekte entlang von Bundeswasserstraßen, schafft diese Entscheidung Rechtssicherheit. Sie verdeutlicht, dass der Ausbau nachhaltiger Energiegewinnung als Ziel des Allgemeinwohls anerkannt ist und auch dann durchsetzbar sein kann, wenn flankierende Nutzungsinteressen – wie etwa die Schifffahrt – in gewissem Maße betroffen sind. Entscheidend ist stets, dass keine konkrete Gefährdung der Sicherheit vorliegt und die Beeinträchtigungen durch behördliche Auflagen beherrschbar bleiben.
Für Projektträger bedeutet dies, dass bei der Antragstellung neben den technischen Nachweisen über die Unbedenklichkeit der Anlage auch die Darstellung des nachhaltigen und gesellschaftlichen Nutzens des Vorhabens an Bedeutung gewinnt. Je deutlicher der Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieversorgung nachgewiesen werden kann, desto größer ist die Chance, dass im Rahmen einer behördlichen oder gerichtlichen Abwägung das öffentliche Interesse überwiegt. Gerade für innovative Unternehmen, Start-ups im Energiesektor oder Stadtwerke, die im Bereich grüner Technologien aktiv sind, eröffnet die Entscheidung neue Perspektiven für Projekte, die bislang an Genehmigungsunsicherheiten scheiterten.
Praktische Bedeutung und Fazit für den Mittelstand
Die Entscheidung aus Koblenz verdeutlicht, dass die juristische Abwägung zwischen Allgemeinwohl und Einzelinteressen zunehmend zugunsten einer nachhaltigen Energiepolitik ausfällt. Für Unternehmende bietet dies Chancen, eigene Geschäftsmodelle stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten, ohne langwierige Genehmigungsverfahren befürchten zu müssen, sofern die Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden. Gleichzeitig sollten Unternehmen beachten, dass die behördlichen Prüfungen weiterhin auf fachlich fundierten Unterlagen basieren. Eine gründliche technische Dokumentation, transparente Kommunikation mit den Wasserbehörden und eine vorausschauende Projektplanung gehören daher zu den zentralen Erfolgsfaktoren.
Unserer Erfahrung nach profitieren kleine und mittelständische Unternehmen davon, ihre internen Abläufe im Genehmigungsmanagement und in der Buchhaltung zu digitalisieren. Dadurch lassen sich Prozesse vereinfachen, Fristen besser überwachen und Anträge effizienter begleiten. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, ihre administrativen Abläufe zu optimieren, insbesondere im Bereich der digitalen Buchhaltung und Prozessorganisation. So können wertvolle Ressourcen eingespart werden, die besser in nachhaltige Zukunftsprojekte investiert werden können.
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