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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer und Festsetzungsfrist bei späterem Testamentfund

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Beginn der Festsetzungsfrist bei später aufgefundenem Testament

Die Festsetzungsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen das Finanzamt eine Steuer festsetzen darf. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Steuerfestsetzung grundsätzlich nicht mehr möglich. Für die Erbschaftsteuer bestimmt § 170 Absatz 5 Nummer 1 der Abgabenordnung, dass die Festsetzungsfrist erst dann beginnt, wenn die Finanzbehörde Kenntnis vom steuerpflichtigen Erwerb erlangt. Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2025 (Az. II R 28/22) klargestellt, wie diese Kenntnis zu verstehen ist, wenn ein Testament erst nachträglich entdeckt wird und ein anderes Erbverhältnis als zunächst angenommen begründet.

In der Praxis bedeutet dies, dass nicht bloß die faktische Kenntnis eines Todesfalls oder einer Erbschaft genügen, sondern die Kenntnis des rechtsgültigen Erwerbs maßgeblich ist. Das Gericht stellte fest, dass die sogenannte Anlaufhemmung, also die Verzögerung des Beginns der Festsetzungsfrist, für jeden Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrundes gilt. Diese Wirkung entfällt erst dann, wenn die Finanzbehörde sichere Kenntnis von der tatsächlichen und rechtlich wirksamen Erbfolge hat.

Rechtliche Bedeutung der Kenntnis im Erbscheinverfahren

Von besonderer Bedeutung ist das Urteil für Fälle, in denen ein angefochtenes Testament die Erbfolge unsicher macht. Der Bundesfinanzhof hob hervor, dass der Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis von seiner Erbenstellung hat, sich danach bestimmt, wann das Nachlassgericht über die Wirksamkeit des Testaments entschieden hat. Wird der Erteilung eines Erbscheins durch einen möglichen anderen Erben widersprochen, tritt die Kenntnis erst mit dieser gerichtlichen Entscheidung ein.

Damit grenzt das Gericht die steuerrechtliche Kenntnis deutlich von reinen Vermutungen oder vorläufigen Einschätzungen ab. Eine noch nicht überprüfte letztwillige Verfügung löst also keine Kenntnis im Sinne der Abgabenordnung aus. Ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden oder nicht, spielt nach Auffassung des Gerichts keine Rolle. Schon die erstinstanzliche Entscheidung im Erbscheinverfahren vermittelt die notwendige Sicherheit, um den Beginn der Festsetzungsfrist auszulösen.

Praktische Konsequenzen für Erben und Steuerberatung

Für Erben, Nachlasspfleger und steuerliche Berater hat die Entscheidung erhebliche praktische Auswirkungen. Häufig werden Testamente erst nach geraumer Zeit entdeckt, insbesondere bei älteren Menschen mit weit verstreuter Familie oder bei privaten Verwahrungen von letztwilligen Verfügungen. Bis zur gerichtlichen Klärung bleibt für die Steuerfestsetzung die Festsetzungsfrist gehemmt. Das bedeutet, dass das Finanzamt auch nach Jahren noch die Erbschaftsteuer festsetzen kann, sobald die Kenntnis rechtlich sicher erlangt wird.

Für Steuerberatende und Nachlassverwalter empfiehlt es sich daher, potenzielle Erbfälle besonders dann sorgfältig zu dokumentieren, wenn ein Streit über die Wirksamkeit eines Testaments besteht. Unternehmen, beispielsweise Familiengesellschaften oder inhabergeführte Mittelständler, die in die Nachfolgeregelung eingebunden sind, sollten darauf achten, dass Nachlassfragen und testamentarische Dokumente rechtzeitig geklärt sind. Eine unklare Erbfolge kann zu steuerlichen Verzögerungen und finanziellen Unsicherheiten führen, gerade wenn Betriebsvermögen im Nachlass enthalten ist. Zudem lassen sich durch eine vorausschauende Planung unnötige Steuerfallen vermeiden, etwa durch frühzeitige Bewertung des Vermögens und Kommunikation mit der Finanzbehörde über bestehende Unsicherheiten.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs gibt den Finanzämtern eine klare Leitlinie, ab wann die Frist zu laufen beginnt. Sie schützt die Fiskalinteressen des Staates in Fällen, in denen eine Erbschaft erst verzögert rechtlich wirksam wird, und sorgt gleichzeitig für Rechtssicherheit auf Seiten der Steuerpflichtigen. Damit wird deutlich, dass die Kenntnis im steuerlichen Sinne stets an die Rechtsbeständigkeit des Erwerbs gebunden ist.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Festlegung des Beginns der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer hängt entscheidend von der rechtlich sicheren Kenntnis des Erwerbs ab. Wird ein Testament später aufgefunden und dadurch die Erbfolge geändert, beginnt die Frist erst mit der gerichtlichen Entscheidung über dessen Wirksamkeit. Für die Praxis bedeutet dies, dass Erbinnen und Erben, aber auch beratende Steuerkanzleien, ihre Dokumentations-, Bewertungs- und Mitwirkungspflichten besonders sorgfältig wahrnehmen sollten. Eine enge Abstimmung mit dem Nachlassgericht und dem Finanzamt ist dabei unverzichtbar, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und mögliche steuerliche Vorteile rechtssicher zu gestalten.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer buchhalterischen und steuerlichen Prozesse. Durch die konsequente Digitalisierung und Automatisierung administrativer Abläufe schaffen wir spürbare Effizienzsteigerungen und nachhaltige Kostenvorteile. Mit langjähriger Erfahrung in der Prozessoptimierung begleiten wir Unternehmen jeder Größe auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Buchhaltung und beraten sie umfassend auch in Fragen der steuerlichen Nachfolgeplanung.

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